Änderung der Testverordnung

Anspruch auf PCR-Test künftig nur nach positivem Antigen-Schnelltest

Berlin - 10.02.2022, 10:45 Uhr

Anspruch auf PCR-Testung soll künftig nur noch haben, wer bereits ein positives Schnelltestergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen hat. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Anspruch auf PCR-Testung soll künftig nur noch haben, wer bereits ein positives Schnelltestergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegen hat. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Mit Blick auf die knappen PCR-Testkapazitäten plant das BMG offenbar, den Zugang zu beschränken. Zwar soll es dabei bleiben, dass jeder Anspruch auf kostenlose PCR-Tests hat, künftig soll dies aber nur noch gelten, wenn bereits ein positives Antigen-Schnelltestergebnis vorliegt. Eine Warnung in der Corona-Warn-App könnte laut einem Verordnungsentwurf bald nicht mehr ausreichen.

Wegen der hohen SARS-CoV-2-Infektionszahlen werden hierzulande die PCR-Testkapazitäten knapp. Helfen sollen die Apotheken, die seit dem 11. Januar PoC-NAT-Tests zulasten des Staats anbieten dürfen. Bisher ist die Vergütung mit 30 Euro je Test plus 8 Euro für die Abstrichnahme allerdings kaum kostendeckend. Mit einer entsprechenden Änderung der Coronavirus-Testverordnung beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) allerdings, sie auf 43,56 Euro plus 8 Euro zu erhöhen – zumindest für die Monate Februar und März. Die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg bezuschussen zudem die Anschaffung der teuren Testgeräte.

Zudem soll der Anspruch auf PCR-Testung stärker reguliert werden: Grundsätzlich will das Ministerium ihn für alle Menschen erhalten, allerdings nur, wenn zuvor bereits ein professionell durchgeführter Antigen-Schnelltest positiv ausgefallen ist. Gelten soll dies künftig auch bei den gerade bei vielen aufleuchtenden roten Kacheln in der Warn-App. Das geht aus einem neuen Entwurf zur Änderung der Testverordnung und aus Anpassungen der Teststrategie hervor, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.

Dazu sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Auf dem Höhepunkt der Pandemie setzen wir PCR-Tests gezielter ein.“ Sie sollen laut Ministerium im Kern auf Fälle konzentriert werden, bei denen mit positiven Ergebnissen zu rechnen ist. Ziel sei es, so das Pandemiegeschehen im Blick zu behalten, gefährdete Gruppen besonders zu schützen und Menschen Gewissheit zu geben, die positive Schnelltests haben. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach.

Auch Apotheken sollen priorisieren

Um sich vorzeitig aus einer Isolierung als Infizierter oder einer Quarantäne als Kontaktperson von Infizierten „freizutesten“, sollen nach der geplanten Änderung künftig Schnelltests reichen. Bei Labor-Auswertungen sollen PCR-Tests von Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Dies sollen auch Apotheken beachten, die PCR-Tests anbieten, sagte Lauterbach kürzlich vor Journalisten in Berlin. Auch Menschen, die zu den zu bevorzugenden Gruppen gehören, müssen aber zunächst ein positives Antigen-Schnelltest-Ergebnis haben.


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