- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Zurzeit durchleuchten externe Berater die Struktur der ABDA, gesucht wird nach Stärken und Schwächen. Dass das dauert, ist verständlich, und so gibt es nach einem Jahr noch kein Ergebnis. Was dringend verbessert werden sollte: die Kommunikation der Berliner Zentrale mit ihren Mitgliedsorganisationen – wünscht sich Hessens Kammerpräsidentin mit Blick auf die Anfangsprobleme bei der Digitalisierung der Impfzertifikate. Apropos: Das Honorar dafür hat Spahn ratzfatz mal um zwei Drittel gekürzt. Eben typisch Spahn: erst Sekt, dann Selters. Die ABDA reagiert da ganz energisch: „Auf diese Vergütungsänderung sollte verzichtet werden.“ Huhu. Auch noch ergebnislos: Die halbjährige Verhandlung zwischen Kassen- und Apothekerverband über pharmazeutische Dienstleistungen. Passt das Eckige ins Runde?
28. Juni 2021
Wie siehst du das, mein liebes Tagebuch: Der AOK-Bundesverband fordert, dass das E-Rezept künftig auch in den Apps und Online-Plattformen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann. Klingt das nicht irgendwie nach vollständiger Abhängigkeit, nach gläsernem Patienten, nach totaler Überwachung? Man stelle sich vor: Das von der Arztpraxis ausgestellte Rezept landet nicht in einer „neutralen“ Gematik-App, sondern in der App der Krankenkasse. Die schauerliche Zukunftsvision könnte sich so darstellen: Die Krankenkasse bekommt live und hautnah mit, nicht nur dass ein Rezept eingegangen ist, sie hätte auch die Möglichkeit zu sehen, was da verordnet ist und wie der Weg dieser Verordnung weiterläuft. Wann löst der Patient das Rezept ein? Löst er es überhaupt ein? Und vor allem: Wo löst er es ein? In einer Vor-Ort-Apo oder in einem europäischen Arznei-Großversandhaus? Die Krankenkasse könnte schon unmittelbar nach der Verordnung eine steuernde Wirkung auf den Patienten ausüben, doch bitte schön seine E-Rezept an ein Versandhaus an der niederländisch-deutschen Grenze zu schicken, da mit diesen Versendern z. B. Selektivverträge bestehen mit Extra-Konditionen für die Krankenkassen. Und für den Patienten könnte es dann bessere Versicherungsbedingungen geben oder einige Boni winken. Mein liebes Tagebuch, der Schritt von der Krankenkassen-App in eine solche neue Zukunftswelt wäre ein ganz kleiner. Das können wir und der Datenschutz doch nicht gutheißen! Was allerdings auch noch längst nicht optimal ist: Die Nutzung der Gematik-App ist mit allerlei Hürden verbunden: Man braucht ein NFC-fähiges Smartphone (also mit Nahfeldkommunikation, die es ermöglicht, Daten vom Mobiltelefon auf andere Geräte zu übertragen, wenn man die beiden nah genug zusammenbringt). Außerdem braucht der Patient seine elektronische Gesundheitskarte, die NFC unterstützt. Mein liebes Tagebuch, das alles ist nicht wirklich geschmeidig. Die Kassen wollen das mit ihrer App vereinfachen, ohne Gesundheitskarte. Jetzt kommt es darauf an, dass die Gematik endlich mit einer barrierefreien App die Nutzung vereinfacht.
