Ausgestaltung und Preise

Pharmazeutische Dienstleistungen: Schiedsstelle hat entschieden

20.05.2022, 12:15 Uhr

Die Entscheidung über die Pharmazeutischen Dienstleistungen ist gefallen, über den Inhalt hüllen sich die Beteiligten in Schweigen. (Foto: ABDA) 

Die Entscheidung über die Pharmazeutischen Dienstleistungen ist gefallen, über den Inhalt hüllen sich die Beteiligten in Schweigen. (Foto: ABDA) 


Es ist vollbracht: Wie ABDA und GKV-Spitzenverband übereinstimmend bestätigen, hat die Schiedsstelle am gestrigen Donnerstag die lang erwartete Entscheidung über die pharmazeutischen Dienstleistungen getroffen. Zu den Inhalten wollen sich aber beide Parteien erst äußern, wenn der schriftliche Schiedsspruch vorliegt.

Am gestrigen Donnerstag hat die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess ein drittes und letztes Mal zum Thema pharmazeutische Dienstleistungen getagt. Sie war angerufen worden, nachdem es den Vertreter:innen der Kassen und der Apothekerschaft nicht gelungen war, sich auf die Details zur Umsetzung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu einigen. Eigentlich hatten die neuen Dienstleistungen schon zu Beginn dieses Jahres an den Start gehen sollen. Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband hatten aber lediglich das Abrechnungsverfahren gemeinsam festlegen können. Neben den konkreten Leistungen musste vor allem deren Vergütung noch geregelt werden. Das ist nun nach einer langen Sitzung geschehen.

„Das Verfahren ist weitgehend zu einem Ergebnis gekommen“, erklärte ABDA-Sprecher Reiner Kern gegenüber der DAZ. 

Allerdings muss sich die breite Apothekerschaft noch weiter in Geduld üben, bis sie was zu den Details erfährt: Denn: Ein schriftlicher Schiedsspruch liegt nämlich noch nicht vor. Sowohl der DAV als auch der GKV-Spitzenverband wollten sich daher noch nicht zu den Inhalten äußern. Wann der Schiedsspruch vorliegen wird, sei nicht bekannt, so die Rahmenvertragspartner. Kern erklärte: „Sobald er vorliegt, können umgehend weitere Informationen zur Verfügung gestellt und Einschätzungen vorgenommen werden“.

Medikationsanalyse gilt als gesetzt

Bekannt ist bislang nur, dass die Medikationsanalyse wohl dazugehören wird. Das wurde kürzlich Mittwoch bei einem Symposium der Bundesapothekerkammer zur Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen deutlich. Insgesamt steht zunächst ein Budget von 150 Millionen Euro zu Verfügung. Die Regierungskoalition hat aber bereits angekündigt, dies noch aufstocken zu wollen. Unklar ist allerdings, an welcher Stelle im Gegenzug gespart wird.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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