Fraktion pocht auf parlamentarische Teilhabe

Versagte Ausschussvorsitze: AfD zieht vors Bundesverfassungsgericht

Berlin - 07.01.2022, 17:05 Uhr

Die AfD will in Karlsruhe für ihre demokratischen Rechte streiten. (Foto: IMAGO / Richard Wareham)

Die AfD will in Karlsruhe für ihre demokratischen Rechte streiten. (Foto: IMAGO / Richard Wareham)


Nachdem die AfD-Kandidaten für den Vorsitz in drei Bundestagsausschüssen im Dezember Wahlschlappen für sich hinnehmen mussten, ist die Bundestagsfraktion nun vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie findet, ihr werde eine faire Mitwirkung im Parlament verwehrt, was ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip sei. Daher hat sie eine Organklage und einen zugehörigen Eilantrag eingereicht.

Die AfD-Bundestagsfraktion ist gegen die Nicht-Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit Kandidaten aus ihren Reihen vors Bundesverfassungsgericht gezogen. Wie die Fraktion am gestrigen Donnerstag mitteilte, sei bereits am 31. Dezember ein sogenanntes Organstreitverfahren eingeleitet worden – kombiniert mit einem Eilantrag.

Im Dezember war die Fraktion mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert: Der Innenausschuss hatte den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss konnte Jörg Schneider keine Mehrheit erringen und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fiel AfD-Kandidat Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

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Es handele sich um eine „Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien“, begründet die AfD-Fraktion ihren Gang nach Karlsruhe. Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner erklärte, Deutschlands demokratisches System dürfe „nicht weiter erodieren“. Wenn im Bundestag Oppositionsfraktionen „mit Tricksereien und Blockaden unter Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und verbindlicher Vereinbarungen“ von einer Mitwirkung in Gremien ausgeschlossen würden, sei dies „eine Tragödie für unseren Staat“.

Die Vorsitzenden-Posten in den Ausschüssen werden normalerweise nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind. So kam die AfD ursprünglich zum Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss. Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.


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