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Dr. Ansay und Co.
Online-Selbsttests als 3G-Nachweis – jetzt ermitteln Behörden
Seit Ende November gilt 3G in Betrieben – natürlich auch in Apotheken. Ungeimpfte müssen nachweisen, dass sie negativ getestet sind. Seitdem fallen mehrere Online-Anbieter durch dubiose Angebote für 3G-Nachweise auf. Nun ermitteln die Behörden.
Seit dem 24. November 2021 müssen Beschäftigte – auch in Apotheken – vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Apothekeninhaber haben dies täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Ebenfalls seit diesem Tag fallen immer mehr Online-Anbieter durch dubiose Angebote für „überwachte“ oder „kontrollierte“ Selbsttests als 3G-Nachweis auf.
Online-Fragebogen statt Testzentrum?
Der Service von „dransay.com“ soll beispielsweise so funktionieren: Der ungeimpfte Arbeitnehmer führt morgens zu Hause einen Selbsttest durch. Nach negativem Ergebnis muss er auf der Website einen Fragebogen ausfüllen. Fünf Minuten später soll ihm und dem Arbeitgeber von Online-Ärzten dann das negative Selbsttest-Zertifikat als PDF per E-Mail gesendet werden.
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Der Service soll fünf Minuten Zeit und maximal 1 Euro pro Selbsttestkit (das selbst erworben werden muss) kosten. Die Online-Selbsttest-Zertifikate, so dransay.com auf der Website (Stand 9. Dezember 2021), seien gemäß Rechtsgutachten gültig nach § 2 Nr. 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), das auch das Bundesarbeitsministerium auf seiner Webseite als Voraussetzung zitiere. Ein entsprechendes Rechtsgutachten sei auf der Webseite abrufbar.
Wettbewerbszentrale forderte dransay.com zur Unterlassung auf
Die Wettbewerbszentrale hatte dransay.com bereits vergangene Woche zur Unterlassung aufgefordert. Der gemeinnützige Verein ließ dem Anbieter der Seite dransay.com – wie tagesschau.de berichtete – eine schriftliche Abmahnung zukommen. Sollte der Betreiber und Anwalt, Can Ansay, sein Angebot bis Mittwoch nicht vom Netz nehmen, wollte die Wettbewerbszentrale rechtliche Schritte einleiten.
Das Angebot von dransay.com ist jedoch nach wie vor online. Bereits Ende November hatten Recherchen von PTAheute ergeben, dass sich die Testzertifikate auch ohne vorherige Durchführung eines Corona-Selbsttests erhalten lassen. Das war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch immer so.
Als überwachende Ärztin wird auf dem Zertifikat die 79-jährige Eva-Maria Ansay genannt, die ihre Frauenarztpraxis nach Angaben von tagesschau.de bereits im Jahr 2013 an eine Nachfolgerin verkaufte.
Trotz mehrfachem Anfragen stand der Betreiber der Website dransay.com für Fragen nicht zur Verfügung. Gegenüber tagesschau.de verweist Ansay zur Unterlassungsaufforderung durch die Wettbewerbszentrale auf ein Rechtsgutachten und schreibt, eine vorschriftsmäßige Überwachung sei „auch mittels online Fragebogen möglich.“
Test-Express mit ähnlichem Angebot
Neben dransay.com bietet auch das Portal „Test Express“ online ausgestellte Corona-Testbescheinigungen an, die für den Nachweis am Arbeitsplatz ausreichen sollen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das NRW-Gesundheitsministerium warnen explizit vor der Nutzung von Coronatest-Bescheinigungen am Arbeitsplatz, die nach digitalen Testverfahren ausgestellt wurden. Ein digital überwachter Selbsttests mit Testzertifikat erfülle nicht die Anforderungen, so die Behörden.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist auch ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind und werden, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Die Verwendung solcher Testnachweise zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden könne.
