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Fragen zum Frühlingserwachen! Retax – nur noch, wenn sachlich geboten und was heißt das? Was muss passieren, dass mehr Apotheken impfen? Hilft die Lebenseinstellung der Nachwuchs-Apothekers gegen Personalmangel: „Arbeiten, um zu leben” statt „Leben, um zu arbeiten”? Wie macht man der Ärzteschaft das gemeinsame Medikationsmanagement mit Apothekers schmackhaft? Warum war die Noventi in Schieflage und hilft das apothekerliche FSA-Darlehen zum Aufrichten? Woher nehmen die E-Rezept-Enthusiasten ihre Begeisterung für ihr Sorgenkind? Und – Überraschung – Karl will mit uns sprechen! Da bleibt die große Frühlingsfrage: Was dürfen wir davon erwarten?
20. März 2023
Retaxationen sind seit Jahren ein leidiges Thema. Vor allem wenn die Kassen wegen kleiner und kleinster Formfehler retaxieren. Retax auf Null. Ein Unding! Eigentlich sollten die Kassen bei Abgabe- oder Abrechnungsfehlern der Apotheke, die zu „keiner Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Versicherten“ geführt haben, die Rechnung nur um so viel kürzen dürfen, wie ihnen ein nachzuweisender wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Aber Kassen und ihre Retax-Abteilungen versuchen es trotzdem und zahlen nicht. Mein liebes Tagebuch, diese Vorgehensweisen müssen aufhören! Mittlerweile ist das Thema in der Politik angekommen. Und die ABDA macht es endlich zu einem Thema. Ende Februar legte der ABDA-Gesamtvorstand einen Forderungskatalog an die Politik vor: Retaxationen durch die Krankenkassen sollen auf das „sachlich gebotene Maß“ beschränkt werden. Was aber heißt das genau? Was versteht die ABDA unter „sachlich geboten“? Schaut man sich die ABDA-Forderung zur Reduzierung von Retaxationsverfahren an, so heißt es hier: Nullretaxationen müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde. In bestimmten Fällen sind Teilretaxationen möglich, aber wenn, dann beschränkt auf Fixum und 3 Prozent Aufschlag auf Apotheken-EK. Und was auf jeden Fall sein muss: Keine Retax bei Formfehlern – richtig, mein liebes Tagebuch, es darf nicht sein, dass hier sogar Nullretaxationen vorgenommen werden. Hoffen wir, dass unsere Standesvertretung mit gebotenem Nachdruck unsere berechtigten Forderungen der Politik plausibel macht und der Irrwitz der Retaxationen auf das „sachlich gebotene“ Maß zurückgesetzt wird.
Es hat lange gedauert, bis die ABDA laut, deutlich und ganz konkret eine Anpassung und Erhöhung unseres Honorars fordert. Zwar wurde in berufspolitischen Sonntagsreden immer wieder verlangt, dass unser Apothekenhonorar erhöht werden müsse, aber in diesen Reden kam nie eine konkrete Honorarforderung zur Sprache. Aber jetzt! Im kürzlich veröffentlichten Forderungskatalog steht nun an erster Stelle: Das packungsbezogenen Fixhonorars muss von derzeit 8,35 Euro netto auf 12,00 Euro erhöht werden. Außerdem muss dieses Fixum durch einen regelhaften Mechanismus jährlich an die Kostenentwicklung angepasst werden, ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf. Man kann gespannt sein, ob und wie die Politik darauf reagiert. Aber darauf will Apotheker Yannick Detampel, Inhaber der Holsten Apotheke in Schacht-Audorf, nicht warten. Er hat ein Kurzgutachten von einem Fachanwalt erstellen lassen. Dieser sollte prüfen, ob man einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verordnungsgeber hat, die Arzneimittelpreisverordnung so zu ändern, dass bei der Berechnung des Apothekenabgabepreises zukünftig ein höherer Fixbetrag zu erheben ist, also ein höheres Apothekenhonorar. Gute Frage: Ist es rechtlich möglich, dass eine Apothekerin, ein Apotheker eine Anpassung verlangen kann? Der Anwalt sieht dafür durchaus Chancen, allerdings könnte das 2hm-Gutachten aus dem Jahr 2018 im Weg stehen, das dem Bundeswirtschaftsministerium sogar eine deutliche Reduktion des Apothekenhonorars empfohlen hat. Mein liebes Tagebuch, sieht nicht nach leichter Aufgabe aus, zumal die ABDA dem 2hm-Gutachten – wenn auch aus taktischen Gründen – tatsächlich nie offiziell widersprochen hat. Ob es ein erfolgversprechender Weg wäre, eine Erhöhung des Apothekenhonorars einzuklagen? Der Fachanwalt verweist darauf, dass ein entsprechender Anspruch zunächst mit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage zu verfolgen wäre. Vielleicht ein Plan B, wenn die Politik die ABDA-Forderung ignoriert und sich so gar nicht bewegt?
