G-BA teilt Einschätzung
Diese Einschätzung wird auch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in dem Entwurf zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie geteilt. Danach dürfen getrocknete Cannabisblüten nur noch mit besonderer Begründung verordnet und erstattet werden. Mit dieser Regelung folgt er der Einschätzung des BfArM, nach der „Cannabisblüten grundsätzlich therapeutisch schwieriger steuerbar sind als alle anderen verfügbaren Arzneimittel, da die Art der Anwendung eine genaue Dosierung erschwert“.
Die „Frankfurt Foundation Quality of Medicines“ greift die medizinischen und pharmazeutischen Aspekte der Diskussion auf und fordert konsequent die Entwicklung von Fertigarzneimitteln, um so eine rationale Arzneimitteltherapie mithilfe von präzise dosierbaren Cannabis-Zubereitungen zu gewährleisten und die angestrebten therapeutischen Effekte reproduzierbar zu erreichen.
Das komplette Statement ist auf der FFQM-Homepage abrufbar: www.frankfurt-foundation.org
Frankfurt am Main - 24.01.2023, 12:15 Uhr
In den Augen der „Frankfurt Foundation Quality of Medicines“ ist mit Blüten keine rationale Pharmakotherapie möglich. (Foto: IMAGO / epd)