E-Rezepte, Corona-Impfungen, Hochwasser

AKNR: Keine Angst vor Versorgungsengpässen

Stuttgart - 19.11.2021, 17:00 Uhr

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, sieht dem E-Rezept zuversichtlich entgegen.  (s / Foto: AKNR / Ina Fassbender)

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, sieht dem E-Rezept zuversichtlich entgegen.  (s / Foto: AKNR / Ina Fassbender)


Keine Sonderregeln für Katastrophenfälle

Ein weiteres für die AKNR bedeutendes Thema im Jahr 2021 war die Hochwasserkatastrophe infolge des Starkregens im Juli gewesen. „Was da geschehen ist, war eine Naturgewalt sondergleichen. Beim Deutschen Apothekertag haben wir einen Antrag gestellt, in vergleichbaren Fällen künftig effektiver, schneller und besser helfen zu können – da haben wir gemerkt, dass sich da einiges verbessern kann“, so Kammerpräsident Hoffmann.

Der An­trag der AKNR, ge­setz­li­che Son­der­re­geln für den Be­trieb von Apo­the­ken in Katastrophensi­tua­tio­nen zu ent­wi­ckeln, wur­de beim DAT in Düsseldorf nach Diskussionen allerdings zu­rück­ge­zo­gen. Chris­ti­an Bau­er, damaliger Vor­sit­zen­der der Ar­beits­ge­mein­schaft der Phar­ma­zie­rä­te Deutsch­lands, ent­geg­ne­te beispielsweise, in Not­fäl­len sei­en bis­her im­mer kreative Lö­sun­gen gefun­den wor­den. Doch eine ge­setz­li­che Re­ge­lung, die aus­drück­lich für solche Fäl­le gel­te, enge den Er­mes­sens­spiel­raum für Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen ein. Dann kön­ne ge­ra­de nicht mehr auf die Be­son­der­heit der je­wei­li­gen Si­tua­ti­on re­agiert wer­den.

Auch ABDA-Jus­ti­zi­ar Lutz Tisch emp­fahl, sich nicht durch eine sol­che Re­gel zu bin­den. Es gebe hier auch kei­nen rechts­frei­en Raum, denn „Not­stand geht im­mer“. Der An­trag war aus der besonde­ren Si­tua­ti­on in Nord­rhein-West­fa­len ent­stan­den. Denn die dor­ti­gen Amts­apo­the­ker sind in Not­fäl­len stär­ker an die Vor­schrif­ten ge­bun­den als die eh­ren­amt­li­chen Phar­ma­zie­rä­te. Um Versorgungsengpässe und -ausfälle zu verhindern, hätten Apo­the­ken im­pro­vi­sie­ren und „im gesetz­li­chen Nie­mands­land“ ar­bei­ten müs­sen, so die Begründung der Antragssteller aus Nordrhein. „Da werden wir dranbleiben“, versprach Hoffmann auf der Kammerversammlung.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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