- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
13. Mai 2022
Wenn ab 1. September das E-Rezept zur Pflicht wird und die Arztpraxen doch noch nicht ihr letztes Update haben – was passiert dann? Kommt dann das große Chaos auf die Apotheken zu? Wie sehen die elektronischen Verordnungen aus, die uns die Patientinnen und Patienten von ihren Arztpraxen vorlegen? Chaotisch? Auf jeden Fall muss man hier vorbeugen, meint auch der Deutsche Apothekerverband zu recht, damit Kassen nicht fröhlich beginnen zu retaxieren, falls E-Rezepte irgendwelche technisch unkorrekten Fehlerchen beinhalten. DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger hat das Bundesgesundheitsministerium daher aufgefordert, Retaxationen bei elektronischen Verordnungen bis November zu verbieten. Der Grund: Erst dann werde der sogenannte Referenzvalidator einsatzfähig sein, eine Art Prüf-Software, die sicherstellen soll, dass sich nur technisch korrekte Verordnungen in den E-Rezept-Fachdienst einstellen lassen. Mein liebes Tagebuch, die Friedenspflicht muss kommen – die Apotheken dürfen und können doch nicht für E-Rezepte retaxiert werden, die von den Arztpraxen unkorrekt ausgestellt wurden. Also, Friedenspflicht muss sein, und zwar bis November 2023, nicht 2022.
Die Rechtsabteilung der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zählt gefühlsmäßig zu den rührigsten im Bundesgebiet. Wir erinnern uns gerne an die Klagen aller Art gegen DocMorris. Erst vor Kurzem hat sich die AKNR den Lieferdienst Kurando vorgeknöpft und dessen Vergütungsmodell hinterfragt. Jetzt hat sie die Apotheken-Plattformen im Visier: Sind diese Plattformen überhaupt rechtlich zulässig? Die AKNR hat sich gesund.de zur Brust genommen und will gerichtlich klären lassen, ob die von den Apotheken erhobene umsatzbezogene Transaktionsgebühr gegen das Apothekengesetz verstößt. Diese Gebühr in Höhe von 6 Prozent vom Verkaufspreis ohne Mehrwertsteuer müssen Apotheken, die bei gesund.de mitmachen, für nicht verschreibungspflichtige Produkte, die über die Plattform verkauft werden, angesund.de abdrücken. Die AKNR sieht in dieser Transaktionsgebühr einen Verstoß gegen das Apothekengesetz (§ 8 Satz 2). Rechtsanwalt Morton Douglas, der die AKNR vertritt, sieht in der Transaktionsgebühr eine reine Gewinnbeteiligung – man wolle vom wirtschaftlichen Erfolg der Apotheke profitieren – und das sei laut Apothekengesetz unzulässig. Außerdem geht es in einem zweiten Teil der Klage auch noch um elektronische Verordnungen, die von Telemedizin-Plattformen hereingespielt werden. So hält es die AKNR beispielsweise generell für unzulässig, dass Apotheken solche telemedizinischen Verordnungen einlösen, denen eine ärztliche Konsultation vorausgegangen ist, die nicht den medizinischen Standards entspricht. Mein liebes Tagebuch, na, da macht die AKNR ein großes Fass auf. Wir sind gespannt, wie das die Gerichte sehen.
Lieferdienste ohne Ende. Auch das Start-up Apocourier will im Geschäft der Arzneimittelbelieferung mitmischen. Und um sich von den bereits tätigen Schnelllieferdiensten wie Mayd und Co. abzusetzen, versteht sich Apocourier als Bindeglied zwischen Apotheken und Lieferdiensten. Das Unternehmen selbst bietet nach eigenen Angaben keine Transport- oder Kurierleistungen an, sondern ermöglicht den Apotheken einen Rückgriff auf bestehende Kurierdienste oder Last-Mile-Netzwerke. Das System will also auf Ebene der Boten bzw. Kuriere offen sein. Die Vor-Ort-Apotheken können laut Apocourier das System mit ihren eigenen Boten oder den Boten anderer Apotheken nutzen. Mein liebes Tagebuch, mag ja sein, dass dies rechtlich eher den Bestimmungen entspricht, aber wie sieht es dann mit den Kosten aus? Bezahlen dann die Apotheken z. B. für die Apocourier-Vermittlung plus für die Boten anderer Apotheken oder wie? Wie soll das finanzierbar sein? Auf jeden Fall nicht von den 2,50 Euro Botendienstgebühr. Ist schon irgendwie irre, wer da alles an der Arzneimittelzustellung mitverdienen will.
3 Kommentare
Kommentar von Ed
von Holger Rummel am 16.05.2022 um 18:46 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nicht mehr viel los hier Herr Ditzel
von Ed am 15.05.2022 um 21:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Nicht mehr viel los hier Herr Ditzel
von Gert Müller am 16.05.2022 um 0:23 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.