Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

26.12.2021, 07:30 Uhr

Ich wünsche Ihnen eine ruhige Zeit "zwischen den Jahren" und ein wirklich gutes neues Jahr! (Foto: Alex Schelbert)

Ich wünsche Ihnen eine ruhige Zeit "zwischen den Jahren" und ein wirklich gutes neues Jahr! (Foto: Alex Schelbert)


Bei diesem Projekt dürfen wir ganz gelassen dem Jahreswechsel entgegen sehen: Der E-Rezept-Start wird auf unbestimmt verschoben. Die Vernunft hat gesiegt. Alles andere wäre nicht gut ausgegangen. Jetzt können alle Apotheken, die es möchten, sich mit Freude und Elan aufs Impfen gegen Covid-19 vorbereiten. Auch wenn die ABDA noch poltert und warnt, statt zu ermuntern. Im Angesicht von Omikron ist jede Covid-19-Impfung, egal ob im Zentrum, beim Arzt, beim Tierarzt oder in der Apotheke eine gute Impfung. Und vielleicht schaffen wir mit vereinten Kräften eine Durchimpfung von über 90 Prozent. Wäre das nicht ein schönes Ziel für 2022? Noch frohe Weihnachtstage und alles Gute fürs neue Jahr! 

20. Dezember 2021

Es war wohl die beste Nachricht in dieser Woche: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschiebt den E-Rezeptstart auf unbestimmte Zeit. Nun ja, alles andere wäre ja auch ein Irrsinn gewesen. Laut BMG stehen die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Erleichtert über diesen Entschluss zeigten sich letztlich alle Beteiligten, allen voran die Ärzteschaft, aber auch wir Apothekers. Ja, mein liebes Tagebuch, die ernüchternden Rückmeldungen und Warnungen aus Insiderkreisen in den letzten Wochen über Mängel und Fehler im System häuften sich. Und die Tatsache, dass letztlich nur 42 E-Rezepte die gesamte Prozedur durchlaufen haben, dämpfte die Erwartungen zusätzlich. Unter diesen unzureichenden Voraussetzungen wären Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 wohl zum großen Desaster aufgelaufen. Ist Häme angezeigt? Kaum, denn zum einen ist das E-Rezept wirklich ein Mammut-Projekt, an dem sehr viele Beteiligte mitwirken und in das unendlich viele Nutzer eingebunden sind. Und wenn da nur ein Teil der aktiv Beteiligten nicht mitzieht und das Projekt weniger engagiert begleiten – die Ärzte und ihre Praxissoftware sind da nur ein Beispiel dafür –, dann lassen sich Termine und Vorgaben nicht halten. Die Verschiebung des Starts musste sein. Wie es nun weitergeht, wird das BMG in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abstimmen. Wenn, ja wenn dann alles irgendwann wirklich rund läuft, soll die Einführung nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen. Hoffen wir, mein liebes Tagebuch, das das E-Rezept zu einem guten Ende findet – ein Desaster à la Berliner Flughafen wäre wirklich kein gutes Aushängeschild.

 

Nach wie vor ernüchternd: die Coronavirus-Testverordnung. Es gibt zwar mehr Geld für PoC-Antigen-Schnelltests, aber das betrifft nur die Materialkosten: statt 3,50 Euro gibt es 4,50 Euro pauschal je selbst beschafftem Test und das gilt nur vom 1. Dezember 2021 bis Ende Januar 2022. Die Vergütung für die Durchführung dieser Tests beträgt nach wie vor schlappe 15 Euro, viel zu wenig, wie auch die ABDA ausgerechnet hat. Für viele testende Apotheken ist diese Vergütung ein Zuschussgeschäft, sofern sie überhaupt noch testen. Es gab zwar bereits einen Referentenentwurf, der noch unter Jens Spahn ausgearbeitet wurde und der vorsah, dass Apotheken und Arztpraxen je Testung mit 30 Euro vergütet werden sollen, wobei die ABDA auch diese Summe in ihrer Stellungnahme als zu gering kritisiert hatte. Aber selbst diese Erhöhung wurde nicht in die jüngst in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung aufgenommen.

