Was versteht man unter Gewalt gegen Frauen?
Laut der Istanbul-Konvention wird darunter „eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau verstanden“. Demnach zählen alle Handlungen dazu, die „zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben“.
UN Women nennt als Beispiele: Demütigungen, Beleidigungen, Einschüchterungen, sexualisierte Belästigungen und Übergriffe, Jungfräulichkeitstests, Gewalt in der Geburtshilfe, Schläge, Vergewaltigungen, Zwangsheirat, Zwang zu Sterilisation und Abtreibung, Säureattacken, Genitalverstümmelung, Massenvergewaltigungen, Frauenhandel und Mord.
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