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Warten auf das App-Update
Impfzertifikate laufen ab – was kann die Apotheke tun?
Papier-Zertifikate: Ablaufdatum nicht ablesbar
Schwierigkeiten könnten Menschen bekommen, die das Zertifikat nur im Papierformat mit sich führen und keine App installiert haben, in die sie den Nachweis einpflegen können. Sie werden erst bei einer Prüfung darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass ihr Impfnachweis technisch abgelaufen ist. Denn: „Weder das Ausstellungsdatum noch das technische Ablaufdatum sind direkt vom Zertifikat ablesbar“, informiert der AVSH.
Sollte es nun so weit gekommen sein und die Person wünscht in der Apotheke ein neues Zertifikat, dürfen die Mitarbeitenden ein solches ausstellen, betont der Verband. „Neuausstellungen der COVID-19-Zertifikate sind gemäß Artikel 3 Absatz 4 Verordnung (EU) 2021/953 auf Wunsch der Inhaber der Originalzertifikate zu ermöglichen. Dies gilt bei Änderungen personenbezogener Daten oder zur Impfung, aber auch bei Verlust des Originalzertifikats, was sinngemäß auch die technisch abgelaufenen COVID-19-Impfzertifikat einbezieht.“ In Deutschland sei dies durch § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (Anspruch) und § 9 Abs. 3 Coronavirus-Impfverordnung (Vergütung) geregelt.
Verlängerung möglich?
Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte vor einer Ausstellung im Einzelfall mit der geimpften Person abgeklärt werden, ob eine Verlängerung über die oben beschriebene Vorgehensweise möglich ist beziehungsweise abgewartet werden kann, rät der AVSH. Sobald die Aktualisierung der Apps erfolgt ist, wird den Angaben zufolge auch die „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker:innen“ der ABDA um entsprechende Hinweise ergänzt.
2 Kommentare
Booster erst ab Herbst
von Mörike Apotheke am 18.05.2022 um 8:39 Uhr
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AW: Bananenrepublik
von Holger am 19.05.2022 um 12:11 Uhr
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