21. Dezember 2021

Landauf, landab gibt es noch immer viele gefälschte Impfpässe, die in Apotheken vorgelegt werden. Täglich gibt es Polizei-Nachrichten, die über Impfpass-Fälschungen und Vorkommnisse, die damit im Zusammenhang stehen, berichten. Es kommt sogar zu tätlichen Angriffen auf Apothekenmitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, wenn sie Fälscher auf ihren mutmaßlich gefälschten Impfpass ansprechen. Immerhin, mittlerweile ist die Rechtslage eindeutig: Wer gefälschte Gesundheitszeugnisse ausstellt oder diese zu Täuschungszwecken gebraucht, macht sich strafbar. Um diese Gesetzeslage auch in der Öffentlichkeit besser zu kommunizieren, haben in Baden-Württemberg das Landeskriminalamt (LKA) zusammen mit dem Landesapothekerverband (LAV) eine Plakataktion gestartet. Klare Botschaft: Wer betrügen will, muss mit einer Anzeige rechnen. Mein liebes Tagebuch, dieses Plakat sollte in jeder Apotheke hängen. Auch sehr löblich: LAV und das LKA B haben eine Checkliste erstellt, die den Apothekenteams helfen soll, die Impf-Dokumente auf ihre Echtheit zu prüfen. Diese Checkliste ruft ausdrücklich dazu auf, bei einem Fälschungsverdacht die Polizei einzuschalten. Mein liebes Tagebuch, das sind endlich klare Angaben, die wir bisher vermisst haben.

 

Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat das jetzt noch mal klargestellt und konkretisiert: Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, dürfen über bis zu acht SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs verfügen. Also mein liebes Tagebuch, das sollten nun endlich auch die Kammern akzeptieren, auch wenn es ihnen aus unerfindlichen Gründen nicht gefällt. Warum diese Gematik-Vorgabe der Bundesapothekerkammer nicht so recht passen will, warum dies möglicherweise dem Kammerrecht widersprechen soll – das alles kann man nun wirklich nicht ganz nachvollziehen. Also, die Gematik hat klargestellt, das auch Vor-Ort-Apotheken, die neben der Offizin noch  andere Abteilungen betreiben, noch weitere SMC-B-Karten bekommen dürfen und sollen. Mit dieser Regelung werde auch eine Inländerbenachteiligung vermieden. Dazu muss man wissen, dass Versandhäuser wie DocMorris und Shop Apotheke mit rund 30 SMC-B-Card ausgestattet werden! Mein liebes Tagebuch, nach diesen deutlichen Worten der Gematik gibt es nun wirklich keinen Grund mehr, unseren Vor-Ort-Apotheken die weiteren SMC-B-Karten zu verweigern.

22. Dezember 2021

Gute Frage: Dürfen Apotheken auch an Sonn- und Feiertagen, an denen sie keinen Notdienst haben, testen? Mein liebes Tagebuch, das ist so eine typische Frage, die eigentlich nur mit „kommt darauf an“  beantwortet werden kann. Also, es kommt darauf an, ob die Tests im Rahmen des Apothekenbetriebs vorgenommen werden. Entscheidend dabei ist es allerdings nicht, ob die Tests in den Apotheken- Betriebsräumen durchgeführt werden, sondern ob die Testaktivitäten rechtlich der Apotheke zugeordnet werden. In diesem Fall gelten dann die Vorgaben für die Öffnungszeiten der Apotheke (Ladenschluss- bzw. Öffnungsrecht der Länder, Allgemeinverfügung der Apothekerkammern, Apothekenbetriebsordnung). Wenn jedoch ein von der Apotheke rechtlich getrenntes Testzentrum betrieben wird, hängt die Rechtslage von den jeweiligen Ländern ab, wobei die Öffnungszeiten nicht an die der Apotheke gekoppelt sind. Rechtsanwalt Morton Douglas stellt zudem klar, dass es sich hier ja nicht um den Absatz von Waren handelt, sondern um das Angebot von Dienstleistungen. Und hier steht dem weder das Apothekenrecht noch das Ladenschlussgesetz entgegen. Der Rechtsanwalt geht außerdem nicht davon aus, dass irgendwo in Deutschland eine Aufsichtsbehörde wegen eines solchen Angebotes ein Verfahren einleiten würde. Dies würde eine Behörde medial schlicht nicht überleben, so Douglas.

