HBA im ambulanten Bereich

Nur zwei Drittel der Ärzte können E-Rezepte ausstellen

Stuttgart - 13.01.2022, 10:45 Uhr

Lieber Papier? Viele Ärztinnen und Ärzte haben noch keinen HBA, können also, selbst wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, keine E-Rezepte ausstellen. (Foto: IMAGO / HRSchulz)

Lieber Papier? Viele Ärztinnen und Ärzte haben noch keinen HBA, können also, selbst wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind, keine E-Rezepte ausstellen. (Foto: IMAGO / HRSchulz)


Bekanntermaßen ist die verpflichtende Einführung des E-Rezepts erst einmal vertagt worden. Die technischen Voraussetzungen sind nicht an allen Stellen gegeben. Daher hat sich das BMG entschieden, den Start zu verschieben und weiter zu testen. Zudem wären zu Jahresbeginn mitnichten alle im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Lage gewesen, E-Rezepte auszustellen. Laut eHBA-Reporting der Bundesärztekammer verfügten mit Stand 5. Januar nur etwa zwei Drittel über einen Heilberufsausweis (HBA).

Um E-Rezepte auszustellen, brauchen Arztpraxen ein Softwaresystem, das dazu in der Lage ist, und die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte benötigen einen HBA. Denn ohne HBA lässt sich keine qualifizierte elektronische Signatur erstellen und die ist wiederum zum Ablegen eines E-Rezepts auf dem Server unerlässlich. Wie aus dem letzten eHBA-Reporting der Bundesärztekammer mit Stand 5. Januar 2022 hervorgeht, ist man seitens der Ärzteschaft nicht wirklich E-Rezept-ready. Demnach verfügen 44 Prozent aller in Kliniken und Praxen tätigen Ärztinnen und Ärzte mittlerweile über einen HBA. Das sind zwei Prozent mehr als noch im Vormonat. Damit hat das Wachstum im Dezember nachgelassen.

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Unterscheidet man nach ambulant und in der Klinik tätigen Mediziner:innen sieht es für die Praxen, wo ja die Mehrheit der Rezepte ausgestellt wird, immerhin nicht mehr ganz so traurig aus: Dort liegt der Ausstattungsgrad bei 66,19 Prozent, also bei ziemlich genau zwei Drittel. Im stationären Bereich wurde das Kärtchen an 33,81 der Mediziner:innen ausgegeben. Die kommen allerdings außer im Rahmen von Entlassrezepten oder in Klinikambulanzen eigentlich nicht in die Verlegenheit, Verordnungen zulasten der GKV ausstellen zu müssen.

Bei den Apotheker:innen schon mehr als die Hälfte

Und wie sieht es bei den Apotheker:innen aus? Ein ABDA-Sprecher erklärt auf Nachfrage der DAZ: „Eine Abfrage unsererseits bei den Landesapothekerkammern zum Ende des Jahres 2021 hat ergeben, dass schon mehr als die Hälfte aller HBA-berechtigten in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken tätigen Apothekerinnen und Apotheker – also mehr als 30.000 – bereits einen HBA erhalten hatten. Über die Ausstattung der Apotheken(inhaber/innen) mit Konnektoren, SMC-B und HBA hatten wir im Laufe des vergangenen Jahres wegen der TI-Anbindung ja schon immer wieder separat berichtet.“

Hierzu finden sich Zahlen aus dem März 2021, wonach zu diesem Zeitpunkt etwa 11.000 Apothekeninhaber:innen mit HBAs ausgestattet waren, das sind rund 60 Prozent. Mittlerweile dürften die Quote bei nahezu 100 Prozent liegen. Schließlich wurde der Starttermin für das E-Rezept sehr kurzfristig gekippt. Um E-Rezepte abzurufen und zu bearbeiten ist in jeder Apotheke zumindest ein HBA erforderlich. Das heißt: Die ganz große Mehrheit der Apotheken war – davon ist auszugehen – darauf vorbereitet, ab dem 1. Januar E-Rezepte zu empfangen – zumindest soweit sie es selbst in der Hand haben. Grundsätzlich gibt es aber die Empfehlung, dass sich alle in der öffentlichen Apotheke tätigen Approbierten mit einem HBA ausstatten. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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