29. Juni 2021
Da hat sich noch nichts verbessert, bei der Kommunikation der ABDA-Zentrale mit ihren Mitgliedsorganisationen auf Landesebene. Jüngstes Beispiel: das Projekt zur Digitalisierung der Impfzertifikate durch Apotheken. Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke ließ auf der Online-Delegiertenversammlung ihrer Kammer kein gutes Haar an der ABDA-Kommunikation: „Die Vorbereitung war grottenschlecht“, sagte sie, „es macht keinen Spaß, wenn man aus der Presse erfährt, dass solch ein Projekt bald starten soll.“ Wie wahr, mein liebes Tagebuch. Zugegeben, Spahns Pläne, dass die Apotheken in die Digitalisierung der Impfzertifikate eingebunden werden, kam wohl auch für die Berliner ABDA-Zentrale relativ überraschend. Aber umso mehr hätte man sich bemühen müssen, einen kurzen Draht zu den Mitgliedsorganisationen aufzubauen. Während sich Berlin dann in großer medialer Aufmerksamkeit sonnte, sei der Informationsfluss hin zu den Apotheken eher stockend gewesen. Besonders ärgerlich war wohl, wie Funke anmerkte, dass die Technik bei der Datenübermittlung mit dem RKI in den ersten Tage ruckelte: Da hätte sie sich eine klare Kommunikation der ABDA gewünscht. Funke: „Man hätte einfach eine Nachricht im Apothekenportal oder auf der ABDA-Website veröffentlichen können, dass es am RKI-Server hakt und man darüber informieren werde, wann es weitergehen kann.“ Mein liebes Tagebuch, dem kann man nur voll zustimmen. Hier die Mitgliedsorganisationen und die Apotheken auf breiter Front allein zu lassen, kommt nicht gut an. Aber die ABDA macht seit jeher in kritischen Situationen gerne das, was sie besonders gut kann: sich in Schweigen hüllen. Das muss in Zukunft besser werden! Unterm Strich sieht Funke trotz aller Anfangsschwierigkeiten eine große Chance darin, dass Apotheken nahezu flächendeckend die begehrten Zertifikate ausstellen können. Das Digitalisierungsprojekt sei auch mit Blick auf das E-Rezept eine „Steilvorlage für die Offizinen“. Funke riet den Apotheken, aktiv mit diesem Thema umzugehen und es zu nutzen: „Wir müssen den Menschen zeigen, dass wir E-Rezept können!“
Okay, mein liebes Tagebuch, wir können digitalisieren, wir können auch Digital-Dienstleister, das zeigen wir gerade mit den Impfzertifikaten. Aber da stellt sich ein bitterer Beigeschmack ein, den uns der Bundesgesundheitsminister ins Menü geträufelt hat: Ab 8. Juli, so sieht es der Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vor, sollen die Apotheken für das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten nur noch 6 Euro je Zertifikat bekommen statt wie bisher 18 Euro. Ratzfatz einfach gekürzt auf ein Drittel. Das ist Gesundheits- und Apothekenpolitik à la Spahn. Die derzeit vergüteten 18 Euro hätten „den initialen Aufwand der Leistungserbringer“ berücksichtigt, außerdem sollte anfänglich ein Anreiz für die rasche Teilnahme der Leistungserbringer geschaffen werden“, so wird die Kürzung begründet – das ist Spahnsche Gesundheitslyrik vom Feinsten. Immerhin, die 6 Euro gelten für alle, die Impfzertifikate digitalisieren dürfen, also auch für Arzt- und Betriebsarztpraxen, wobei wohl das Gros der Zertifikatsausstellung über die Apotheken läuft. Also, Spahns Lyrik in Prosa übersetzt: Wir haben euch Apothekers mal richtig angefüttert, ihr habt geschuftet und gut abgesahnt und nun gibt’s nur noch Wasser und Brot. Mein liebes Tagebuch, böse, böse. Dabei braucht er doch die Apotheken, denn der Referentenentwurf stellt deutlich heraus, dass die Zertifikatsausstellung nur vor Ort, also in direktem Kontakt geht – eine Zertifizierung über telemedizinische Verfahren, übers Internet, wie es bereits ein Anbieter versuchte, ist nicht möglich. Spahn braucht die Apotheken (und die Praxen). Mein liebes Tagebuch, was tun? Die kurzfristige Absenkung des Honorars für die Zertifikatsdigitalisierung hinterlässt das Gefühl von Vertrauensbruch – das gleiche Muster wie beim Honorar für den Botendienst, bei der Ausgabe von Schutzmasken und bei den Schnelltests. Und wie sieht’s bei der Vergütung für die aufwändigen Impfstofflieferungen in die Praxen aus? Da tut sich auch nichts, im Referentenentwurf ist dafür nichts vorgesehen, das Honorar bleibt wie’s ist, auch wenn die ABDA eine Aufstellung zum tatsächlichen Aufwand vorgelegt hat, der um einiges höher ist als bislang vergütet wird.
Mein liebes Tagebuch, wie ist ist die Reaktion der Apotheken auf die Kürzung der Vergütung für die digitalen Impfausweise? Laut unserer DAZ.online-Umfrage wollen etwa ein Fünftel der Apotheken diesen Service nicht mehr anbieten, etwa ein Drittel würde gerne damit aufhören, fürchtet aber, Kunden zu verlieren. Aber immerhin fast ein Drittel räumt auch ein, dass die 6 Euro immer noch auskömmlich seien. Zeigen sich da die Unterschiede zwischen großen und kleinen Apotheken?