21. März 2023
Apothekerinnen und Apotheker dürfen gegen Grippe, aber auch gegen Covid-19 impfen. Nach Modellversuchen mit der Grippeschutzimpfung und unter den Eindrücken der Corona-Pandemie erlaubt der Gesetzgeber diese Präventivimpfungen in Apotheken. Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass sich die Impfwilligen in der Apotheke gut betreut fühlten. Eine überwältigende Mehrheit würde sich wieder in der Apotheke impfen lassen. Wenn wir zurück denken, welche Vorbehalte es von Seiten der ABDA anfangs gab, hat sich das Impfen in der Apotheke doch sehr gut entwickelt und etabliert. Und die Ärzteschaft hat sich wohl weitgehend damit abgefunden. Mein liebes Tagebuch, die Apotheken machen einen guten Job, sie können das. Allerdings, es sind bisher nicht allzu viele Apotheken, die Impfungen im Programm haben: Knapp 1200 Apotheken bieten Grippeschutzimpfungen an und rund 1600 impfen gegen Covid-19, so war auf einem Symposium der Bundesapothekerkammer zu erfahren. Warum nur so verhältnismäßig wenige? Darüber unterhielt man sich auf einem Symposium der Bundesapothekerkammer. Laut einer ABDA-Blitzumfrage ist das Hauptproblem, ja, wir ahnen es, der Personalmangel, gefolgt von den zusätzlichen räumlichen Anforderungen in der Apotheke. Und in diesem Punkt sind es mitunter die Landesbehörden, die den Apotheken Barrieren in den Weg legen und Vorschriften z. T. willkürlich unterschiedlich streng auslegen. So verlangen manche sogar einen abgeschlossenen separaten Raum nur fürs Impfen! Mein liebes Tagebuch, wenn man bedenkt, unter welchen Umständen in Arztpraxen geimpft wird, ist das ein Unding, von den Apotheken eigene Räume zu verlangen. Was spricht gegen einen ordentlichen Beratungsraum mit Liege? Überhaupt sind die bürokratischen Anforderungen fürs Impfen eine Herausforderung, wie Apotheker Hannes Müller aus der Praxis berichtete, der auch das Honorar für die Impfung als zu niedrig einstuft: „Betriebswirtschaftlich ist das kein Spaß“ sagte er – da kann man ihm nur zustimmen. Auch vor dem Hintergrund, dass in der Arztpraxis auch die Medizinische Fachangestellte (MFA) impfen darf, in der Apotheke dagegen nur eine approbierte Kraft, nicht jedoch die PTA. Mein liebes Tagebuch, es ist gut, dass einige Apotheken Impfungen anbieten. Es ist ein Zeichen nach außen, dass Apotheken nicht nur Logistikzentren sind für die Arzneimittelabgabe und -verteilung, sondern auch Gesundheitszentren, mit umfassender Beratung und vielfältigen Gesundheits- und Präventivangeboten. Sicher, es werden auch in Zukunft nicht alle Apotheken Impfungen anbieten können und es aus unterschiedlichen Gründen auch nicht wollen. Aber ein paar mehr – das wäre sicher nicht verkehrt.
Personalmangel – eine der großen Herausforderungen unserer Zeit für die öffentlich Apotheke. Aber warum ist das so? Die Zahl der Pharmaziestudierenden, die ihr Studium erfolgreich abschließen, wächst sogar. Lisa Meyer und Ilias Essaida vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden haben sich Gedanken gemacht, woran es liegt, dass einige der Studierenden, die die Uni verlassen, nicht die öffentliche Apotheke als Arbeitsplatz wählen. Tja, es gibt da natürlich viele und verlockende Berufsmöglichkeiten für die jungen Approbierten, auch außerhalb der Offizin zu arbeiten, z. T. mit besseren Gehältern (z. B. Industrie, Krankenhaus, Verwaltung). An zweiter Stelle steht der Apothekenalltag, der nur wenig mit dem Pharmaziestudium zu tun hat: Es gibt zu viel Bürokratie in der Apotheke, so der BPhD, kaum Platz für pharmazeutische Dienstleistungen. Dann wünscht sich der BPhD mehr Wertschätzung in der Apotheke, vor allem auch während der Praktikumszeit in der Apotheke. Und als vierten Punkt führt der BPhD die Work-Life-Balance an: Die Einstellung des Nachwuchses hat sich verändert, vom „Leben, um zu arbeiten” hin zum „Arbeiten, um zu leben”. Mein liebes Tagebuch, muss wohl manche Apotheke ein bisschen umdenken. Die Zeiten haben sich geändert.
