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E-Rezepte, Corona-Impfungen, Hochwasser
AKNR: Keine Angst vor Versorgungsengpässen
Keine Sonderregeln für Katastrophenfälle
Ein weiteres für die AKNR bedeutendes Thema im Jahr 2021 war die Hochwasserkatastrophe infolge des Starkregens im Juli gewesen. „Was da geschehen ist, war eine Naturgewalt sondergleichen. Beim Deutschen Apothekertag haben wir einen Antrag gestellt, in vergleichbaren Fällen künftig effektiver, schneller und besser helfen zu können – da haben wir gemerkt, dass sich da einiges verbessern kann“, so Kammerpräsident Hoffmann.
Der Antrag der AKNR, gesetzliche Sonderregeln für den Betrieb von Apotheken in Katastrophensituationen zu entwickeln, wurde beim DAT in Düsseldorf nach Diskussionen allerdings zurückgezogen. Christian Bauer, damaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands, entgegnete beispielsweise, in Notfällen seien bisher immer kreative Lösungen gefunden worden. Doch eine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich für solche Fälle gelte, enge den Ermessensspielraum für Einzelfallentscheidungen ein. Dann könne gerade nicht mehr auf die Besonderheit der jeweiligen Situation reagiert werden.
Auch ABDA-Justiziar Lutz Tisch empfahl, sich nicht durch eine solche Regel zu binden. Es gebe hier auch keinen rechtsfreien Raum, denn „Notstand geht immer“. Der Antrag war aus der besonderen Situation in Nordrhein-Westfalen entstanden. Denn die dortigen Amtsapotheker sind in Notfällen stärker an die Vorschriften gebunden als die ehrenamtlichen Pharmazieräte. Um Versorgungsengpässe und -ausfälle zu verhindern, hätten Apotheken improvisieren und „im gesetzlichen Niemandsland“ arbeiten müssen, so die Begründung der Antragssteller aus Nordrhein. „Da werden wir dranbleiben“, versprach Hoffmann auf der Kammerversammlung.
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