Rückstände von 2-Chlorethanol

Apothekenware vom Rotbäckchen-Rückruf nicht betroffen

04.01.2022, 17:50 Uhr

Rotbäckchen-Saft aus der Apotheke ist laut Hersteller nicht vom Rückruf betroffen. (Bild: Schelbert / PTAheute)

Rotbäckchen-Saft aus der Apotheke ist laut Hersteller nicht vom Rückruf betroffen. (Bild: Schelbert / PTAheute)


Aufgrund von Rückständen von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid, hat der Fruchsafthersteller Rabenhorst in den vergangenen Tagen eine Reihe von Bio-Säften zurückgerufen, darunter beispielsweise das bekannte „Rotbäckchen“. Für die Apotheken kann man allerdings Entwarnung geben: Die dort vertriebenen Säfte betrifft der Rückruf nicht, sondern nur die  im Naturkosthandel angebotenen Säfte in Bio-Qualität.

Der Saft-Produzent Haus Rabenhorst, der unter anderem die Marke Rotbäckchen vertreibt, ruft einzelne Bio-Artikel aus seinem Sortiment zurück, die Curryblattextrakt enthalten. In den Produkten wurden laut Hersteller Rückstände von 2-Chlorethanol nachgewiesen, ein Abbauprodukt des Pflanzenschutzmittels Ethylenoxid.

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Rückrufe wegen Ethylenoxid – was steckt dahinter? 

Bei den rückgerufenen Produkten handelt es sich um:

  • Rabenhorst Wohlfühlen mit Eisen BIO, 750 ml, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 13.7.23
  • Rabenhorst Roter Rabenhorster BIO, 750 ml, MHD 12.7.23
  • Rotbäckchen Klassik/Das Original BIO, 125 ml und 750 ml, MHD 12.07.23 und 22.10.23
  • Rotbäckchen Lernstark BIO, 125 ml, MHD 3.9.23 und 27.10.23.

Ethylenoxid immer wieder Grund für Rückrufe

Das Pestizid wird von Produzenten eingesetzt, um Pilze und Bakterien auf Lebensmitteln abzutöten. Der Einsatz für Lebensmittel ist innerhalb der EU bereits seit 1991 verboten. Trotzdem finden immer wieder entsprechend verunreinigte Produkte ihren Weg auf den europäischen Markt. Ethylenoxid ist „wahrscheinlich krebserregend und erbgutverändernd beim Menschen“, so die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Auch für 2-Chlorethanol gibt es laut Bundesinstitut für Risikobewertung Hinweise auf eine erbgutverändernde Wirkung und eine krebserzeugende Wirkung kann derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Apotheken-Variante nicht betroffen

Die betroffenen Produkte werden jedoch nicht in Apotheken vertrieben, informiert der Hersteller: „Die Bio-Varianten werden ausschließlich im Naturkosthandel angeboten“, so eine Firmensprecherin. Da die klassischen Rotbäckchen- und Rabenhorst-Säfte (ohne das Bio-Siegel) anstelle des Curryblattextrakt Eisen(II)gluconat enthalten, seien diese nicht vom Rückruf betroffen.

Bei Fragen können sich Kunden an das Verbrauchertelefon der Firma Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG unter 02224 / 1805-555 oder per E-Mail an warenrueckruf@rabenhorst.de wenden.

Korrektur: Anders als in einer ursprünglichen Version des Artikels dargestellt, ist die Ware aus Reformhäusern laut Aussage des Herstellers nicht betroffen. Wir bitten das Missverständnis zu entschuldigen. 


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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