- DAZ.online
- News
- Apotheke
- mRNA-Booster nach COVID-...
Aktualisierte ABDA-Handlungshilfe
mRNA-Booster nach COVID-19-Impfserie mit Nicht-EU-Impfstoff – wie dokumentieren?
mRNA-Booster nicht als Auffrischimpfung dokumentieren
Dokumentiert werden kann in einem solchen Fall nur eine möglicherweise erfolgte weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff – allerdings nach aktuellem Stand nicht als Auffrischimpfung, wie die ABDA jetzt betont. „Es sollten keine COVID-19-Impfzertifikate über Auffrischimpfungen generiert werden, wenn die vorangegangene Grundimmunisierung mit nicht in der EU zugelassenen oder gleichgestellten COVID-19-Impfstoffen erfolgt ist. In diesen Fällen wird die Nummerierung der Dosis im Zertifikat wieder von vorn begonnen.“
BMG sucht nach Lösung
Nach § 22a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) könne diese einmalige mRNA-Impfdosis nicht als Auffrischimpfung anerkannt und mit einem entsprechenden COVID-19-Impfzertifikat bescheinigt werden, schreibt die Standesvertretung in ihrer Handlungshilfe. „Das BMG prüft zur Zeit mögliche Lösungen.“ Übrigens: Wer bisher nur eine Dosis eines nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffs bekommen hat, soll gemäß STIKO-Empfehlung ohnehin eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung erhalten.
Die aktualisierte Handlungshilfe finden Sie wie gewohnt im geschützten Bereich auf der ABDA-Website.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.