22. März 2023
Wenn das Medikationsmanagement in der Apotheke eines Tages wirklich erfolgreich sein soll, dann wird es nicht ohne Einbeziehung der Ärztinnen und Ärzte gehen. Das ist auch der ABDA klar. Und so steht im aktuellen Forderungskatalog an die Politik: Es muss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass Arzt und Apotheker in der Regelversorgung für alle Versicherten ein gemeinsames Medikationsmanagement anbieten können. Mein liebes Tagebuch, ein guter Vorstoß, der doch in der Politik auf offene Ohren stoßen sollte. Und eigentlich sollte dieser Forderung auch die Ärzteschaft offen gegenüber stehen. Mit der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) konnten doch Apotheker- und Ärzteschaft zeigen, dass die Zusammenarbeit prinzipiell funktioniert. Jetzt wär’s natürlich sehr schön, wenn die Ergebnisse der Evaluation von ARMIN schon vorlägen – aber da müssen wir wohl noch warten. Die größte Hürde wird dennoch das Wohlwollen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sein, die derzeit mit großem Argwohn auf die pharmazeutischen Dienstleistungen schaut und die Apothekers sogar anfeindet. Schade, dass da der Futterneid immer wieder durchbricht. Gelänge es der ABDA, die KBV ins Boot zu holen, wäre es wohl um einiges leichter, die Politik vom Nutzen eines gemeinsamen Medikationsmanagements zu überzeugen. Und zum Schluss gibt es dann noch den Punkt des Honorars für beide Heilberufe: Wer bekommt wie viel für die Zusammenarbeit beim Medikationsmanagement? Und dieses Honorar sollte auch wirklich einen Anreiz für beide Heilberufe bieten dafür, dass das Medikationsmanagement den Versicherten angeboten und durchgeführt wird. Mein liebes Tagebuch, wir sehen, da gibt es noch viel Vor- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Aber wir sollten da nicht zu lange warten und endlich damit anfangen.
Beim IT-Haus Noventi war in den vergangenen Jahren nicht alles rund gelaufen. Ein Versagen der früheren Vorstände und ein Leben über die Verhältnisse hatte zur Schieflage und dann zu Unruhen bei Noventi geführt. Ein Ausweg war die Straffung des Angebots, aber auch Entlassungen und Umstrukturierungen. Da eine Sparte der Noventi auch als Rezeptabrechner fungiert, war die Aufregung in der Branche groß, Erinnerungen an das AvP-Desaster kamen hoch. Es wurde schnell klar: Noventi braucht Geld. Preiserhöhungen für die Warenwirtschaftssysteme waren das eine, aber das reicht natürlich nicht. Unterstützung kam auch vom Bayerischen Apothekerverband (BAV) und dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), die über den FSA e.V Eigentümer der Noventi sind. Der FSA machte 20 Millionen locker, Geld, das er als Darlehen von der Grundstücksverwaltungsgesellschaft BAG erhielt, wobei wiederum der FSA, der LAV, und der BAV Gesellschafter der BAG ist. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des LAV sagte dessen Präsidentin, Tatjana Zambo, dass es ein ungewöhnlicher und großer Schritt sei, ein Darlehen an ein Unternehmen zu geben. Aber nun ja, mein liebes Tagebuch, immerhin sind 85 Prozent der LAV-Mitglieder Kunden von Noventi. Ein gewisses Eigeninteresse am Fortbestand des Unternehmens ist da durchaus berechtigt. Und letztlich, bei so viel Verbandelungen und Verwandtschaft zwischen Verbänden und Gesellschaften und angesichts der Bedeutung des Rezeptabrechners Noventi musste es wohl so sein. Die LAV-Mitglieder jedenfalls sahen das so und gaben mit 78 zu 15 Stimmen ihr Plazet – im Nachhinein, das Geld an Noventi war bereits geflossen. Hätte der LAV nicht zugestimmt, hätten der FSA und der BAV als weitere Gesellschafter des BAG das Darlehen alleine tragen müssen.
