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Verbraucherzentrale warnt vor krebserregendem Formaldehyd
Finger weg von Bambus-Plastikgeschirr
Verbraucherzentrale fordert Rückruf der illegalen Produkte
Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern nun erneut Behörden und die Bundesregierung auf, Verbraucher bundesweit zu informieren und diese illegalen Produkte zurückzurufen. Zwar seien vereinzelt bereits Produkte vom Markt genommen worden, doch reichten die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen.
Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist.“
Im Juni 2020 hatte laut vzbv eine Expertengruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, unabhängig vom Vorliegen gemessener Grenzwertüberschreitungen. Das bedeute, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürften, erklärt der vbzb. Doch: „Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden“, so Klaus Müller. Insbesondere im Online-Handel seien weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.
Reines Bambusgeschirr nicht betroffen
Das Problem: Verbraucher gehen davon aus, dass in Verkehr befindliches Bambusplastik-Geschirr oder To-Go-Artikel mit Bambus-, Reis-, Weizenfasern unbedenklich sind. Und es gibt durchaus dafür zugelassene Stoffe, die Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden dürfen – nur: Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor. Produkte aus reinem Bambusmaterial seien hingegen weiterhin zulässig.
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