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Wie eine La-Ola-Welle rauscht sie durch unsere Apotheken: die Schulungswelle fürs Impfen gegen Covid-19. Und schon Ende Januar heißt es dann in vielen Apotheken: Hier wird gegen Covid-19 geimpft. Wer hätte das gedacht, dass sich so viele Apothekers fürs Impfen begeistern können! Aufs PCR-Testen ist allerdings vielen die Lust vergangen – die Vergütung dafür ist unterste Schublade. Drauflegen können die Apotheken nicht, denn Apothekenangestellte bekommen jetzt „eine ordentliche Schippe“ mehr. Hoffentlich macht’s den Arbeitsplatz Apo attraktiver. Vielleicht hilft auch das Update zum Perspektivpapier 2030, das die ABDA mal eben ratzfatz verabschiedet hat: Apotheken als Drehkreuz für vieles. Na dann mal los!
10. Januar 2022
Jetzt ist’s offiziell: Apotheken dürfen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Änderungsverordnung der Coronavirus-Impfverordnung ist veröffentlicht und tritt am 11. Januar in Kraft. Na gut, mein liebes Tagebuch, dann kann’s losgehen. Die Verordnung regelt auch die Vergütung, Abrechnung und Meldepflichten für Apotheken. Die Honorierung fürs Impfen ist die gleiche wie für Ärzte: 28 Euro pro Impfung unter der Woche und am Wochenende und an Feiertagen 36 Euro. Apotheken können auch noch 6 Euro zusätzlich abrechnen, wenn sie ein digitales Impfzertifikat erstellen. Nicht aufgegriffen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Forderung der ABDA, dass Apotheken für ihre selbstverbrauchten Vials eine höhere Vergütung erhalten – es bleibt dabei: Apotheken bekommen dieselbe Vergütung wie bei der Abgabe an Ärzte, nämlich 7,58 Euro plus Umsatzsteuer pro Vial. Auch bei der von der ABDA gewünschten Erhöhung, für nachträglich erstellte Impfzertfikate 7,20 Euro abrechnen zu dürfen statt 6 Euro, ließ das BMG nicht mit sich reden. Dennoch, ein paar kleinere sinnvolle von der ABDA vorgeschlagene Änderungen und Nachjustierungen sind in den Verordnungstext eingeflossen. Also, mein liebes Tagebuch, für alle Apotheken, die wollen: Lasst uns die Impf-Schulbank drücken!
Mehr Geld für Apotheken, wenn sie PCR-Tests machen? Fehlanzeige, das BMG bleibt hart und ignoriert den Wunsch der ABDA nach einer höheren Vergütung für Apotheken. Es bleibt dabei: 30 Euro erhalten Apotheken für einen PCR-Test mittels eines PoC-NAT-Testsystems, wenn sie anspruchsberechtigte Personen testen wollten. Mein liebes Tagebuch, das ist deutlich zu niedrig, allein die Verbrauchsmaterialien pro Test liegen bei marktüblichen Anbietern bei etwa 35 Euro. Wie soll das gehen? Wie lässt sich Miete oder Kauf eines PCR-Geräts finanzieren, wie der administrative und personelle Aufwand? Schon ist vielerorts zu lesen und zu hören, dass Corona-Testlabore an ihre Grenzen geraten, auch Deutschlands größter Ärzteverband, der Marburger Bund, warnt vor Engpässen bei PCR-Tests. Da versteht man nicht wirklich, mein liebes Tagebuch, warum der Bund ausgerechnet beim Testen sparen will und nicht für ein leistungsgerechtes Apothekenhonorar offen ist. So bleibt Apotheken, die bereits in die PCR-Testung investiert haben, nur die Möglichkeit, die Tests Selbstzahlern anzubieten für marktübliche Preise, die etwa bei 70 Euro pro Test liegen.
3 Kommentare
Impfen
von Stefan Siebert am 16.01.2022 um 11:15 Uhr
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Hausaufgaben machen !
von Ulrich Ströh am 16.01.2022 um 9:47 Uhr
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AW: Hausaufgaben machen
von Dominik Klahn am 16.01.2022 um 11:05 Uhr
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