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BVVA-Jahrestagung
Peterseim: Kein Nullretax bei korrekter Versorgung
Mehr Rechtssicherheit für Apotheken in der Spezialversorgung, etwa der ambulanten Pflege oder Palliativversorgung, sowie bei der Verblisterung zu schaffen, bleibt auch in der neuen Legislaturperiode eine zentrale Forderung des Bundesverbands der Versorgungsapotheker (BVVA). Das machte Verbandschef Dr. Klaus Peterseim bei der diesjährigen Jahrestagung in Mainz deutlich. Auch bei der Nullretaxation sieht der BVVA den Gesetzgeber gefordert.
Nach längerer Pandemie-Pause hatte der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) im vergangenen Oktober zu unüblicher Zeit seine Jahrestagung vor Ort durchgeführt. Nun ist man wieder zum traditionellen Rhythmus zurückgekehrt und traf sich am 10. und 11. Mai erneut in Mainz.
Zum Auftakt war der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tino Sorge (CDU), online zugeschaltet. Aus seiner Oppositionsperspektive übte er deutliche Kritik am Regierungsstil von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Immer wieder ziehe er nach wenigen Tagen Vorstöße aus seinem Haus zurück – „meistens bei Markus Lanz“. Dies sorge nicht nur in der Union, sondern auch in der Ampel für Unmut, so der CDU-Abgeordnete. Nicht einmal eine grobe Planung sei erkennbar, vieles bleibe kryptisch und der Minister monothematisch auf Corona fixiert. Dies werde den anderen wichtigen Themen, die aus Sorges Sicht „auf der Straße liegen“, nicht gerecht. Als Beispiel nannte er die Nullretaxation bei formalen Fehlern. „Das habe ich noch nie verstanden, auch nicht als Jurist“. Bei der Digitalisierung geht es dem Politiker ebenfalls nicht zufriedenstellend voran. Und auch die dynamischen Entwicklungen bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) muss man seiner Meinung nach diskutieren – sie dürften keine Gefahr für die Strukturen vor Ort werden.
Neue Wege in der Interessenvertretung
Der BVVA-Vorsitzende Klaus Peterseim ging sodann in seinem berufspolitischen Bericht auf die Neuaufstellung in der Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl ein und gab einen Überblick über die ersten gesundheitspolitischen Aktivitäten des Gesetz- und Verordnungsgebers. Derzeit ist der Verband noch dabei, Kontakte zu den neuen gesundheitspolitischen Köpfen der Ampel-Koalition zu knüpfen. Während dies mit den SPD-Abgeordneten weiterhin funktioniere, sei es mit den Grünen und der FDP nicht ganz einfach, erklärte Peterseim. Hier seien noch einige Bretter zu bohren. Es müsse dabei verständlich gemacht werden, dass Lobbyarbeit als Interessenvertretung nichts Negatives sei. Der BVVA will perspektivisch auch neue Wege gehen, zum Beispiel mit einem etwa vierteljährlich erscheinenden Newsletter für die politischen Entscheider.
Die politischen Forderungen des BVVA
Zudem zeigte Peterseim die politischen Forderungen des Verbandes auf. Seit Jahren steht dabei im Vordergrund, Rechtssicherheit für die sektorenübergreifende Vor-Ort-Kooperation in der Arzneimittelversorgung zu schaffen. Nicht nur in der Krankenhausversorgung und der Heimversorgung, für die es im Apothekengesetz Regelungen gibt, sondern auch in anderen Gebieten der Spezialversorgung sollten Absprachen und Verträge möglich sein. Etwa in der ambulanten Pflege, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in der Substitutionstherapie. Besondere Regelungen in diesen Bereichen seien überdies beim E-Rezept nötig. Man brauche hier einen „direkten Rezepttunnel“ von den Einrichtungen in die Apotheke, „sonst können wir die Menschen nicht versorgen“, so Peterseim.
Rechtssicherheit beim Verblistern
Überdies wies der BVVA-Vorsitzende auf ein besonderes Problem mit dem E-Rezept beim Verblistern hin. Die Forderung nach Angabe der Chargenbezeichnung im elektronischen Abgabedatensatz beim E-Rezept mache das externe Verblistern praktisch unmöglich. Ausgehandelt hatten dies Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. Die Folgen für die Verblisterung hatte man dabei schlicht nicht bedacht. Peterseim fordert nun eine Anpassung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. An dieser Stelle werde erneut deutlich sichtbar, dass rechtssichere Regeln für die Abgabe und Abrechnung bei der Verblisterung dringend nötig seien, sagte er. Auch diese Forderung erhebt der BVVA seit Jahren. Schließlich ist die Verblisterung schon lange in der Praxis angekommen.
Die Abschaffung der Nullretaxiation gehört ebenfalls zum Forderungskatalog des Verbands. Die Auffassung des DAV, man könne das Problem in der Selbstverwaltung lösen, habe sich als falsch erwiesen, betonte Peterseim. Auch wenn im Rahmenvertrag nunmehr vieles geregelt sei, gebe es noch immer Retaxationen auf Null. In der Spezialversorgung, wo häufig innovative und hochpreisige Arzneimittel zum Einsatz kommen, sei dies ein besonderes Problem. Deshalb handelt es sich für Peterseim hier um ein Thema für den Gesetzgeber. Es müsse klargestellt sein: Immer, wenn der Patient korrekt versorgt wurde und bekommen hat, was er bekommen sollte, müsse es einen Vergütungsanspruch geben.
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Erneut machte sich Peterseim auch für das Regionalprinzip in der Spezialversorgung analog zur Klinik- und Heimversorgung stark: „Die persönlich verantwortete, mittelständisch geführte Apotheke am Ort ist der sicherste Garant dafür, dass das Patienteninteresse jederzeit im Mittelpunkt steht!“ Nicht zuletzt steht auf der Agenda des BVVA, dass § 11 Abs. 3 Apothekengesetz nicht auf parenterale Anwendungen ausgeweitet werden darf. Zudem müssten bei MVZ nicht im Patienteninteresse liegende Versorgungsumsteuerungen gesetzlich unterbunden werden.
Was die 2020 begonnenen Gespräche des BVVA mit Vertretern von drei weiteren Fachverbänden zur Gründung eines BVVA-Dachverbandes betrifft, hat man nun einen Gang zurückgeschaltet. Man sei erst einmal übereingekommen, individuell und themenbezogen zu kooperieren und keine Verbandseinheit zu schaffen. So hatte man bereits ein gemeinsames Positionspapier zum Koalitionsvertrag erarbeitet.
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