Änderungsanträge zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Erstattung für TI-Komponenten künftig als monatliche Pauschale geplant

Stuttgart - 21.11.2022, 10:45 Uhr

Die Erstattung für die TI-Hardware erfolgt aktuell per Einmalzahlung, das soll sich nun ändern. (Foto: Schelbert)

Die Erstattung für die TI-Hardware erfolgt aktuell per Einmalzahlung, das soll sich nun ändern. (Foto: Schelbert)


Die Regierungskoalition will die Erstattung der TI-Komponenten für Apotheken und Ärzte umstellen. Das geht aus den fachlichen Änderungsanträgen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervor, die allerdings noch nicht ressortabgestimmt sind. Demnach soll es künftig nur noch eine monatliche Pauschale geben, die Betriebskosten sowie Hard- und Software abdeckt.

Die Erstattung der TI-Komponenten für die Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) erfolgt aktuell je nach Komponente einmalig oder quartalsweise. Wann es wofür aktuell wie viel gibt, ist für die Apotheken in der TI-Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband (DAV) geregelt. So wurden beispielsweise die Pauschalen für die Einrichtung und Ausstattung einmalig ausgezahlt. Auch die Betriebskosten für die Heilberufsweise werden per Einmalzahlung für die kommenden fünf Jahre beglichen. Dazu kommen quartalsweise ausgezahlte Betriebskostenpauschalen, mit denen unter anderem der Zugang zur TI abgegolten werden soll, sowie der „Erhalt der Funktionsfähigkeit zur Nutzung des elektronischen Rezepts“.

Dieses Verfahren möchte die Ampelkoalition nun ändern. Das geht aus den Formulierungshilfen für die fachlichen Änderungsanträge zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervor, die der Redaktion vorliegen. Den noch nicht ressortabgestimmten Antragsentwürfen zufolge soll es künftig zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten eine monatliche Pauschale für Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Apotheken geben. Die Höhe dieser monatlichen „TI-Pauschale“ ergibt sich bei den Apotheken durch eine Addition der einmaligen Ausstattungskosten und der während einer Dauer von sechs Jahren anfallenden Betriebskosten und Division dieser Summe durch den Faktor zweiundsiebzig, heißt es in der Begründung.

Ausgezahlte Pauschalen werden mit Kürzung der Pauschale angerechnet

Erstausstattungspauschalen, die zwischen dem 1. Februar 2022 und dem Tag des Inkrafttretens der geplanten neuen Vorschrift erstattet wurden, werden mit einem besonderen Mechanismus angerechnet: Hier wird die neue TI-Pauschale bis zum sechzigsten Monat nach dem entsprechenden Kauf monatlich jeweils um fünfzig Prozent gekürzt. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, dass GKV-Spitzenverband und DAV, von der monatlichen Erstattung abweichende Erstattungsintervalle vereinbaren.

Kassen und DAV sollen außerdem festlegen, was an TI-Komponenten und Diensten zum jeweiligen Zeitpunkt vorhanden sein soll und wie dies nachgewiesen werden soll – Apotheken, die nicht alle Vorgaben erfüllen, drohen dem Änderungsantrag zufolge Kürzungen der Pauschale.

Können sich Kassen und Apothekerschaft nicht innerhalb einer vom Bundesgesundheitsministerium gesetzten Frist einigen, legt dieses den Vereinbarungsinhalt innerhalb einer Frist von zwei Monaten fest. Alle zwei Jahre soll der GKV-Spitzenverband die Höhe der TI-Pauschale evaluieren, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten.

Bisheriges Verfahren verhindert Wettbewerb

Durch das neue Finanzierungsmodell der Zahlung einer monatlichen TI-Pauschale soll sowohl für die Kostenträger als auch für die Leistungserbringer Planungssicherheit geschaffen werden, heißt es in der Begründung. Denn der derzeit nur im Rahmen einer Anschubfinanzierung vorgesehene Erstattungsanspruch werde verstetigt und klargestellt, dass zukünftig dauerhaft ein Ausgleichsanspruch auf Zahlung einer gesetzlich festgelegten Pauschale bestehe.

Die bisherigen Regelungen auf Basis von Verhandlungen der Bundesmantelvertragspartner – im Fall der Ärzteschaft – haben sich in den Augen der Regierungsfraktionen nicht bewährt. Sie seien auch langfristig mit Blick auf den vorgesehenen Anschluss einer Vielzahl von Leistungserbringergruppen an die Telematikinfrastruktur nicht mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vereinbar, heißt es weiter. Denn Marktmechanismen und in der Folge Marktpreise hätten sich so nicht entfalten können, weil die Hersteller und Anbieter von Komponenten und Diensten zunächst die Finanzierungsvereinbarungen abgewartet hätten, die jeweils auf den Kostenkalkulationen der Hersteller und Anbieter selbst beruhten. Hierdurch hätten Preise quasi diktiert werden können, die nicht im Wettbewerb entstanden wären. Durch die nun vorgesehene Pauschalerstattung seien die TI-Kosten langfristig festgeschrieben und somit kalkulier- und planbar. Seitens der Leistungserbringer bestehe ein Interesse, die Produkte beim wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben. Seitens der Hersteller und Anbieter entstehe hierdurch ein Anreiz, im Wettbewerb zu bestehen. Dies wiederum schaffe Innovationsanreize, die sowohl Effizienzgewinne als auch Produktoptimierungen beförderten.

KBV: „Das schlägt dem Fass den Boden aus“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) läuft gegen die geplanten Neuregelungen bereits Sturm. Eine Pressemitteilung hierzu ist mit „Das schlägt dem Fass den Boden aus“ überschrieben. Die KBV stört sich vor allem daran, dass „die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in Vorleistung gehen müssten, da bis zur Erstattung bis zu 72 Monate vergehen können“. Die KBV hat einen eigenen Vorschlag. Dieser sieht vor, dass künftig der GKV-Spitzenverband und die TI-Anbieter die Höhe der Preise und der erstattungsfähigen Kosten für die TI-Komponenten vereinbaren – vergleichbar mit der Festlegung von Preisen für neu auf den Markt kommende Arzneimittel.


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Nix mit Markt

von JHL am 21.11.2022 um 19:39 Uhr

So lange die Softwareanbieter willkürlich die Anbindung fremder TI-Hardware an ihr Apothekebetriebssystem verhindern können sind "Marktmechanismen und in der Folge Marktpreise" völlig ausgeschlossen.

Die SW-Anbieter sind auch schlau genug, eine Monatspauschale mit 72 zu multiplizieren - wo ist da der Unterschied zu einer einmaligen Pauschale?

Die einzigen Unterschiede, die ich sehe:
Künftig darf ich die Hardware also komplett vorfinanzieren und bekomme meine Ausgaben in 72 Monatsraten ersetzt.
0% Finanzierung für die Kassen, die ich bezahlen darf, super Idee.

Falls die Kosten überhaupt vollständig refinanziert werden, bei dem Satz "Alle zwei Jahre soll der GKV-Spitzenverband die Höhe der TI-Pauschale evaluieren" schwant mir aus Erfahrung böses.

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