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Antwort auf Brandbrief von Apothekerin Hänel
Sächsisches Staatsministerium will „Korrekturbedarf“ bei Notdienstregeln prüfen
Auf Länderebene nur begrenzte Befugnisse
Das Ministerium habe sich stets für Erleichterungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen eingesetzt. So können in Sachsen die Apotheken wechselseitig Dienst ableisten, wenn die Ortsmittelpunkte ihrer Gemeinden maximal 29 km auseinander liegen – ein guter Kompromiss, der den Betrieben „Luft zum Atmen“, lässt, meint der Abteilungsleiter.
Notdienstvergütung ist Angelegenheit des Bundes
Was die Vergütung des Notdienstes betrifft, könne er allerdings nicht weiterhelfen. „Bei der Arzneimittelpreisverordnung, die Festlegungen zum Notdienstbetrag enthält, handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes; der Einfluss des Freistaats Sachsen auf diese Norm ist daher äußerst begrenzt.“ Dasselbe gelte für alle Belange rund um den Nacht- und Notdienstfonds. „Ich darf jedoch daran erinnern, dass bis zum Inkrafttreten des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes am 1. August 2013 überhaupt kein Ausgleich der erheblichen Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes insbesondere in dünn besiedelten Gebieten mit geringer Inanspruchnahme der Notdienste und häufigeren Notdiensten der einzelnen Apotheken erfolgte“, unterstreicht Koch. „Insofern war dieses Gesetz, das damals auch unter Beteiligung des Freistaats Sachsen im Bundesratsverfahren zustande kam, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.“
Dem Ministerium selbst sind dem Schreiben zufolge also die Hände gebunden. Dennoch verspricht Abteilungsleiter Koch, das Thema mitzunehmen auf die bundespolitische Ebene. Er nehme Hänels Brief zum Anlass, um „gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern zu überprüfen, ob und gegebenenfalls welcher Korrekturbedarf an den bestehenden Regelungen besteht. Ihr Schreiben wird mir dabei eine wertvolle Hilfe sein.“
1 Kommentar
Werden sich noch die Augen reiben...
von Thomas Eper am 25.02.2022 um 14:30 Uhr
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