23. Dezember 2021

Am 12. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 in Kraft: Es erlaubt auch Apothekerinnen und Apothekern, gegen Covid-19 zu impfen. Was noch fehlt ist eine Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung, mit der die Details geregelt werden, so zum Beispiel auch die Vergütung für die Apotheken. Aber dennoch, Apotheken, die impfen möchten, können in Prinzip schon bereits beginnen, alle Vorbereitungen zu treffen. Von der ABDA kommt dagegen reflexartig der erhobene Zeigefinger: Moment, liebe Apothekers, so einfach ist das nicht. Da müssen erst noch einige Voraussetzungen erfüllt sein! Habt ihr euch denn schon schulen lassen? Habt ihr Räume fürs Impfen? Außerdem ist da eine Software nötig, um die Impfungen an das Robert Koch-Institut zu melden und außerdem muss dies und das noch vorbereitet werden. Und ja, bitte alles ganz vorsichtig und nicht so laut, wir wollen unseren lieben Ärzten ja nicht den Impfstoff wegnehmen und ihnen  nicht auf die Füße treten. Nein, mein liebes Tagebuch, hilfreich ist das alles nicht, so eine Berufsvertretung wünscht man sich nicht wirklich. Selbst das Bundesgesundheitsministerium ist da wesentlich offener und erklärt, unter welchen Voraussetzungen Apothekerinnen und Apotheker schon gegen Corona impfen dürfen. In erster Linie müssen sie geschult sein und es müssen geeignete Räumlichkeiten vorhanden sein. Auch die Apothekerkammer Berlin geht mit gutem Beispiel voran. Sie informierte umgehend ihre Mitglieder, was genau zu tun ist und wie ein Impfmanagement aussehen könnte. Im Gegensatz zum ABDA-Gedöns ist das ein gutes und konstruktives Angebot einer Kammer. Das macht Mut, schaut mit Elan und Zuversicht nach vorne und stärkt das Engagement der Apotheken, die bereit sind zu impfen – so etwas ist in diesen Zeiten weit wichtiger als die Bremsfunktion der ABDA. Vielleicht möchte die ABDA aber auch von den eigenen Versäumnissen ablenken. Wenn man sich erinnert, dass die ABDA-Präsidentin schon vor mehreren Monaten unserem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn signalisierte, dass unsere Apotheken bereitstünden zu impfen, ist wohl seitdem nicht wirklich viel geschehen. Eine Berufsorganisation, die im Friedensfall laut tönt, man sei bereit zu kämpfen, im Kriegsfall aber jede Vorbereitung vermissen lässt, macht nur traurig. Warum hat man nicht schon längst bundesweit mit den Impf-Schulungen begonnen? Warum hat man nicht schon längst Pläne und Leitlinien ausgearbeitet, was zu tun ist, wenn man in die Impfungen einsteigen möchte? Und warum hat man nicht schon längst das Apothekerportal des Deutschen Apothekerverbands mit entsprechender Software ausgestattet, die die Meldungen der Impfungen an das Robert-Koch-Institut ermöglicht? Das ist doch wirklich kein Hexenwerk, Impfzentren und Ärzte können doch auch ans Robert Koch-Institut melden. Mein liebes Tagebuch, wir können im Angesicht von Omikron wirklich jede, aber auch wirklich jede Apotheke, die impfen möchte, dringend gebrauchen, um zu boostern oder Erst-Impfungen vorzunehmen. Gut, dass es Apothekerinnen und Apotheker gibt, die nicht auf den Segen von oben warten, sondern handeln. Ein Beispiel dafür ist der sächsische Apotheker Robert Herold aus Falkenstein, der bereits seit 17. Dezember gegen Covid-19 impft. Er tut dies, obwohl noch nicht feststeht, wie die Dokumentation genau zu erfolgen hat und wie viel Honorar es gibt. Er macht es quasi „auf eigene Rechnung“. Selbst das Problem der Impfstoffbeschaffung hat er gelöst.

 

Da steht es schon eher den Juristen und Juristinnen zu, mal auf einige rechtliche Aspekte der neuen Impf- Dienstleistung in der Apotheke hinzuweisen. Dennis Effertz, Apotheker und Medizinrechtler, gibt im DAZ.online-Interview einige Hinweise und Tipps, die man wissen sollte. Alles gut und alles richtig, mein liebes Tagebuch, mit dem Impfen ist es vermutlich ein bisschen so wie mit dem Autofahren: Wenn man alle möglichen Gefahren, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen das Verkehrsrecht, und all das, was passieren könnte, immer vor Augen hat, lässt man es am besten. Die Wirklichkeit scheint allerdings anders auszusehen, wie der tägliche Straßenverkehr zeigt. Also, ein bisschen Courage, Zutrauen, Mut und Selbstbewusstsein gehören wohl dazu, in die Impfungen einzusteigen.

