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E-Rezepte, Corona-Impfungen, Hochwasser
AKNR: Keine Angst vor Versorgungsengpässen
Inmitten der Corona-Pandemie blickt Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), zuversichtlich auf die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit den E-Rezepten. Bei der Delegiertenversammlung am vergangenen Mittwoch zeigte er jedoch auch Verständnis, „wenn andere Heilberufler Bedenken bei der Einführung zum 1. Januar kommenden Jahres haben“. Weitere bedeutende Themen waren die Anstrengungen bezüglich der Corona-Impfungen sowie die Bewältigung der Hochwasserfolgen im Kammerbezirk.
Auch die sechste Sitzung der 17. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) fand am vergangenen Mittwoch als Präsenzveranstaltung unter strengen Hygienevorgaben statt, während gleichzeitig andere Kammern wegen der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen ihre Delegierten wieder virtuell tagen ließen. Doch in Nordrhein setzt man seit Sommer 2020 auf das persönliche Zusammentreffen und wählt dafür große Messe- und Veranstaltungshallen aus.
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In Nordrhein liege man bei der Auslieferung der für die Telematikinfrastruktur (TI) nötigen Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) „sehr gut im Plan“, stellte AKNR-Präsident Armin Hoffmann fest. Er sieht die Vor-Ort-Apotheken als bereit für das E-Rezept an. Bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate habe man bereits praktische Erfahrungen mit TI-Anwendungen machen können. Diese fehle allerdings für das E-Rezept, auch vielleicht deshalb, weil Nordrhein außerhalb der von den Gematik-Gesellschaftern geschaffenen Fokusregion Berlin-Brandenburg liegt. Er könne, so Hoffmann, es gut verstehen, wenn „angesichts der enormen Herausforderungen in der Pandemie“ andere Heilberufler Bedenken bei der Einführung zum 1. Januar kommenden Jahres haben.
Als Gastreferentin war Claudia Korf eingeladen, die als Geschäftsführerin Ökonomie bei der ABDA tätig ist. Sie gab den Delegierten einen aktuellen Überblick über den Stand des E-Rezepts und wies im Rahmen ihrer Ausführungen nochmal deutlich daraufhin, dass auch im Jahr 2022 noch Muster-16-Rezepte Gültigkeit besitzen und weiterhin in den Apotheken eingelöst werden können. Dabei sei es keine Pflicht der Apotheke nachzuforschen, ob es in der Arztpraxis technische Probleme oder andere Gründe gab. Patientinnen und Patienten müssten keine Angst vor Versorgungsengpässen haben.
Auszeichnung für Mitarbeitende in den Impfzentren
Gegen Versorgungsengpässe und die Auswirkungen der Corona-Pandemie kämpften auch die Apothekerinnen und Apotheker in Nordrheins Impfzentren. Fast 3.000 Beschäftigte, darunter Approbierte, PTA und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), zählte die AKNR in den „Herzkammern“ der Zentren. Sie waren an der Rekonstitution der Impfstoffe aktiv beteiligt. Als Anerkennung wird ihnen die Kammer in den nächsten Tagen eine Ehrennadel in Bronze per Post zukommen lassen. Von den rund 80 pharmazeutischen Leiterinnen und Leitern war die Hälfte bei der Kammerversammlung persönlich anwesend. Für sie gab es die Ehrennadel in Silber. Der 78-jährige Amtsapotheker Heinrich Lauf erhielt erstmals die goldene Ehrennadel „in Würdigung seines pharmazeutischen Lebenswerks“.
Keine Sonderregeln für Katastrophenfälle
Ein weiteres für die AKNR bedeutendes Thema im Jahr 2021 war die Hochwasserkatastrophe infolge des Starkregens im Juli gewesen. „Was da geschehen ist, war eine Naturgewalt sondergleichen. Beim Deutschen Apothekertag haben wir einen Antrag gestellt, in vergleichbaren Fällen künftig effektiver, schneller und besser helfen zu können – da haben wir gemerkt, dass sich da einiges verbessern kann“, so Kammerpräsident Hoffmann.
Der Antrag der AKNR, gesetzliche Sonderregeln für den Betrieb von Apotheken in Katastrophensituationen zu entwickeln, wurde beim DAT in Düsseldorf nach Diskussionen allerdings zurückgezogen. Christian Bauer, damaliger Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands, entgegnete beispielsweise, in Notfällen seien bisher immer kreative Lösungen gefunden worden. Doch eine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich für solche Fälle gelte, enge den Ermessensspielraum für Einzelfallentscheidungen ein. Dann könne gerade nicht mehr auf die Besonderheit der jeweiligen Situation reagiert werden.
Auch ABDA-Justiziar Lutz Tisch empfahl, sich nicht durch eine solche Regel zu binden. Es gebe hier auch keinen rechtsfreien Raum, denn „Notstand geht immer“. Der Antrag war aus der besonderen Situation in Nordrhein-Westfalen entstanden. Denn die dortigen Amtsapotheker sind in Notfällen stärker an die Vorschriften gebunden als die ehrenamtlichen Pharmazieräte. Um Versorgungsengpässe und -ausfälle zu verhindern, hätten Apotheken improvisieren und „im gesetzlichen Niemandsland“ arbeiten müssen, so die Begründung der Antragssteller aus Nordrhein. „Da werden wir dranbleiben“, versprach Hoffmann auf der Kammerversammlung.
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