Programm-Infos
ApothekenRechtTag online 2023
Referentin: Dr. Bettina Mecking
Freitag, 14. April 2023, 9:15 bis 10:10 Uhr (Livestream).
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter: www.interpharm.de
Seit vergangenem Sommer können Apotheken ihren Kunden fünf verschiedene pharmazeutische Dienstleistungen anbieten – und bekommen diese honoriert. Doch in der Praxis werfen die neuen Möglichkeiten zahlreiche rechtliche Fragen auf. Beim diesjährigen ApothekenRechtTag online am 14. April gibt Bettina Mecking, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.
Nach und nach bieten Apotheken ihren Kunden die im vergangenen Sommer beschlossenen pharmazeutischen Dienstleistungen an. Dank des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes erhalten die Apotheken nun ein Honorar für eine Dienstleistung ohne Abgabe eines Arzneimittels. Zugleich bekommen sie die Chance, von ihren Kunden verstärkt in ihrer heilberuflichen Funktion wahrgenommen zu werden.
Umfangreiche Hilfestellungen, unter anderem der Standesvertretungen, gewährleisten eine qualitätsgesicherte Umsetzung der Dienstleistungen. Dennoch wirft der Rollout in der Praxis auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Und genau diesen geht Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin der Apothekerkammer Nordrhein, Fachanwältin für Medizinrecht und regelmäßige Autorin im AWA – Apotheke & Wirtschaft, in ihrem Auftaktvortrag beim ApothekenRechtTag online nach. Sie wird ein Update geben, was in diesem Kontext erlaubt ist und was nicht.
ApothekenRechtTag online 2023
Referentin: Dr. Bettina Mecking
Freitag, 14. April 2023, 9:15 bis 10:10 Uhr (Livestream).
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter: www.interpharm.de
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.