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Geplanter Austausch in den Apotheken
ABDA fordert Versandverbot für Biosimilars
Überschreitet der G-BA seine Kompetenzen?
Zudem überschreitet der G-BA mit der Festlegung von Beratungspflichten für die Apotheken nach Auffassung der ABDA ohnehin seine Kompetenzen. „In den darüber hinausreichenden, spezifischen Festlegungen zur Regelung der Information und Beratung in Apotheken erkennen wir eine Überschreitung des gesetzgeberischen Auftrags an den G-BA“, lässt sie wissen. „Der Maßgabe des GSAV folgend, sind vom G-BA allein wirkstoffspezifische Hinweise zur Austauschbarkeit zu geben. Aussagen zu von den Apotheken bei der substitutionsbedingten Abgabe von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln zu erbringenden Zusatzleistungen überschreiten die durch den Gesetzgeber übertragene Kompetenz des G-BA und werden von der ABDA strikt abgelehnt.“
Sollte der G-BA dennoch an seinen geplanten Vorgaben festhalten, kann daraus nach Ansicht der ABDA nur eines folgen: Die Abgabe von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln über den Versandhandel ist dann nicht mehr erlaubt. Denn die Beratung und Schulung der Patientinnen und Patienten soll demnach „in einem persönlichen Rahmen – unter Wahrung der Vertraulichkeit sowie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – stattfinden (‚abgetrennter Raum‘). In der Gesamtschau bedingen diese Prämissen eine persönliche Beratung und Schulung der Patientin bzw. des Patienten, d. h. ‚face-to-face‘. Dies schließt eine Versorgung mit diesen Arzneimitteln über den Versand aus.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier auf der ABDA-Website.
1 Kommentar
Biosimilars !
von ratatosk am 24.05.2022 um 9:43 Uhr
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