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BVVA-Jahrestagung
Peterseim: Kein Nullretax bei korrekter Versorgung
Die politischen Forderungen des BVVA
Zudem zeigte Peterseim die politischen Forderungen des Verbandes auf. Seit Jahren steht dabei im Vordergrund, Rechtssicherheit für die sektorenübergreifende Vor-Ort-Kooperation in der Arzneimittelversorgung zu schaffen. Nicht nur in der Krankenhausversorgung und der Heimversorgung, für die es im Apothekengesetz Regelungen gibt, sondern auch in anderen Gebieten der Spezialversorgung sollten Absprachen und Verträge möglich sein. Etwa in der ambulanten Pflege, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in der Substitutionstherapie. Besondere Regelungen in diesen Bereichen seien überdies beim E-Rezept nötig. Man brauche hier einen „direkten Rezepttunnel“ von den Einrichtungen in die Apotheke, „sonst können wir die Menschen nicht versorgen“, so Peterseim.
Rechtssicherheit beim Verblistern
Überdies wies der BVVA-Vorsitzende auf ein besonderes Problem mit dem E-Rezept beim Verblistern hin. Die Forderung nach Angabe der Chargenbezeichnung im elektronischen Abgabedatensatz beim E-Rezept mache das externe Verblistern praktisch unmöglich. Ausgehandelt hatten dies Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband. Die Folgen für die Verblisterung hatte man dabei schlicht nicht bedacht. Peterseim fordert nun eine Anpassung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. An dieser Stelle werde erneut deutlich sichtbar, dass rechtssichere Regeln für die Abgabe und Abrechnung bei der Verblisterung dringend nötig seien, sagte er. Auch diese Forderung erhebt der BVVA seit Jahren. Schließlich ist die Verblisterung schon lange in der Praxis angekommen.
Die Abschaffung der Nullretaxiation gehört ebenfalls zum Forderungskatalog des Verbands. Die Auffassung des DAV, man könne das Problem in der Selbstverwaltung lösen, habe sich als falsch erwiesen, betonte Peterseim. Auch wenn im Rahmenvertrag nunmehr vieles geregelt sei, gebe es noch immer Retaxationen auf Null. In der Spezialversorgung, wo häufig innovative und hochpreisige Arzneimittel zum Einsatz kommen, sei dies ein besonderes Problem. Deshalb handelt es sich für Peterseim hier um ein Thema für den Gesetzgeber. Es müsse klargestellt sein: Immer, wenn der Patient korrekt versorgt wurde und bekommen hat, was er bekommen sollte, müsse es einen Vergütungsanspruch geben.
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Erneut machte sich Peterseim auch für das Regionalprinzip in der Spezialversorgung analog zur Klinik- und Heimversorgung stark: „Die persönlich verantwortete, mittelständisch geführte Apotheke am Ort ist der sicherste Garant dafür, dass das Patienteninteresse jederzeit im Mittelpunkt steht!“ Nicht zuletzt steht auf der Agenda des BVVA, dass § 11 Abs. 3 Apothekengesetz nicht auf parenterale Anwendungen ausgeweitet werden darf. Zudem müssten bei MVZ nicht im Patienteninteresse liegende Versorgungsumsteuerungen gesetzlich unterbunden werden.
Was die 2020 begonnenen Gespräche des BVVA mit Vertretern von drei weiteren Fachverbänden zur Gründung eines BVVA-Dachverbandes betrifft, hat man nun einen Gang zurückgeschaltet. Man sei erst einmal übereingekommen, individuell und themenbezogen zu kooperieren und keine Verbandseinheit zu schaffen. So hatte man bereits ein gemeinsames Positionspapier zum Koalitionsvertrag erarbeitet.
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