24. Dezember 2021

Mein liebes Tagebuch, waren wir vor einem Jahr, am 24. Dezember 2020, nicht hoffnungsfroher und  zuversichtlicher als heute? Mit Blick auf die beginnenden Impfungen stimmten uns die ersten Hochrechnungen recht froh, wann eine Durchimpfung in Deutschland erreicht sein könnte. Und mit Stolz verkündete der Bundesgesundheitsminister, dass noch weit vor dem Jahresende in Deutschland jeder sein Impfangebot haben wird. Selbst die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Impfstoffbeschaffung lösten sich schon nach relativ kurzer Zeit in Luft auf, jeder der wollte, konnte sich impfen lassen. Leider wollte nicht jeder. Das Großprojekt der Durchimpfung der Bevölkerung scheiterte an Impfunwilligen, an Impfgegnern.  Jetzt stehen wir vor der fünften Welle mit einer neuen Virus-Variante, von Durchimpfungsraten über 90 Prozent sind wir noch ein Stück weit entfernt. Immerhin, die Hoffnung stirbt zuletzt. Zu Beginn des neuen Jahres haben wir ausreichend potente Impfstoffe, sogar ein neuer Impfstoff ist hinzugekommen. Eine Impfstoffanpassung an die neue Variante steht kurz bevor, Impfzentren und Ärzte impfen mit Hochdruck, und auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheken dürfen in die Impfungen gegen Covid-19 einsteigen. Erfreuliche Aussichten für 2022. Wir sollten, wenn immer möglich, unseren Beitrag dazu leisten, mein liebes Tagebuch. Ist es nicht toll, wenn unsere Apotheken auch im neuen Jahr wieder ganz vorne mit dabei sind, Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden vor Ort rasch mit all ihren Arzneimitteln versorgen, auch per Botendienst, und zusätzlich Dienstleistungen anbieten wie zum Beispiel Zertifikate ausstellen, testen und impfen. Mein liebes Tagebuch, wir würden uns freuen, wenn unsere Berufsorganisation nicht nur Mahnungen ausspricht und den Bremser gibt, sondern auch aktiv und zuversichtlich nach vorne schaut und mit Esprit und Zuversicht die Leistung der Apotheken, auch neue Leistungen wie die Impfungen, vorantreibt, sie positiv herausstellt, und alles tut, damit möglichst viele Apotheken, die es möchten, hier einsteigen können. Apropos Dienstleistungen, hoffen wir, dass die ABDA bei den kommenden honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen eine bessere Performance hinlegt als sie es bei der Vorbereitung auf die Covid-19 Impfungen zeigte.

Frohe Weihnachtstage! Und kommen Sie gut ins neue Jahr, das ein gutes werden möge.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Es gibt doch nichts schöneres als eine Pandemie ... Patienten mal ausgenommen?

von Christian Timme am 29.12.2021 um 17:43 Uhr

Meine Hochachtung vor dem Berufsstand fällt ins bodenlose ...

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E-Rezept

von Michael Nell am 27.12.2021 um 10:24 Uhr

Es ist peinlich für die Bundesrepublik Deutschland, dass man das E-Rezept, was in anderen Ländern längst der Normalfall ist, nicht hinbekommt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: E-Rezept

von Anita Peter am 27.12.2021 um 11:39 Uhr

Es ist peinlich für die Bundesrepublik Deutschland, dass man das RXVV, was in anderen Ländern längst der Normalfall ist, nicht hinbekommt.

Verschiebung E-Rezept

von Sabine Schneider am 26.12.2021 um 11:01 Uhr

Danke Frau Oberdingsbums, Danke Abda lol:)

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Mut hilft immer .. .auch beim Impfen!

von Ulrich Ströh am 26.12.2021 um 8:55 Uhr

Stimmt , Herr Ditzel, wenn der Apotheker an der grünen Ampel nur auf die Scheibenbremse tritt, kommt das eigene Auto nicht über die Kreuzung..

Auch nicht mit eingeschaltetem Martinshorn!

Wäre schön und notwendig, wenn die ABDA das zeitnahe Impfen in und mit der Apotheke als gelungenen Einstieg in die pharmazeutischen Dienstleistungen für das kommende Jahr ansieht.

Mehr Mut bitte!

Und frohe Weihnachten!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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