30. Juni 2021
Auch unsere ABDA hat sich den Referentenentwurf zur Änderung der Corona-Testverordnung angesehen, mit dem Spahn die Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfnachweise auf 6 Euro pro Zertifikat gesenkt werden soll. In ihrer Stellungnahme lässt unsere Berufsvertretung Spahn wissen, dass man dafür wenig Verständnis habe und wehrt sich dagegen. Vor allem: „Die geplante Vergütungsabsenkung lässt erneut die Planungssicherheit für die Apotheken vermissen und wird den Leistungen und dem Aufwand in den Apotheken nicht gerecht“, hält sie dem Bundesgesundheitsminister entgegen. Verlässliche Vergütungsregelungen seien aus Sicht der öffentlichen Apotheken wichtig, „auf die jetzt vorgenommene kurzfristige Vergütungsänderung sollte daher verzichtet werden“. Nun ja, mein liebes Tagebuch, das wird unseren Jens Spahn nicht erzittern lassen. Was die ABDA allerdings auch moniert: Die Regelung, dass das nachträgliche Ausstellen digitaler Impfnachweise nicht per Videosprechstunde stattfinden darf, gehe in Ordnung und sei nachvollziehbar, allerdings könnte die Formulierung im Referentenentwurf auch „übermäßig“ wirken. Es geht um die Formulierung, dass das Impfzertifikat nur nach einem „unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen der Apotheke und der geimpften Person“ erstellt werden darf. Das geht wohl zu weit, erklärt die ABDA, denn in der Apotheke kommt es schon mal vor, dass eine Mutter oder ein Vater alle Impfpässe der übrigen Familienmitglieder vorlegt, um sie digitalisieren zu lassen. Also, eine bevollmächtigte Person sollte durchaus auch die Impfpässe anderer Personen vorlegen dürfen. Mein liebes Tagebuch, nun ja, auch da lassen sich natürlich Szenarien ausmalen, die nur schwer zu prüfen sind. Aber, nun ja.
1. Juli 2021
1. Juli! Los geht’s mit dem E-Rezept! Gemach, mein liebes Tagebuch, nicht so überstürzt. Wir haben vernommen: Das E-Rezept kommt in kleinen Schritten, zunächst in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Der Start wird auf 2. Juli verschoben und mit dabei ist erstmal nur eine einzige Apotheke in Berlin-Schöneberg und eine Arztpraxis. Aber klar, so nach und nach sollen sich dann mehr Apotheken und Praxen anschließen, um zu üben. Und – tirili, tirila – die erste „echte“ E-Rezept-Abrechnung wird Anfang August erwartet. Die Gematik zirpt jedenfalls hocherfreut, dass sie pünktlich zum 1. Juli ihre Patienten-App („Die offizielle App für das E-Rezept“) veröffentlicht hat. Na, mein liebes Tagebuch, da zeigt sich doch ein digitales Lächeln im Gesicht der ersten App-Anwender und Patienten – die vermutlich aber erstmal das E-Rezept als Papierausdruck ins freudenfeuchte Händchen gedrückt bekommen. Öffnet man die App und geht zur Rezepte-Funktion, ist die erste Option: „Neues Rezept. Scannen Sie den Rezeptcode ab, um es hinzuzufügen“. Klasse, oder? Den vom Arzt ausgedruckten Code darf man dann scannen – echt digital geht anders, oder? Nun ja, das voll digitale Rezept gibt es natürlich auch, ist allerdings noch umständlicher: Der Patient muss sich erst in der Telematikinfrastruktur authentifizieren mit Smartphone und elektronischer Gesundheitskarte. Beide müssen den NFC-Funkstandard beherrschen. Gut möglich, dass diese Prozedur für den einen oder anderen mittelälteren oder älteren Patienten nicht wirklich barrierefrei ist. Egal wie, das E-Rezept kommt.
Mitgliederversammlung der ABDA. Auch auf der Tagesordnung: die laufende Organisationsüberprüfung der ABDA. Ach ja, die gibt’s ja auch noch, sie war vor einem Jahr, am 1. Juli 2020 beschlossen worden. Externe Berater sollten „Aufgaben, Prozesse und Strukturen“ der ABDA systematisch betrachten, um daraus dann die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen abzuleiten. Auf den Weg gebracht hatte diese Analyse noch der frühere ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Seine Nachfolgerin Gabriele Overwiening begrüßte dies, sie hatte sich bei ihrer Kandidatur dafür ausgesprochen: Man brauche „zeitnah eine Organisationsuntersuchung“. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen, ein Ergebnis gibt es noch nicht, nur eine Zwischenanalyse. Es sei eine „Rund-um-Analyse“, und es werde nach Stärken und Schwächen gesucht. Verständlich, dass das dauert. Und Fragen zur Struktur der ABDA gibt es in der Tat reichlich. Mein liebes Tagebuch, es bleibt also spannend, was dabei herauskommen wird.
