E-Rezepte, Corona-Impfungen, Hochwasser

AKNR: Keine Angst vor Versorgungsengpässen

Stuttgart - 19.11.2021, 17:00 Uhr

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, sieht dem E-Rezept zuversichtlich entgegen.  (s / Foto: AKNR / Ina Fassbender)

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, sieht dem E-Rezept zuversichtlich entgegen.  (s / Foto: AKNR / Ina Fassbender)


Inmitten der Corona-Pandemie blickt Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), zuversichtlich auf die anstehenden Herausforderungen im Zusammenhang mit den E-Rezepten. Bei der Delegiertenversammlung am vergangenen Mittwoch zeigte er jedoch auch Verständnis, „wenn andere Heilberufler Bedenken bei der Einführung zum 1. Januar kommenden Jahres haben“. Weitere bedeutende Themen waren die Anstrengungen bezüglich der Corona-Impfungen sowie die Bewältigung der Hochwasserfolgen im Kammerbezirk.

Auch die sechste Sitzung der 17. Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) fand am vergangenen Mittwoch als Präsenzveranstaltung unter strengen Hygienevorgaben statt, während gleichzeitig andere Kammern wegen der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen ihre Delegierten wieder virtuell tagen ließen. Doch in Nordrhein setzt man seit Sommer 2020 auf das persönliche Zusammentreffen und wählt dafür große Messe- und Veranstaltungshallen aus.

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In Nordrhein liege man bei der Auslieferung der für die Telematikinfrastruktur (TI) nötigen Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) „sehr gut im Plan“, stellte AKNR-Präsident Armin Hoffmann fest. Er sieht die Vor-Ort-Apotheken als bereit für das E-Rezept an. Bei der Ausstellung digitaler Impfzertifikate habe man bereits praktische Erfahrungen mit TI-Anwendungen machen können. Diese fehle allerdings für das E-Rezept, auch vielleicht deshalb, weil Nordrhein außerhalb der von den Gematik-Gesellschaftern geschaffenen Fokusregion Berlin-Brandenburg liegt. Er könne, so Hoffmann, es gut verstehen, wenn „angesichts der enormen Herausforderungen in der Pandemie“ andere Heilberufler Bedenken bei der Einführung zum 1. Januar kommenden Jahres haben. 

Als Gastreferentin war Claudia Korf eingeladen, die als Geschäftsführerin Ökonomie bei der ABDA tätig ist. Sie gab den Delegierten einen aktuellen Überblick über den Stand des E-Rezepts und wies im Rahmen ihrer Ausführungen nochmal deutlich daraufhin, dass auch im Jahr 2022 noch Muster-16-Rezepte Gültigkeit besitzen und weiterhin in den Apotheken eingelöst werden können. Dabei sei es keine Pflicht der Apotheke nachzuforschen, ob es in der Arztpraxis technische Probleme oder andere Gründe gab. Patientinnen und Patienten müssten keine Angst vor Versorgungsengpässen haben.

Auszeichnung für Mitarbeitende in den Impfzentren

Gegen Versorgungsengpässe und die Auswirkungen der Corona-Pandemie kämpften auch die Apothekerinnen und Apotheker in Nordrheins Impfzentren. Fast 3.000 Beschäftigte, darunter Approbierte, PTA und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), zählte die AKNR in den „Herzkammern“ der Zentren. Sie waren an der Rekonstitution der Impfstoffe aktiv beteiligt. Als Anerkennung wird ihnen die Kammer in den nächsten Tagen eine Ehrennadel in Bronze per Post zukommen lassen. Von den rund 80 pharmazeutischen Leiterinnen und Leitern war die Hälfte bei der Kammerversammlung persönlich anwesend. Für sie gab es die Ehrennadel in Silber. Der 78-jährige Amtsapotheker Heinrich Lauf erhielt erstmals die goldene Ehrennadel „in Würdigung seines pharmazeutischen Lebenswerks“.

Keine Sonderregeln für Katastrophenfälle

Ein weiteres für die AKNR bedeutendes Thema im Jahr 2021 war die Hochwasserkatastrophe infolge des Starkregens im Juli gewesen. „Was da geschehen ist, war eine Naturgewalt sondergleichen. Beim Deutschen Apothekertag haben wir einen Antrag gestellt, in vergleichbaren Fällen künftig effektiver, schneller und besser helfen zu können – da haben wir gemerkt, dass sich da einiges verbessern kann“, so Kammerpräsident Hoffmann.

Der An­trag der AKNR, ge­setz­li­che Son­der­re­geln für den Be­trieb von Apo­the­ken in Katastrophensi­tua­tio­nen zu ent­wi­ckeln, wur­de beim DAT in Düsseldorf nach Diskussionen allerdings zu­rück­ge­zo­gen. Chris­ti­an Bau­er, damaliger Vor­sit­zen­der der Ar­beits­ge­mein­schaft der Phar­ma­zie­rä­te Deutsch­lands, ent­geg­ne­te beispielsweise, in Not­fäl­len sei­en bis­her im­mer kreative Lö­sun­gen gefun­den wor­den. Doch eine ge­setz­li­che Re­ge­lung, die aus­drück­lich für solche Fäl­le gel­te, enge den Er­mes­sens­spiel­raum für Ein­zel­fall­ent­schei­dun­gen ein. Dann kön­ne ge­ra­de nicht mehr auf die Be­son­der­heit der je­wei­li­gen Si­tua­ti­on re­agiert wer­den.

Auch ABDA-Jus­ti­zi­ar Lutz Tisch emp­fahl, sich nicht durch eine sol­che Re­gel zu bin­den. Es gebe hier auch kei­nen rechts­frei­en Raum, denn „Not­stand geht im­mer“. Der An­trag war aus der besonde­ren Si­tua­ti­on in Nord­rhein-West­fa­len ent­stan­den. Denn die dor­ti­gen Amts­apo­the­ker sind in Not­fäl­len stär­ker an die Vor­schrif­ten ge­bun­den als die eh­ren­amt­li­chen Phar­ma­zie­rä­te. Um Versorgungsengpässe und -ausfälle zu verhindern, hätten Apo­the­ken im­pro­vi­sie­ren und „im gesetz­li­chen Nie­mands­land“ ar­bei­ten müs­sen, so die Begründung der Antragssteller aus Nordrhein. „Da werden wir dranbleiben“, versprach Hoffmann auf der Kammerversammlung.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@daz.online


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