Nach Fälschung

Zertifikate-Rückruf: Was ist mit dem Honorar?

Stuttgart - 26.11.2021, 09:15 Uhr

Was ist eigentlich mit dem Honorar für zurückgerufene Zertifikate? Wird das zurückgefordert? (Foto: IMAGO / aal.photo)

Was ist eigentlich mit dem Honorar für zurückgerufene Zertifikate? Wird das zurückgefordert? (Foto: IMAGO / aal.photo)


Die Corona-Warn-App (CWA) kann seit kurzem digitale Impfzertifikate sperren, wenn sie auf Basis gefälschter Unterlagen erstellt wurden und dies auffliegt. Aktuell müssen noch alle in der betroffenen Apotheke erstellten Zertifikate gesperrt werden, hier wird aber bereits nachgebessert. Doch was ist eigentlich mit dem Honorar für die zurückgerufenen Zertifikate? Wird das zurückgefordert?

Dass in der Apotheke gefälschte Impfdokumente vorgelegt werden, nimmt zu. Denn ohne geimpft oder genesen zu sein, kann man am gesellschaftlichen Leben kaum mehr teilnehmen. In unzähligen Fällen werden die Dokumente von den Kolleg:innen aus dem Verkehr gezogen und die Ausstellung des Zertifikats verweigert. Kommt es aber doch vor, dass auf Basis gefälschter Unterlagen Zertifikate erstellt werden oder wie in dem bekannt gewordenen Münchener Fall in großem Stil illegal die Apotheken-IT genutzt wurde, um gefälschte Zertifikate auszustellen, können diese mittlerweile gesperrt werden. Eine neue Funktion der CWA macht es möglich.

Allerdings werden nicht nur die unrechtmäßig erlangten Zertifikate gesperrt, sondern alle in der jeweiligen Apotheke ausgestellten. Es wird nämlich die entsprechende ID der Apotheke gesperrt und somit alle von dieser ID ausgestellten Zertifikate – auch der Papierausdruck wird dann von der CovPassCheck-App als ungültig ausgewiesen. Laut DAV kommt das aber nur im Ausnahmefall vor. Nichtsdestotrotz stellt sich so mancher die Frage, welche Auswirkungen eine solche Sperrung auf das Honorar hat. Schließlich ist davon auszugehen, dass alle Zertifikate abgerechnet wurden. Eine pauschale Aussage dazu lässt sich allerdings offenbar nicht treffen: Das werde im Einzelfall durch die Justizbehörden entschieden, erklärt das BMG auf Nachfrage der DAZ.

Ersatzzertifikate werden normal vergütet

Auch werden „Ersatzzertifikate“, die ja alle, die in der betroffenen Apotheke rechtmäßig ein Zertifikat erlangt haben, benötigen, normal vergütet. Dazu das BMG: „Ein App-Nutzer, dessen Zertifikat zurückgerufen worden ist, kann sich in einer Apotheke oder einer Arztpraxis ein neues Zertifikat ausstellen lassen: Dazu müssen Impfdokumentation und Personalausweis vorgelegt werden. Die Apotheke kann nicht ohne weitere Informationen erkennen, ob ein ‚Ersatzzertifikat‘ ausgestellt werden soll. Die Ausstellung wird vergütet.“

Betroffene App-Nutzer:innen werden übrigens laut BMG durch ihre App gewarnt, wenn in Ausnahmefällen Zertifikate einer Apotheke zurückgerufen werden, die aus Sicherheitsgründen für die Ausstellung von Zertifikaten gesperrt wurde. Die Warnung erfolgt laut BMG etwa eine Woche vor der Sperrung und ist mit dem Hinweis verbunden, dass ein neues Zertifikat benötigt wird.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.