Positionen für die 20. Legislaturperiode

GKV-Spitzenverband: Lehren aus der Pandemie ziehen

Berlin - 29.06.2021, 13:00 Uhr

Der GKV-Spitzenverband ist eigentlich bekannt für seine regelmäßigen Spitzen in Richtung Apothekerschaft. (x / Foto: IMAGO / Steinach)

Der GKV-Spitzenverband ist eigentlich bekannt für seine regelmäßigen Spitzen in Richtung Apothekerschaft. (x / Foto: IMAGO / Steinach)


Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat anlässlich der im Herbst anstehenden Bundestagswahlen seine „Positionen für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025“ beschlossen. Anders als in früheren Positionspapieren fordern die Kassen nicht lautstark die „Liberalisierung“ des Apothekenmarkts. Apotheken finden sogar nur im Zusammenhang mit Lieferengpässen Erwähnung. Im Zentrum stehen vielmehr die Corona-Pandemie und ihre Folgen, aus denen Lehren für die nächste Legislaturperiode zu ziehen seien.

Der GKV-Spitzenverband ist eigentlich bekannt für seine regelmäßigen Spitzen in Richtung Apothekerschaft. Regelmäßig gehörte vor Bundestagswahlen – und nicht nur dann – zum Beispiel die Forderung nach einer Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots zum Repertoire. Auch die Vergütung der Apotheken war immer wieder Attacken ausgesetzt. 

In diesem Jahr schlagen die Kassen allerdings sanftere Töne an. Am vergangenen Freitag präsentierte der GKV-Spitzenverband seine „Positionen für die 20. Legislaturperiode 2021 – 2025“, die zuvor der Verwaltungsrat beschlossen hatte. Sie stehen ganz unter dem Eindruck der Pandemie. In ihr habe sich das Gesundheitswesen „als ein gesellschaftlicher Stabilitätsanker erwiesen“, konstatieren die Verwaltungsratsvorsitzenden Uwe Klemens und Volker Hansen im Vorwort. Strukturen und Kapazitäten konnten demnach kurzfristig und flexibel auf notwendige Versorgungsbedarfe ausgerichtet werden. Bundestag, Bundesregierung und Selbstverwaltung hätten mit einer Vielzahl von Sonderregelungen die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, damit dies möglich bleibt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen will man nun Lehren ziehen.

Zudem gelte es, bestehende Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln: „Wir brauchen mehr Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen, eine stärkere Koordination von Behandlungsabläufen und eine Integration der Versorgungsstrukturen.“ So müssten nicht nur die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär überwunden werden – nötig sei auch „die patientenorientierte Konzentration der unterschiedlichen medizinischen und nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe“. Der kontinuierliche Austausch der Partner der Gesundheitsversorgung und ihre interprofessionelle Zusammenarbeit müsse gefördert werden, heißt es etwas allgemein.

Lieferengpässe: Auch Apotheken sollen melden

Apotheken finden nur in einem Zusammenhang explizit Erwähnung. Und zwar bei Lieferengpässen im Bereich der Arzneimittelversorgung. Diese müssten vermieden werden. Wie das gelingen kann? Der Kassenverband spricht hier von Transparenz und Sanktionen, geht aber nicht in die Einzelheiten: „Ein kurzfristig notwendiger Schritt ist, Transparenz über die Versorgungssituation mit Arzneimitteln zu schaffen. Notwendig ist ein durchgängig verpflichtendes, sanktionsbewehrtes System. Zudem müssen auch Großhändler und Apotheken einbezogen werden, damit tatsächlich ein umfassendes Bild entsteht.“ Der Spitzenverband ist überzeugt: Apotheken werden dadurch nicht etwa be-, sondern vielmehr entlastet: „Durch eine elektronische Umsetzung dieser Meldungen entsteht kein Mehraufwand – es ist sogar eine Entbürokratisierung des Apothekenalltags möglich.“ Die so gewonnene Information über (drohende) Engpässe könnte auch für eine Steuerung der Nachfrage genutzt werden.