Ob mit dem abgesegneten Darlehen für die Noventi alles wieder im grünen Bereich ist, sei dahin gestellt. Da fehlt doch noch die Aufarbeitung der Schieflage: Wieso konnte es überhaupt so weit kommen? Warum haben der FSA als Eigentümerverein der Noventi und der Aufsichtsrat auf die Geschehnisse bei der Noventi eigentlich erst so spät reagiert? Fragen, denen sich die beiden FSA-Vorsitzenden und in dieser Funktion auch Noventi-Aufsichtsräte Andreas Buck und Jürgen Frasch auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg stellen mussten. Dass der Konzern mehr Geld ausgab als er verdiente, sollte auch dem Aufsichtsrat bekannt gewesen sein. Man war wohl seitens des FSA zu gutgläubig, wie Frasch einräumte, und ja, man sei auch angelogen worden: „Man muss davon ausgehen, dass die Machenschaften gut geplant waren.“ Der FSA selbst will Frasch zufolge vor Gericht ziehen: „Wir wollen Schadenersatz und uns so viel Geld wie möglich zurückholen“, erklärte er. FSA-Kollege Andreas Buck unterstützte Frasch und sagte, dass die Aufklärung der Vorgänge im früheren Vorstand noch liefen. Mein liebes Tagebuch, die Hoffnung ruht auf den neuen Vorständen, die in Zukunft alles besser machen wollen. Und der Finanzvorstand machte Mut: „Noventi steht stabil da. Punkt“. Sein Wort in Gottes Ohr.
23. März 2023
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist seit Jahren im Sinkflug, mittlerweile liegt sie bei etwa 18.000, Haupt- und Filialapotheken zusammengerechnet. Noch ist die Versorgung trotz weniger Apotheken gesichert, doch ab welcher Zahl wird’s kritisch? Wann ist die Versorgung bedroht? Und an welchen Standorten müssen vielleicht sogar einzelne Apotheken gefördert werden? Diese Fragen sind eng verknüpft mit der Frage: Was ist überhaupt eine ordnungsgemäße oder gute Versorgung? Müssen vielleicht bestimmte Apotheken gezielt gefördert werden, um diese Standorte zu erhalten, Stichwort Strukturhonorar? Welche Kriterien gibt es für die richtige Zahl an Apotheken? DAZ-Wirtschaftsredakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich diesen Fragen angenommen. Seinen Beitrag finden Sie in der aktuellen DAZ.
Die E-Rezept-Enthusiasten (den Namen finde ich so herrlich schön!) leiden, es geht nicht recht voran mit ihrem Sorgenkind, dem E-Rezept. Jetzt haben sie elf Thesen erstellt, wie man endlich das E-Rezept voranbringen kann, und einige Aktionen. Vor Kurzem feierte man z. B. vor dem Bundesgesundheitsministerium die Zahl von einer Million eingelösten E-Rezepten. Und jetzt also die elf Thesen, die in den Augen der Beteiligten für die erfolgreiche und nachhaltige Einführung des E-Rezepts notwendig sind. Begrüßt wird z. B. die Absicht, dass das E-Rezept zum 1. Januar 2024 zu einem verbindlichen Standard in der Arzneimittelversorgung gemacht wird. Das sollte dann allerdings auch bedeuten, so die Enthusiasten, dass alle Heilberufsangehörigen verpflichtet werden müssen, das elektronische Rezept zu nutzen. Außerdem, auch das ist eine der Thesen, müssten die Krankenkassen besser und gründlicher ihre Versicherten über das E-Rezept und seine Vorteile informieren. Dieser These kann man auf alle Fälle zustimmen, genauso wie der Forderung, dass beim E-Rezept Retaxationssicherheit für die Apotheke und weitere Leistungserbringer gegeben sein muss. Das E-Rezept sollte formale Fehler im Datensatz auf jeden Fall ausschließen. Darüber hinaus setzen sich die Enthusiasten auch dafür ein, dass E-Rezepte auch über Apps anderer Anbieter erhalten werden können. Nach ihrer Meinung sei es z. B. richtig, dass die E-Rezepte auch über Apps von Krankenkassen zum Patienten gelangen könnten. Mein liebes Tagebuch, ob das wirklich ein guter Weg für ein E-Rezept ist, da habe ich doch einige Zweifel – ist das nicht ein Schritt hin zum gläsernen Patienten?
