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DAV-Rezeptursommer
Herausforderung „Plausi“ bei Rezepturen mit Fertigarzneimitteln
Verordnen Ärzte Rezepturen, bei denen Fertigarzneimittel zum Einsatz kommen, kann eine vollständige Plausibilitätsprüfung zur Herausforderung werden. Denn nicht immer stellen die Hersteller die notwendigen Informationen zur Verfügung. Wie man dieses Problem lösen kann, ist Thema des dritten Vortrags des DAV-Rezeptursommers, der ab dem heutigen Montag startet.
Runde drei beim Rezeptursommer des Deutschen Apotheker Verlags: Ab heute ist der dritte Vortrag der Fortbildungsreihe online abrufbar. Nach der Nahinfrarotspektroskopie im ersten und der Herstellung von Dermatika im zweiten Vortrag geht es in der dritten Session um Fertigarzneimittel in der Rezeptur. Bei deren Verwendung ist nämlich eine vollständige Plausibilitätsprüfung gemäß § 7 Apthekenbetriebsordnung gar nicht so leicht. Oft ist sie nur möglich, wenn der jeweilige Hersteller Informationen zur Verfügung stellt, die über die gesetzliche Deklarationspflicht hinausgehen, zum Beispiel den pH-Wert der Grundlage, den Wassergehalt etc.. Erschwerend kommt hinzu, dass einige industriell verwendete Ausgangsstoffe, darunter vor allem Emulgatoren und Konservierungsmittel gar nicht standardmäßig in Apotheken eingesetzt werden. Das erschwert die Beurteilung zusätzlich. Doch es gibt eine Lösung für das Problem: Die Verordnung geprüfter Standardrezepturen. Sie stehen mittlerweile auch für die Verarbeitung von Fertigarzneimittel in großem Umfang zur Verfügung . Wie und wo sie zu finden sind, erläutert der aktuelle Vortrag.
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Kommende Woche, also ab dem 5. Juli, wird es dann im vierten Vortrag um pädiatrische Lösungen und Suspensionen gehen. Die Vorträge stehen übrigens alle bis 14. September zur Verfügung. Durch das Beantworten der Lernerfolgskontrollen gibt es außerdem noch bis zum 14. Oktober die Möglichkeit, bis zu 8 BAK-Fortbildungspunkte zu sammeln.
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