Rabattverträge als zentrales Steuerungsinstrument

Um die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln mittelfristig sicherzustellen, müssten auch die bisherigen Pflichten für die Hersteller konkretisiert werden. Insbesondere bedürfe es einer stärkeren Diversifikation der Arzneimittelproduktion, damit etwaige Ausfälle kompensiert werden können. Ein klares Bekenntnis enthält das Positionspapier allerdings zu Rabattverträgen: Sie seien ein „zentrales Steuerungsinstrument, um eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung zu gewährleisten“. Zudem werde gerade hierdurch eine längerfristige Planung der Produktionskapazitäten ermöglicht.

Impfstoffe, Hochpreiser und Digitalisierung

Überdies thematisiert der Verband die Versorgung mit Schutzimpfungen und stellt fest: „Die Diskussionen über Knappheit und Ineffizienzen bei der Versorgung mit Grippeimpfstoffen in der Saison 2020/2021 zeigen, dass der in den letzten Jahren eingeschlagene Weg zur zentralisierten Beschaffung nicht geeignet ist, um die Versorgungssituation zu verbessern.“ Die Kassen sind noch immer nachtragend, dass der Gesetzgeber sie in den vergangenen Jahren um die Möglichkeiten einer eigenen Vertragsgestaltung beschnitten hat. Aus ihrer Sicht ist es hier nötig, die Gestaltungsmöglichkeiten der Krankenkassen wieder zu stärken. Die jeweiligen regionalen Bedarfe müssten durch ein dezentral organisiertes Verfahren berücksichtigt werden können.

Vielfach unzureichende Datenlage bei neuen Arzneimittel

Ein Dauerbrenner im Arzneimittelsektor sind zudem hochpreisige Medikamente, die nicht immer so innovativ sind, wie die Kassen es sich wünschen – auch nicht, seit im Jahr 2011 mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die frühe Nutzenbewertung mit anschließender Preisbildung für neue Arzneimittel eingeführt wurde. Grundsätzlich habe sich das System zwar bewährt und das AMNOG-Verfahren bleibe damit „ein Meilenstein für eine nutzenbasierte Patientenversorgung mit patentgeschützten Arzneimitteln“. Dennoch reichten die Regularien nicht, wie insbesondere die rasant steigenden Preise zeigten. Eine besondere Herausforderung stelle die zunehmende Zahl an beschleunigt zugelassenen Arzneimitteln mit unzureichender Datenlage dar. „Hier verkehrt sich das AMNOG geradezu in sein Gegenteil: Für Arzneimittel mit der schwächsten Datenlage werden die höchsten Preise gefordert.“ Für diese Arzneimittel müssten daher dringend wirksame Maßnahmen ergriffen werden, damit die Versorgung mit echten Innovationen gewährleistet bleibe. So müsse bei diesen Arzneimitteln die Preisbildung in den ersten zwölf Monaten stärker an vorliegende Evidenz und rationale Kriterien geknüpft werden.

Mehr Selbstverwaltung für die Digitalisierung

Ein wichtiger Punkt ist für die GKV auch die Digitalisierung – ob im Krankenhaus, in der Pflege oder an anderen Stellen des Gesundheitswesens. Hier sieht der Spitzenverband noch erhebliche Potenziale schlummern. Dringend notwendig sei in diesem Zusammenhang aber eine ordnungspolitische Diskussion über Rolle und Ziele der Gematik: Hier müssten Zuständigkeiten an die Selbstverwaltung zurückgegeben und Kosten der Digitalisierung fair verteilt werden. „Schlüsselanwendungen wie die elektronische Patientenakte müssen der Nukleus eines neuen digitalen Ökosystems werden, das auf die Versicherten ausgerichtet ist und in dem sie ohne Medienbrüche auf alle Daten und Informationen zu ihrer Gesundheit an einem Ort zugreifen können. Die direkte Schnittstelle zu den Versicherten und somit die Gestaltung des Zugangs zum System ist dabei ohne Ausnahme die Aufgabe der Krankenkassen“, heißt es etwa im Papier.

Hier finden Sie das gesamte Positionspapier des GKV-Spitzenverbands zur 20. Legislaturperiode.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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