Sowohl bei dransay.com als auch bei Test Express findet eine solche digitale Überwachung nicht statt. Das Portal Test Express gibt dies sogar explizit auf der Website an.
Sowohl der Inhaber von dransay.com, Can Ansay, als auch Markus Bönig – der Geschäftsführer der hinter dem Portal Test Express stehenden CliniGo GmbH – behaupten nach wie vor, dass ihre Angebote der aktuellen Rechtslage entsprächen und die Testbescheinigungen als 3G-Nachweis anerkannt werden müssten.
Was bedeutet 3G für Ungeimpfte
3G bedeutet für Ungeimpfte, dass sie einen negativen, maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen müssen, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden Leistungserbringer durchgeführt wurde. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen.
Zu den anerkannten Leistungserbringern zählen öffentliche Testzentren, Apotheken und Arztpraxen. Möglich sind auch Selbsttests im Betrieb unter Aufsicht oder durch vom Arbeitgeber beauftragte Dritte. Das soll sicherstellen, dass die Tests ordnungsgemäß ablaufen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellte klar, dass vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Selbsttests nur dann gültig sind, wenn sie unter Aufsicht durchgeführt werden. Bei einem begleiteten Selbsttest werde davon ausgegangen, dass die Aufsicht führende Person bei der Testung und während der Auswertezeit physisch anwesend sei, teilt das Landesgesundheitsministerium NRW auf Anfrage vom „Handelsblatt“ Ende November mit. Online durchgeführte Selbsttests, erfüllen somit nicht die Anforderungen für die am 24. November 2021 in Kraft getretene 3G-Regelung für Beschäftigte.
23 Kommentare
Alles legal
von Nirtak am 22.12.2021 um 20:28 Uhr
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Eigenverantwortung
von Matvej am 21.12.2021 um 8:27 Uhr
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AW: Eigenverantwortung
von Dirk am 28.12.2021 um 10:20 Uhr
Was hat man davon
von Christian Könnecke am 17.12.2021 um 16:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Schnelltests selber kaufen
von Jan Kusterer am 13.12.2021 um 9:22 Uhr
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AW: Schnelltests selber kaufen
von Silke Es am 22.12.2021 um 20:05 Uhr
Laut Regierung zulässig!
von Michael A. Pappenbrock am 11.12.2021 um 14:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Laut Regierung zulässig
von Steffen am 11.12.2021 um 14:28 Uhr
AW: Laut Regierung zulässig
von Michael A. Pappenbrock am 15.12.2021 um 17:09 Uhr
Dr.Ansay
von Eifel Hirsch am 10.12.2021 um 20:24 Uhr
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Aw
von Steffen am 10.12.2021 um 17:53 Uhr
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Online Testung, auf den Anbieter kommt an
von M.H. am 10.12.2021 um 17:50 Uhr
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Zuordnungen von Test zur Person
von Ju am 10.12.2021 um 17:35 Uhr
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AW: Sehr gut und auf Höhe der Zeit
von Günter G. am 10.12.2021 um 16:57 Uhr
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AW: AW: Sehr gut und auf Höhe der Zeit
von Michael esser am 10.12.2021 um 17:49 Uhr
AW: AW: Sehr gut und auf Höhe der Zeit
von Karlheinz Mayr am 10.12.2021 um 19:04 Uhr
Aw
von Steffen am 10.12.2021 um 15:45 Uhr
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AW: Aw
von Chip am 10.12.2021 um 16:06 Uhr
AW: Durchhalten und abwarten was die Gerichte sagen...
von Mia Wander am 10.12.2021 um 16:45 Uhr
AW: AW Testzertifikat Dr. Ansay
von Günter Gabler am 10.12.2021 um 17:13 Uhr
Sehr gut
von Jan Kusterer am 10.12.2021 um 9:08 Uhr
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AW: Sehr gut
von Mario am 10.12.2021 um 14:17 Uhr
AW: Sehr gut
von Silke Sell am 23.12.2021 um 23:05 Uhr
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