- DAZ.online
- News
- Politik
- Das sind die Anträge zum...
Mehr Geld, mehr Nachwuchs, strengeres Makelverbot
Das sind die Anträge zum Deutschen Apothekertag
E-Rezept, pharmazeutische Dienstleistungen und Grippeimpfungen: Der Apothekerberuf steht wohl vor einem grundlegenden Wandel. Am 22. und 23. September wird das Apothekerparlament beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf unter anderem über diese Themen diskutieren. Die DAZ hat sich das Antragspaket angeschaut – was bewegt den Berufsstand ganz besonders in diesem Jahr?
Kurz vor der Bundestagswahl findet Ende September der Deutsche Apothekertag in Düsseldorf statt. Nachdem die Versammlung des Apothekerparlaments im vergangenen Jahr wegen der Coronavirus-Pandemie ersatzlos gestrichen worden war, ist sie in diesem Jahr als Hybridveranstaltung angelegt. Diskussionsbedarf gibt es wohl zur Genüge. Inzwischen liegen auch die Anträge vor. Die DAZ hat sie sich angeschaut und einige interessante Punkte herausgefischt.
Mehr zum Thema
Kammerversammlung Hessen
Funke: Apothekertag findet statt
Hauptversammlung
Schmidt: Es wird keinen virtuellen Apothekertag geben
Die Apothekerkammer Nordrhein fordert, die Trennung von Arzneimittelverschreibung und -abgabe und das Makelverbot nochmals zu schärfen. Insbesondere soll ein „früher Zugriff“ auf E-Rezeptdaten verhindert werden. Hintergrund ist die Doppelfunktion ausländischer Anbieter als Versandapotheke und Plattformbetreiber. Denn diese könnten mit dem Zugangscode für ein E-Rezept die inhaltlichen Details als Versandapotheken auslesen und hätten damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber „Nur“-Plattformen. Darum wird gefordert, dass die Nutzung der Verordnungsdaten vor der Leistungserbringung unzulässig sein soll. Außerdem werden wettbewerbsrechtliche Regeln für die Nutzung des Papierausdrucks des Zugangscodes für E-Rezepte gefordert.
Die Landesapothekerkammer Hessen wünscht Regeln für die „automatisierte und verknüpfte Verordnung und Distribution von Arzneimitteln im digitalen Raum“, um Missbrauch und Fehlgebrauch von Arzneimitteln zu verhindern. Dies zielt auf grenzüberschreitende Geschäftsmodelle, bei denen Rezepte auf der Grundlage von Fragebögen ausgestellt und dann zur Belieferung an Versandapotheken weitergeleitet werden. Die Antragsteller räumen die Schwierigkeiten bei der Regelung ein, fordern aber Anstrengungen des Gesetzgebers. Das Problem dürfte insbesondere in der EU-weiten Regelung liegen.
Aus Corona lernen
Ein Leitantrag verknüpft sechs Anträge zu den Konsequenzen der Corona-Pandemie, darunter einen Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands. Demnach sollen die Apotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems „ordnungspolitisch und wirtschaftlich“ verstärkt unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht die Beibehaltung einiger nun bewährter pandemiebedingter Regelungen. Dies betrifft die Handlungsspielräume bei der Arzneimittelabgabe, die Herstellung von Desinfektionsmitteln und die bürokratischen Erleichterungen bei der Hilfsmittelabgabe. Außerdem werden Mindestvorbereitungszeiten bei neuen Aufgaben und verlässliche Vergütungszusagen gefordert.
Neue Leistungen der Apotheken
Der Geschäftsführende ABDA-Vorstand bringt einen weitreichenden Antrag zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ein. Es solle alles darangesetzt werden, „honorierte pharmazeutische Dienstleistungen jetzt schnellstmöglich für Versicherte erlebbar zu machen“. Dies mag als Appell an die Krankenkassen als Verhandlungspartner gedacht sein. Außerdem soll der Gesetzgeber in dem Antrag aufgefordert werden, die Finanzierung für die Dienstleistungen „zeitnah zu erhöhen“ und mittelfristig eine Anpassung an steigende Kosten und an die Morbiditätsentwicklung vorzunehmen. Allerdings gibt es weiterhin keinen Hinweis auf die geplante Auswahl der Dienstleistungen. Es wird also mehr Geld für Leistungen gefordert, von denen noch nicht bekannt ist, worin sie inhaltlich bestehen.