Das verdient mit Sicherheit eine Erwähnung: Die Wahl zur Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein findet nur online statt. Die Kammer hat keine Stimmzettel verschickt, sondern nur einen Zugangscode für die Online-Wahl – eine Premiere! Mein liebes Tagebuch, da soll mal einer sagen, wir Apothekers seien nicht fortschrittlich. Die Kammer erhofft sich von diesem reinen Online-Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung, außerdem sei das Verfahren auch kammerintern einfacher. Es wäre wirklich wünschenswert, wenn sich mit diesem Verfahren die Wahlbeteiligung steigern ließe. Wenn man hört, dass sie bisher bei 30 bis 40 Prozent lag, so kann man nur hoffen, dass mit der Online-Wahl die Kammerversammlung auf eine breitere Grundlage gestellt wird. Mein liebes Tagebuch, wir sind gespannt, ob nun auch andere Kammern nachziehen und bei ihrer nächsten Wahl auf diese Software zurückgreifen.
Ab und zu mal ein neuer Name scheint bei den EU-Versandhäusern en vogue zu sein, man muss ja schließlich im Gespräch bleiben. Nachdem die niederländische Shop Apotheke fortan unter dem Label Redcare Pharmacy auftritt, zieht das Schweizer Versandhaus Zur Rose Group nach: Aus der zur Rose Group AG soll demnächst die DocMorris AG werden, sofern die Generalversammlung zustimmt. Man will hier wohl einfach den Namen DocMorris stärker pushen und in den Vordergrund stellen, indem man sich am Namen der umsatzstärksten Tochtergesellschaft orientiert. Ansonsten bleibt wohl alles beim Alten: Man will sich weiterhin auf das Geschäft zwischen Unternehmen und Endkunden mit Schwerpunkt Deutschland fokussieren. Die großen Erwartungen liegen beim E-Rezept, daneben auf dem Rezept mit rezeptfreien Arzneimitteln sowie mit Gesundheits- und Körperpflegeprodukten und schließlich im Bereich des Marktplatz-Geschäfts und den Same-Day-Belieferungen. Mein liebes Tagebuch, indirekt lassen sich daraus die Herausforderungen für unsere Vor-Ort-Apotheken ableiten – wir nehmen den Wettbewerb auf!
24. März 2023
Dass wir das noch erleben dürfen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der ABDA-Spitze ein Gesprächsangebot unterbreitet, ist im ABDA-Newsroom zu lesen! Wow, Karl geht auf uns Apothekers zu, könnte man meinen. Nun ja, ganz so ist es auch nicht. Es war die ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening, die den Minister mehrfach aufforderte, mit den Apothekers zu sprechen. So hatte sie beispielsweis mit dem offenen Brief vom 17. Februar zum Entwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) den Dialog zu diesem Gesetz eingefordert. Und zuletzt auf der Pressekonferenz am 14. März 2023, in der sie dem Minister vorwarf, sein Referenten-Entwurf zum Lieferengpass-Gesetz sei „handwerklich schlecht gemacht“, die vorgesehenen Regelungen seien „bürokratischer Irrsinn, nicht brauchbar und nicht zielführend“. Mein liebes Tagebuch, mittlerweile dürfte beim Minister auch angekommen sein, dass der Frust bei den Apotheken megagroß ist und die Streikbereitschaft wächst. Demnächst also das Gespräch Lauterbach und Overwiening. Es soll Mitte April in Berlin stattfinden, das Deutsche Apothekerhaus hat auf die Anfrage des Ministers reagiert und zugesagt. Ob da konkrete Zusagen des Ministers zu erwarten sind, ob das Gespräch einen Durchbruch bringt, ist mehr als fraglich. Dennoch, miteinander reden ist immer besser als übereinander. Ach ja, Frau Overwiening sollte auf keinen Fall vergessen, den Forderungskatalog mitzunehmen, der unsere aktuellen und konkreten Honorarforderungen und mehr enthält. Mein liebes Tagebuch, das Treffen wird nicht vergnügungssteuerpflichtig sein.
5 Kommentare
Energie
von Siggigold am 26.03.2023 um 10:42 Uhr
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AW: Energie
von Dr.Diefenbach am 26.03.2023 um 12:35 Uhr
AW: Energie
von Dr. House am 27.03.2023 um 14:27 Uhr
AW: Versorgungswerke
von Thomas Beck am 27.03.2023 um 18:34 Uhr
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von Anita Peter am 26.03.2023 um 7:38 Uhr
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