Aktualisierte ABDA-Handlungshilfe

mRNA-Booster nach COVID-19-Impfserie mit Nicht-EU-Impfstoff – wie dokumentieren?

Berlin - 22.04.2022, 09:15 Uhr

Welches Zertifikat bekommt man für einen mRNA-Booster, wenn die Grundimmunisierung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist? (c / Foto: IMAGO / Lobeca)

Welches Zertifikat bekommt man für einen mRNA-Booster, wenn die Grundimmunisierung mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist? (c / Foto: IMAGO / Lobeca)


mRNA-Booster nicht als Auffrischimpfung dokumentieren

Dokumentiert werden kann in einem solchen Fall nur eine möglicherweise erfolgte weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff – allerdings nach aktuellem Stand nicht als Auffrischimpfung, wie die ABDA jetzt betont. „Es sollten keine COVID-19-Impfzertifikate über Auffrischimpfungen generiert werden, wenn die vorangegangene Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen oder gleichgestellten COVID-19-Impfstoffen erfolgt ist. In diesen Fällen wird die Nummerierung der Dosis im Zertifikat wieder von vorn begonnen.“

BMG sucht nach Lösung

Nach § 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) könne diese einmalige mRNA-Impfdosis nicht als Auffrischimpfung anerkannt und mit einem entsprechenden COVID-19-Impfzertifikat bescheinigt werden, schreibt die Standesvertretung in ihrer Handlungshilfe. „Das BMG prüft zur Zeit mögliche Lösungen.“ Übrigens: Wer bisher nur eine Dosis eines nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffs bekommen hat, soll gemäß STIKO-Empfehlung ohnehin eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung erhalten.

Die aktualisierte Handlungshilfe finden Sie wie gewohnt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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