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Bei diesem Projekt dürfen wir ganz gelassen dem Jahreswechsel entgegen sehen: Der E-Rezept-Start wird auf unbestimmt verschoben. Die Vernunft hat gesiegt. Alles andere wäre nicht gut ausgegangen. Jetzt können alle Apotheken, die es möchten, sich mit Freude und Elan aufs Impfen gegen Covid-19 vorbereiten. Auch wenn die ABDA noch poltert und warnt, statt zu ermuntern. Im Angesicht von Omikron ist jede Covid-19-Impfung, egal ob im Zentrum, beim Arzt, beim Tierarzt oder in der Apotheke eine gute Impfung. Und vielleicht schaffen wir mit vereinten Kräften eine Durchimpfung von über 90 Prozent. Wäre das nicht ein schönes Ziel für 2022? Noch frohe Weihnachtstage und alles Gute fürs neue Jahr!
20. Dezember 2021
Es war wohl die beste Nachricht in dieser Woche: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verschiebt den E-Rezeptstart auf unbestimmte Zeit. Nun ja, alles andere wäre ja auch ein Irrsinn gewesen. Laut BMG stehen die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Erleichtert über diesen Entschluss zeigten sich letztlich alle Beteiligten, allen voran die Ärzteschaft, aber auch wir Apothekers. Ja, mein liebes Tagebuch, die ernüchternden Rückmeldungen und Warnungen aus Insiderkreisen in den letzten Wochen über Mängel und Fehler im System häuften sich. Und die Tatsache, dass letztlich nur 42 E-Rezepte die gesamte Prozedur durchlaufen haben, dämpfte die Erwartungen zusätzlich. Unter diesen unzureichenden Voraussetzungen wären Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 wohl zum großen Desaster aufgelaufen. Ist Häme angezeigt? Kaum, denn zum einen ist das E-Rezept wirklich ein Mammut-Projekt, an dem sehr viele Beteiligte mitwirken und in das unendlich viele Nutzer eingebunden sind. Und wenn da nur ein Teil der aktiv Beteiligten nicht mitzieht und das Projekt weniger engagiert begleiten – die Ärzte und ihre Praxissoftware sind da nur ein Beispiel dafür –, dann lassen sich Termine und Vorgaben nicht halten. Die Verschiebung des Starts musste sein. Wie es nun weitergeht, wird das BMG in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abstimmen. Wenn, ja wenn dann alles irgendwann wirklich rund läuft, soll die Einführung nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen. Hoffen wir, mein liebes Tagebuch, das das E-Rezept zu einem guten Ende findet – ein Desaster à la Berliner Flughafen wäre wirklich kein gutes Aushängeschild.
Nach wie vor ernüchternd: die Coronavirus-Testverordnung. Es gibt zwar mehr Geld für PoC-Antigen-Schnelltests, aber das betrifft nur die Materialkosten: statt 3,50 Euro gibt es 4,50 Euro pauschal je selbst beschafftem Test und das gilt nur vom 1. Dezember 2021 bis Ende Januar 2022. Die Vergütung für die Durchführung dieser Tests beträgt nach wie vor schlappe 15 Euro, viel zu wenig, wie auch die ABDA ausgerechnet hat. Für viele testende Apotheken ist diese Vergütung ein Zuschussgeschäft, sofern sie überhaupt noch testen. Es gab zwar bereits einen Referentenentwurf, der noch unter Jens Spahn ausgearbeitet wurde und der vorsah, dass Apotheken und Arztpraxen je Testung mit 30 Euro vergütet werden sollen, wobei die ABDA auch diese Summe in ihrer Stellungnahme als zu gering kritisiert hatte. Aber selbst diese Erhöhung wurde nicht in die jüngst in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung aufgenommen.
5 Kommentare
Es gibt doch nichts schöneres als eine Pandemie ... Patienten mal ausgenommen?
von Christian Timme am 29.12.2021 um 17:43 Uhr
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E-Rezept
von Michael Nell am 27.12.2021 um 10:24 Uhr
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AW: E-Rezept
von Anita Peter am 27.12.2021 um 11:39 Uhr
Verschiebung E-Rezept
von Sabine Schneider am 26.12.2021 um 11:01 Uhr
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Mut hilft immer .. .auch beim Impfen!
von Ulrich Ströh am 26.12.2021 um 8:55 Uhr
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