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Antwort auf Brandbrief von Apothekerin Hänel
Sächsisches Staatsministerium will „Korrekturbedarf“ bei Notdienstregeln prüfen
Anfang Februar wandte sich die Apothekeninhaberin Daniela Hänel aus Zwickau mit einem Hilferuf an die Politik: Sie fordert Reformen in Sachen Notdienst – andernfalls drohen weitere Schließungen, warnt sie. Nun liegt der DAZ die Antwort des Sächsischen Staatsministeriums vor. Abteilungsleiter Stephan Koch verspricht, zusammen mit dem Bund und den anderen Ländern zu prüfen, inwiefern diesbezüglich Korrekturbedarf besteht.
Der Personalmangel bringt die Apothekerschaft an ihre Grenzen – auch in Sachen Notdienst. DAZ-Leserin Daniela Hänel aus Zwickau fasste Anfang Februar in einem viel beachteten Brief zusammen, vor welchen Herausforderungen insbesondere die Inhaberinnen und Inhaber mittlerweile stehen. Sie warnt: Ohne Reformen „werden wir weitere Vor-Ort-Apotheken in der Fläche verlieren“. Dazu macht die erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft auch konkrete Vorschläge – etwa eine Erhöhung der Vergütung, das Einrichten einer zentralen Servicenummer, Steuererleichterungen und das Gewähren eines Ermessensspielraums bei den Bereitschaftszeiten.
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Ihr Schreiben schickte sie nicht nur an die Apothekerkammern, sondern auch an die Abgeordneten des Landes Sachsen, inklusive der amtierenden Landesgesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Aus dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt erreichte Hänel inzwischen eine Antwort, die der Redaktion vorliegt.
Darin dankt der zuständige Abteilungsleiter Stephan Koch zunächst „den vielen fleißigen Apothekerinnen und Apothekern“ sowie ihren Mitarbeitenden für die wichtige Arbeit, die sie auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten leisten. „Mir ist aus eigener Erfahrung gut bekannt, dass die Apotheken Tag und Nacht für ihre Patienten da sind und eine individuelle und freundliche Beratung zu allen arzneimittelbezogenen Fragen rund um die Uhr gewährleisten. Wir im Sozialministerium wissen, dass sich die Menschen in Sachsen auf den von Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen geleisteten Notdienst verlassen können.“
Kein Apothekenbetrieb ohne Notdienste
Dieses hohe Engagement sei nicht selbstverständlich – allerdings sei die Sicherstellungspflicht nach §1 Apothekengesetz grundlegender Bestandteil des Systems. „Wer in Deutschland eine Apotheke gründet, weiß, dass er sich damit auch zur umfassenden Dienstbereitschaft rund um die Uhr und an Sonn- und Feiertagen verpflichtet“, betont Koch. Das Betreiben einer öffentlichen Apotheke sei ohne Nacht- und Notdienstbereitschaft nicht zu haben.
Auf Länderebene nur begrenzte Befugnisse
Das Ministerium habe sich stets für Erleichterungen im Rahmen des rechtlich Zulässigen eingesetzt. So können in Sachsen die Apotheken wechselseitig Dienst ableisten, wenn die Ortsmittelpunkte ihrer Gemeinden maximal 29 km auseinander liegen – ein guter Kompromiss, der den Betrieben „Luft zum Atmen“, lässt, meint der Abteilungsleiter.
Notdienstvergütung ist Angelegenheit des Bundes
Was die Vergütung des Notdienstes betrifft, könne er allerdings nicht weiterhelfen. „Bei der Arzneimittelpreisverordnung, die Festlegungen zum Notdienstbetrag enthält, handelt es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes; der Einfluss des Freistaats Sachsen auf diese Norm ist daher äußerst begrenzt.“ Dasselbe gelte für alle Belange rund um den Nacht- und Notdienstfonds. „Ich darf jedoch daran erinnern, dass bis zum Inkrafttreten des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes am 1. August 2013 überhaupt kein Ausgleich der erheblichen Belastungen für die Erbringung und Aufrechterhaltung des Notdienstes insbesondere in dünn besiedelten Gebieten mit geringer Inanspruchnahme der Notdienste und häufigeren Notdiensten der einzelnen Apotheken erfolgte“, unterstreicht Koch. „Insofern war dieses Gesetz, das damals auch unter Beteiligung des Freistaats Sachsen im Bundesratsverfahren zustande kam, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.“
Dem Ministerium selbst sind dem Schreiben zufolge also die Hände gebunden. Dennoch verspricht Abteilungsleiter Koch, das Thema mitzunehmen auf die bundespolitische Ebene. Er nehme Hänels Brief zum Anlass, um „gemeinsam mit dem Bund und den anderen Bundesländern zu überprüfen, ob und gegebenenfalls welcher Korrekturbedarf an den bestehenden Regelungen besteht. Ihr Schreiben wird mir dabei eine wertvolle Hilfe sein.“
1 Kommentar
Werden sich noch die Augen reiben...
von Thomas Eper am 25.02.2022 um 14:30 Uhr
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