COVID-19-Impfung

NRW macht Boostern schon vier Wochen nach Grundimmunisierung möglich

Berlin - 14.12.2021, 12:25 Uhr

In Nordrhein-Westfalen muss jetzt lediglich noch ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen Abschluss der Grundimmunisierung gegen COVID-19 und Booster-Impfung eingehalten werden. (b/Foto: IMAGO / ZUMA Wire)

In Nordrhein-Westfalen muss jetzt lediglich noch ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen Abschluss der Grundimmunisierung gegen COVID-19 und Booster-Impfung eingehalten werden. (b/Foto: IMAGO / ZUMA Wire)


In Nordrhein-Westfalen können die Bürgerinnen und Bürger jetzt bereits vier Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung gegen COVID-19 ihren Booster erhalten. Laut einem Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes muss nun lediglich noch der genannte Mindestabstand eingehalten werden. Das dürfte auch die Nachfrage in den Apotheken ankurbeln, die wohl schon bald ins Impfgeschehen eingreifen werden.

Wer hierzulande derzeit eine Booster-Impfung gegen COVID-19 begehrt, hat es nicht leicht – zumindest dann, wenn die Grundimmunisierung noch nicht ganz fünf Monate her ist. Immer wieder gibt es Berichte, dass Menschen abgewiesen werden, weil sie wenige Tage zu früh dran sind. Auch Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte mehrfach öffentlich bemängelt, dass Ärztinnen und Ärzte vereinzelt Impfwillige in solchen Fällen nicht boostern.

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Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen schafft jetzt Klarheit: In einem Erlass vom gestrigen Montag, der der DAZ vorliegt, schreibt es einen Mindestabstand zwischen Abschluss der Grundimmunisierung und Auffrischimpfung von vier Wochen fest. Dieser Abstand dürfe nicht unterschritten werden, betont ein Ministeriumssprecher gegenüber der Redaktion. „Es handelt sich dabei um eine Untergrenze, die ausdrücklich keine Empfehlung darstellt. Eine Auffrischungsimpfung vor Ablauf der fünf Monate ist grundsätzlich möglich.“

COVID-19-Impfungen auch bald in den Apotheken möglich

Diese Klarstellung dürfte auch für die Apotheken in Nordrhein-Westfalen interessant sein, die wohl schon bald mit den Impfungen gegen COVID-19 starten können. Die nötige Gesetzesgrundlage ist bereits in Kraft getreten, nun braucht es noch eine Verordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Details regelt und die Honorierung festlegt. Sicher ist, dass Apotheker:innen, die bereits für die Grippeimpfung im Zuge eines Modellprojekts geschult sind, dann umgehend starten können – allein in Nordrhein betrifft das nach Angaben des zuständigen Apothekerverbands etwa 500 Betriebe.

Zur Erinnerung: In Nordrhein startete im Herbst 2020 das erste Modellvorhaben zur Grippeimpfung in den Apotheken. In diesem Jahr ist – nach durchweg positiven Resultaten bei der Evaluation – der gesamte Verbandsbezirk zur Modellregion erklärt worden. Auch in Westfalen-Lippe läuft seit einigen Wochen ein entsprechendes Projekt, allerdings zunächst im Stadtgebiet Dortmund, dem gesamte Regierungsbezirk Detmold, dem Kreis Olpe, dem Märkische Kreis sowie dem Hochsauerlandkreis.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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