Neue Approbationsordnung: ABDA macht Dampf
In einem weiteren Leitantrag des Geschäftsführerenden ABDA-Vorstands und der Landesapothekerkammer Hessen geht es um Grippeschutzimpfungen. Die gemäß Gesetz Beteiligten (gemeint sind offenbar die Krankenkassen) sollen aufgefordert werden, Angebote der Apothekerverbände anzunehmen, um die Modellvorhaben auszudehnen. Damit sollen die Ärzte mit Blick auf die weiter nötigen Corona-Impfungen entlastet werden. Außerdem soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, Grippeimpfungen in Apotheken „zeitnah“ als Regelleistung vorzusehen. Der Berliner Apothekerverein fordert, Apotheken unter geeigneten Voraussetzungen in die Corona-Auffrischungsimpfungen einzubinden.
Neue Approbationsordnung und mehr
Der Abschnitt des Antragshefts zur pharmazeutischen Kompetenz beginnt mit der Novellierung der Approbationsordnung. Jahrelang hatte die ABDA dieses Thema gemieden. Es war der Eindruck entstanden, dass Diskussionen mit Geschäftsordnungsanträgen beendet werden sollten. Doch nun greift der Geschäftsführende ABDA-Vorstand das Thema auf und fordert eine bemerkenswerte Eile. In einem Leitantrag soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, „in der nächsten Wahlperiode schnellstmöglich“ die Approbationsordnung für Apotheker zu novellieren. Die Struktur der Ausbildung mit drei Abschnitten solle „grundsätzlich erhalten bleiben“. Die Einführung des Bachelor-Master-Systems wird abgelehnt.
Die Sächsische Landesapothekerkammer fordert, die Zahl der Pharmaziestudienplätze in Deutschland in den nächsten fünf Jahren um mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Dies wird insbesondere mit der Weiterentwicklung der Aufgabenfelder und der demografischen Entwicklung begründet. Die Apothekerkammer Nordrhein wünscht gemeinsame Lehrveranstaltungen für angehende Ärzte und Apotheker, und die Apothekerkammer Berlin möchte das praktische Ausbildungsjahr in allen Einrichtungen mit Betreuung durch praktisch tätige Apotheker ermöglichen
Mehr Geld für die Apotheken
Im Abschnitt über die Rahmenbedingungen der Berufsausübung fordert die Apothekerkammer Nordrhein, die Apothekenhonorierung angesichts der steigenden Kosten weiterzuentwickeln und zu dynamisieren. Außerdem müsse die Honorierung für Bürokratieanforderungen durch Dritte sichergestellt werden. Die Antragsteller beklagen, dass die Apotheken von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten seien, aber sie unterbreiten keinen Vorschlag, wie die Honorierung angepasst werden kann.
Grippeimpfstoff-Vergütung steht erneut auf der Agenda
In zwei weiteren Anträgen soll gefordert werden, das Honorar für die Versorgung mit Grippeimpfstoffen zu erhöhen. Das gedeckelte Fixhonorar von 1 Euro pro Dosis passe insbesondere nicht zu den neuen teureren Hochdosisimpfstoffen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass schon der Deutsche Apothekertag 2019 gefordert hatte, die Grippesaison 2020/21 zu evaluieren und daraufhin die Vergütung anzupassen. Damals war angenommen worden, dass dies die erste „normale“ Saison mit dem neuen Honorar werden würde. Die Corona-Pandemie hat dies durchkreuzt, aber die damalige Intention bleibt weiterhin zu beachten. Außerdem wird nun gefordert, auch den Apotheken – nicht nur Herstellern und Großhändlern – die Kosten für die Bereitstellung der nicht verbrauchten Grippeimpfungen aus der Bundesreserve zu erstatten.
Diese Übersicht stellt den Stand der Anträge nach der Bearbeitung durch die Antragskommission Anfang August dar. Kleine Änderungen, Umstellungen und Ergänzungen sind noch möglich. Außerdem können in der Hauptversammlung Ad-hoc-Anträge gestellt werden.
Den vollständigen Artikel mit Informationen über weitere Anträge finden Sie in der kommenden Woche in der Printausgabe der DAZ 33|2021.
1 Kommentar
LOL
von Franz Fischer am 13.08.2021 um 16:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.