DiGA-Zulassungsverfahren für die Hersteller herausfordernd
Doch weshalb stehen – trotz scheinbar guter Marktaussichten – nach 3 Jahren DiGA derzeit lediglich 33 Anwendungen zur Verfügung? Dies könnte daran liegen, dass das Zulassungsverfahren die Hersteller vor immer neue Herausforderungen stellt.
„Zuletzt gab es kaum Neuaufnahmen, hingegen stieg die Zahl der Streichungen. Für viele DiGA-Hersteller wird eine Streichung aus dem Verzeichnis zum Existenzrisiko: Die meisten verfügen nicht über ausreichend Mittel, langwierige und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren zu überbrücken. Die Folgen sind Entlassungen von Mitarbeitenden oder gar Insolvenzen“, berichtet der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung jüngst in einer Pressemitteilung.
Dass die Streichung für die Hersteller tatsächlich das „Aus“ bedeuten kann, zeigte sich kürzlich am Beispiel von Rehappy. Der Anbieter gab kurz nach der BfArM-Entscheidung bekannt, sein Angebot einstellen zu müssen.
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