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Landgericht Frankfurt
Apotheker wegen Abrechnungsbetruges zu Bewährungsstrafe verurteilt
Wegen Abrechnungsbetruges ist ein Apotheker vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Als Geldauflage muss der 45-jährige Pharmazeut nach dem Richterspruch vom heutigen Montag zudem 27.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
Der Inhaber einer Apotheke in der Frankfurter Innenstadt hatte vor Gericht eingeräumt, zwischen 2010 und 2013 in zahlreichen Fällen Rezepte über hochpreisige Medikamente zur Abrechnung eingereicht zu haben, obwohl er die Arzneimittel in Wirklichkeit gar nicht an die Kunden ausgegeben hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 7700 Js 237308/13).
Der ursprünglich geschätzte Schaden für die Krankenkassen belief sich auf knapp zwei Millionen Euro – mittlerweile wurden allerdings mit den Kassen Vergleiche geschlossen, aus denen die Zahlung von insgesamt 720.000 Euro hervorgeht. Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt und den ursprünglich bis Juli terminierten Prozess erheblich verkürzt. Er habe die kriminellen Strukturen bei der Übernahme der Apotheke bereits vorgefunden. Die Apotheke hatte zuvor sein Bruder betrieben – und dieser war wegen der gleichen Masche aufgeflogen.
Die Kunden, die die gezinkten Rezepte bei ihm einreichten, hatte er mit der Hälfte der durch den Betrug erlangten Beträge beteiligt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 45-Jährigen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.
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