Freischaltung erst kommende Woche

Genesenenzertifikate: Warten auf das RKI

Berlin - 20.08.2021, 13:45 Uhr

Bevor Apotheken digitale Genesenenzertifikate ausstellen können, muss erst noch das für den Server zuständige RKI die neue Funktion freischalten. (s / Foto: IMAGO / Joko)

Bevor Apotheken digitale Genesenenzertifikate ausstellen können, muss erst noch das für den Server zuständige RKI die neue Funktion freischalten. (s / Foto: IMAGO / Joko)


Digitale Genesenenzertifikate aus der Apotheke wird es wohl erst ab der kommenden Woche geben: Wie ein DAV-Sprecher auf Anfrage der DAZ informiert, ist das Apothekenportal zwar technisch bereit – allerdings werde das Robert Koch-Institut die neue Funktion wohl erst im Laufe der kommenden Woche freischalten.

Theoretisch könnte es jetzt schon losgehen mit den digitalen Genesenenzertifikaten aus der Apotheke: Eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung, mit der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Abrechnungswege für Impf- und Genesenenzertifikate vereinheitlicht, tritt heute in Kraft. Damit ist der Weg aus Sicht des DAV frei – denn technisch ist das Portal bereits gerüstet für die neue Aufgabe.

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Eine Hürde steht dem Start jedoch noch im Weg: Der DAV wartet noch auf das Freischalten der neuen Funktion durch das Robert Koch-Institut (RKI), das für den Server verantwortlich zeichnet, über den die QR-Codes erzeugt werden. Das bestätigte ein DAV-Sprecher auf Nachfrage der DAZ. „Im DAV-Apothekenportal sind die technischen Vorkehrungen für die Ausstellung dieser Zertifikate bereits abgeschlossen worden“, teilt der DAV mit. „Leider wird die RKI-seitige Freischaltung dieser neuen Funktion erst in der kommenden Woche erfolgen, so dass eine Ausstellung von Genesenenzertifikaten erst ab diesem Zeitpunkt möglich sein wird.“

Den Apotheken bleibt also noch ein wenig Zeit, sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten – zumindest mental. Denn die angekündigte Handlungshilfe, in der die ABDA wie gewohnt Hinweise zur Umsetzung in den Offizinen gibt, steht noch aus. „Eine erweiterte Handlungshilfe der ABDA ist bereits vorbereitet und wird den Apotheken auf dem üblichen Weg zur Verfügung gestellt werden“, so der DAV-Sprecher. Der übliche Weg geht über die ABDA-Website. Dort stellt die Bundesvereinigung im geschützten Bereich Dokumente bereit, mit denen sie die Apotheke bei ihren praktischen Tätigkeiten unterstützen möchte.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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