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Stehende Ovationen
Kassenabschlag nicht erhöhen – Apothekertag beschließt Resolution (mit Video)
In einer heute beschlossenen Resolution spricht sich die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker dafür aus, die mit dem GKV-Spargesetz geplante Erhöhung des Kassenabschlags zu kippen. Die Delegierten fordern Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Abgeordneten im Bundestag auf, der Empfehlung des Bundesrats zu folgen und von dem Vorhaben abzurücken.
Mit dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll unter anderem der Kassenabschlag der Apotheken von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro steigen. Dieses Vorhaben steht nach Ansicht der Delegierten beim Deutschen Apothekertag, der aktuell in München tagt, im krassen Gegensatz zur im Koalitionsvertrag festgelegten Absicht, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. In einer jetzt verabschiedeten Resolution fordern sie daher Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie die anderen Abgeordneten im Deutschen Bundestag dazu auf, diesen Plan fallenzulassen.
In der ad hoc eingebrachten Resolution weisen die Kammern und Verbände aus Westfalen-Lippe und Nordrhein darauf hin, dass sich just am heutigen Freitag auch die Länderkammer gegen die Erhöhung des Kassenabschlags ausgesprochen hat. „Folgen Sie dem Votum des Bundesrates!“, appellieren sie an die Politik.
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Aus Sicht der Apothekerschaft würde die vorgesehene Honorarkürzung die Offizinen hierzulande weiter schwächen, statt sie zu stärken – eine Situation, die „die Apotheken weder hinnehmen werden, noch verkraften können“. Denn: „Nachdem es seit vielen Jahren keine Anpassung der Vergütung gegeben hat, Sach- und Personalkosten zugleich stark gestiegen sind und die hohe Inflation sowie die Preisexplosion auf dem Energiemarkt auch die Apotheken hart treffen, vernichten solche Einsparungen endgültig die wirtschaftliche Grundlage vieler Apotheken.“
Die Delegierten versammelten sich hinter dieser Resolution. Um ihr Nachdruck zu verleihen, erhoben sie sich von ihren Sitzen und applaudierten stehend für den Vorstoß der Apothekerorganisationen aus Nordrhein-Westfalen. Ob ihr Votum und jenes der Länderkammer Wirkung zeigen wird, bleibt abzuwarten – zustimmungspflichtig ist das Spargesetz jedenfalls nicht.
3 Kommentare
Plan?
von Reinhard Rodiger am 17.09.2022 um 18:54 Uhr
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allgemeine Klatschfreudigkeit
von Dr. House am 17.09.2022 um 10:13 Uhr
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von Anita Peter am 17.09.2022 um 8:17 Uhr
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