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Ab 1. Juli
Coronaimpfstoffe: Arztsoftware bald auch mit richtigem IK
Ab Juli soll nun das korrekte IK für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein. Das teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren Praxisnachrichten mit. Damit sollte sich nun auch auf allen Rezepten das finale IK 103609999 finden. In der Apothekensoftware war dies von Anfang an richtig hinterlegt.
Kostenträger bei den Rezepten über Coronaimpfstoffe ist nicht irgendeine Krankenkasse, sondern das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS). Bei der Impfstoffbestellung galt bislang noch der Hinweis, dass aus technischen Gründen auf einigen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein könnte. Es handelte sich dabei um eine provisorische Kennung. Für das BAS codiert jedoch das IK 103609999. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschaftssystem der Apotheke musste darauf geachtet werden, dass das korrekte Kennzeichen 103609999 eingegeben wurde. Eine Änderung auf dem Rezept war nicht erforderlich.
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Am gestrigen Donnerstag hat nun die KBV ihren Mitgliedern mitgeteilt, dass sich „ab 1. Juli das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger ändere“. Auf den Bestellrezepten sei dann das BAS mit dem IK 103609999 anzugeben. Dieses soll ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein.
Wie CGM-Lauer gegenüber DAZ.online bestätigt, hatten die Apotheken von Anfang an das korrekte und finale IK des Bundesamtes für soziale Sicherung eingepflegt. Insofern bleibe bei ihren Systemen alles gleich. Nur im Arztbereich sei ein provisorisches IK verwendet worden, das dann am 1. Juli umgestellt wird.
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