Neue KBV-Richtlinie

Ärzte können noch bis Mitte 2022 Papierrezepte ausstellen

Berlin - 04.11.2021, 16:45 Uhr

Das rosa Papierrezept wird den Apotheken wohl noch eine ganze Weile erhalten bleiben: Nach einer neuen KBV-Richtlinie können Ärztinnen und Ärzte es noch bis Mitte kommenden Jahres nutzen. (b/Foto: ABDA)

Das rosa Papierrezept wird den Apotheken wohl noch eine ganze Weile erhalten bleiben: Nach einer neuen KBV-Richtlinie können Ärztinnen und Ärzte es noch bis Mitte kommenden Jahres nutzen. (b/Foto: ABDA)


Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass es wohl nichts wird mit dem großen E-Rezept-Start zum Jahreswechsel. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht sogar davon aus, dass die Praxen erst Mitte des Jahres 2022 fit sein werden für die elektronischen Verordnungen. Daher schreibt sie nun in einer Richtlinie fest, dass Ärztinnen und Ärzte bis dahin weiterhin Papierrezepte ausstellen dürfen, wenn sie technisch noch nicht gewappnet sind für das E-Rezept. Das deckt sich mit der aktuellen Gesetzeslage.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am heutigen Donnerstag in den „Praxisnachrichten“ informiert, können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte noch bis zum 30. Juni 2022 Rezepte und Krankschreibungen wie gewohnt in Papierform ausstellen. Dies habe der KBV-Vorstand jetzt in einer Richtlinie festgelegt – zur „Sicherstellung der Versorgung“, wie es heißt.

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„Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von E-Rezepten technisch nicht umsetzbar sind“, ist weiter zu lesen. Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte demnach übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen. „Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können“, schreibt die Bundesvereinigung.

Grundsätzlich hat der Gesetzgeber bereits im Rahmen des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) festgehalten, dass das E-Rezept zwar zum 1. Januar 2022 zur Pflicht wird, aber eben nur dann, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind (§ 360  SGB V). Das hält die KBV nun auch in der neuen Richtlinie fest – denn es sei bereits jetzt absehbar, dass „die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und E-Rezepten zum 1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden. Die betroffenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte könnten dann für ihre Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert.“

Die KBV geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und E-Rezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden. „Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen.“

Zu erwarten ist also, dass das E-Rezept zum Jahreswechsel schleichend starten wird. Eine Sprecherin der Gematik betonte gegenüber der dpa, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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