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TI-Anbindung
Noventi unterstützt Red-Medical-Anbindung
TI-Anbieter Red-Medical streitet derzeit mit mehreren Softwarehäusern darum, ob Schnittstellen zu den Warenwirtschaften zur Verfügung gestellt werden. Pharmatechnik hatte sich bereits erfolgreich gegen eine diesbezügliche einstweilige Verfügung gewehrt. Doch wie sieht es bei den anderen aus? Wer unterstützt die Anbindung?
Seit die Anschaffung der Hardware-Komponenten ein Thema ist, weisen die Softwarehäuser darauf hin, dass sie empfehlen, alles aus einer Hand zu beziehen, und zwar bei dem Anbieter, von dem auch die Warenwirtschaft stammt. Denn nur dann würden sie sich auch um alles kümmern, so die Begründung. Von dem Modell des Anbieters Red Medical, der unter anderem cloudbasierte Arztsoftware anbietet, hielten sie von Anfang an wenig und machten auch keinen Hehl daraus – bei Red Medical steht der Konnektor nicht lokal in der Apotheke, sondern zentral im Rechenzentrum. Die Vorteile für die Apotheke sollen laut Webseite darin liegen, dass angeblich alle regelmäßigen Wartungen, Updates und sonstigen Sicherungsmaßnahmen durch Administratoren der Firma durchgeführt werden. Steht der eigene Konnektor in der Apotheke, müssten sich die Inhaber:innen selbst um Betrieb, Wartung und Updates der Betriebssoftware kümmern sowie bei Ausfall für Ersatz sorgen, warb die Firma im vergangenen Jahr für ihr Modell.
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Um E-Rezepte beliefern zu können, benötigen Apotheken nicht nur eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI), sondern es bedarf auch einer Schnittstelle zwischen TI und Warenwirtschaft. Und hier spielen die Softwarehäuser nicht mit. Laut Red Medical streitet man sich in dieser Angelenheit derzeit mit mehreren Anbietern. Einer davon ist Pharmatechnik. Das Softwarehaus hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, eine Schnittstelle zu den Cloud-Konnektoren von Red Medical schaffen zu müssen: Weil das Landgericht München I keine marktbeherrschende Stellung des Softwarehauses gesehen hat, ist die einstweilige Verfügung, mit der Red Medical den Anschluss erwirken wollte, gekippt worden. Laut Red Medical-Geschäftsführer Alexander Wilms ist aber noch nichts entschieden, das sei nur das erste „Scharmützel“ gewesen, sagt er gegenüber der DAZ.
Noventi: „maximal diskriminierungsfrei“
Von den anderen großen Anbietern im Markt hat sich nur Noventi eindeutig offen für einen Anschluss der „Fremdkonnektoren“ ausgesprochen: Noventi arbeite maximal diskriminierungsfrei und stelle ihren Kunden die erforderlichen Anbindungen her, heißt es auf Nachfrage. Auch konkret in diesem Zusammenhang unterstütze Noventi die Wünsche der Awinta-Kunden bei einer etwaigen erbetenen Anbindung. Das Unternehmen weist aber auch darauf hin, dass eine Haftung für die Funktionsfähigkeit des externen Systems und eventuell daraus resultierende Folgeprobleme ausgeschlossen sei. Ein Preis für die Anbindung wird allerdings nicht genannt. Denn in der Regel werden hierfür Extra-Gebühren fällig.
CGM Lauer: Schnittstelle zu Konnektoren anderer Hersteller bereit, aber ...
Noventi weist auch in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass für ein optimales Zusammenspiel aus Warenwirtschaft, den Funktionen der Telematikinfrastruktur, der Netzwerkanbindung und einem effizienten Kundenservice im Interesse der Apotheke idealerweise alles aus einer Hand bezogen und serviceorientiert unterstützt werden solle.
Dabei unterstütze man auch kooperativ das Zusammenspiel von großen etablierten Marktteilnehmern. Die meisten Noventi-Kunden verwendeten daher die zertifizierten Konnektoren, die von Noventi angeboten werden, wie zum Beispiel den von CGM – das ist einer von zwei, die im Wesentlichen verwendet werden.
Die Antwort von CGM Lauer fällt eher kryptisch aus: „Die Schnittstelle zu TI-Konnektoren ist grundsätzlich standardisiert. CGM Lauer stellt explizit auch eine Schnittstelle zu Konnektoren anderer Hersteller zur Verfügung. Der Kunde muss in diesem Fall die Rolle des Koordinators übernehmen. So muss er beispielsweise sicherstellen, dass die Version der Warenwirtschaft mit der jeweiligen Version des Konnektors zusammenarbeitet und hier ggf. auf beiden Seiten Anpassungen vornehmen.“
ADG hingegen wollte sich auf Nachfrage explizit nicht äußern.
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