2. Juli 2021
Wir haben es vorhergesehen: Der Krankenkassenspitzenverband und der Apothekerverband verhandeln nun schon seit einem halben Jahr über honorierte pharmazeutische Dienstleistungen – welche sind es, wann sollen sie geleistet werden und was und wie berappen die Kassen dafür. Am 30. Juni hätte ein Ergebnis vorliegen sollen, tut es aber nicht. Mein liebes Tagebuch, kein Wunder, es ist in der Tat eine hochkomplexe Materie. Bringen wir es auf den zugespitzten Punkt: Während die Krankenkassen zwar viel von Gratis-Dienstleistungen halten, aber sichtlich wenig bis nichts von diesem Dienstleistungskonstrukt und außerdem in der Regel nichts zahlen wollen, hängt die ABDA voller Inbrunst und Enthusiasmus an den pharmazeutischen Dienstleistungen und spricht sogar davon, dass es ein zweites Standbein der Apotheke sein könnte. Mein liebes Tagebuch, da gehen die Interessen diametral auseinander. Und die ungeklärten Fragen sind immens: Welche Dienstleistungen genau sollen es sein? Aus Sicht des Patienten: Wer braucht sie, wer kriegt sie, wer veranlasst sie? Aus Sicht der Apothekers: Wer erbringt sie, wer darf sie erbringen, was bekommt man dafür und wie rechnet man sie ab? Um nur einige Punkte zu nennen. Nun ist es aber so, dass diese Dienstleistungen im Gesetz stehen und der Gesetzgeber erwartet, dass Krankenkassen und Apothekerverband zu Potte kommen. Was die Finanzierung per se betrifft, so sollte sie geklärt sein: Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, einen 20-Cent-Festzuschlag pro Rx-Arzneipackung zu zahlen, der in einen eigenen Topf fließt. 150 Millionen Euro sollen so im Jahr zusammenkommen, mit denen die noch festzulegenden pharmazeutischen Dienstleistungen honoriert werden sollen. 150 Mio. für rund 19.000 Apos macht rund 8000 Euro für jede. Ein neues Standbein für die Apotheke? Wackelt, oder? Ja, mein liebes Tagebuch, so kann man doch nicht rechnen, heißt es. Denn das, was da verhandelt wird, ist doch erst der Einstieg in eine neue Welt der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen, in eine neue Welt eines neuen Apothekerbilds. Wirklich? Nun ja, mein liebes Tagebuch, auf alle Fälle: Erst mal wird weiterverhandelt, auch wenn die gesetzliche Frist hierfür am 30. Juni abgelaufen ist, erklärte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz ganz fröhlich. Wir drücken die Daumen.
Aber vielleicht sollte man sich auch mal mehr Gedanken darüber machen, ob die Art der Honorierung unseres Hauptstandbeins, nämlich für die Arzneimittelversorgung, in die Zukunft trägt? Eine Arbeitsgruppe der ABDA soll, wie es hieß, sieben Jahre an diesem Thema gesessen haben, ohne Ergebnis. Vielleicht sollte man mal führende Köpfe an einen Tisch bringen, die Vorschläge für das Apothekerhonorar der Zukunft erarbeiten. Das wäre doch wirklich mal ein Knaller.
Dass Krankenkassen durchaus Interesse an honorierten apothekerlichen Dienstleistungen für ihre Patienten haben, zeigt sich immer wieder an regionalen Modell-Projekten einzelner Kassen mit Apotheken. Jüngstes Beispiel: das Pilotprojekt „Digitales interprofessionelles Medikationsmanagement“ (DiM), ein Projekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit mit Patientenversorgung im Bezirk Nordrhein. bei dem die Krankenkassen Medikationsanalysen und spezielle Maßnahmen zur Adhärenz-Förderung vergüten. Einer der Initiatoren dieses Projekts ist der Hausärzteverband Nordrhein, der half, geeignete „Paare“ zwischen Hausarztpraxen und Apotheken zu finden. Ein Super-Ansatz, mein liebes Tagebuch. Auf Kassenseite ist die GWQ Serviceplus AG der Verhandlungspartner, ein Zusammenschluss und Dienstleister kleinerer und mittelständischer Betriebs- und Innungskrankenkassen. Bestandteil des Projekts ist u. a. eine bestimmte Software (wie die funktioniert und was sie kann, ist nachzulesen in DAZ 26). Toll, solche Modellprojekte. Vielleicht schafft es ein Modellprojekt ja irgendwann einmal über den Modellcharakter hinaus, weiter zu bestehen.
2 Kommentare
Fun Fakt ….
von aures gabriela am 04.07.2021 um 14:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Abda
von Conny am 04.07.2021 um 10:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.