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Kammerchef telefoniert mit Habeck
Das Apothekenhonorar – Nachhilfe für den Wirtschaftsminister
Keine Frage: Das Apothekenhonorar ist erklärungsbedürftig. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der formal dafür zuständig ist, war bisher nicht bewusst, wie die Vergütung der Apotheken funktioniert. Nachhilfe bekam er kürzlich von Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein: In einem 30-minütigen Telefonat leistete der Kammerchef Aufklärungsarbeit.
„Was ist das Packungshonorar und warum bin ich dafür zuständig?“ Diese Frage musste der Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, Kai Christiansen, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kürzlich beantworten. Mitte April hatten sich Christiansen und Habeck zu einem 30-minütigen Telefonat verabredet – für den Kammerchef galt es zunächst, Aufklärungsarbeit zu leisten. Das berichtete er am vergangenen Freitag bei der Veranstaltung „Apotheke und Wirtschaft“ im Rahmen der INTERPHARM online.
Ausgangspunkt war eine E-Mail vom vergangenen Oktober: Als die Apotheken in Schleswig-Holstein streikten, schrieb der Kammerpräsident im Vorfeld unter anderem dem Minister eine ausführliche E-Mail, in der er über die Hintergründe der Protestaktion aufklärte. „Sparen Sie uns nicht zu Tode“, schloss Christiansen seinerzeit.
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Ein halbes Jahr und einige Erinnerungs-Mails später bekam er sodann die Chance, Habeck nochmals im Gespräch die Nöte des Berufsstands nahezubringen. Formal ist der Bundeswirtschaftsminister für die Arzneimittelpreisverordnung und damit auch das Apothekenhonorar zuständig. Habeck habe aber gleich „offen und ehrlich“ eingeräumt, dass ihm das bisher nicht bewusst gewesen sei und ließ sich den Aufbau der Apothekenvergütung zunächst erläutern, sagte Christiansen.
Da der Kammerchef im Dialog mit dem Minister immer wieder Begrifflichkeiten erklären musste, blieb seiner Aussage nach leider keine Zeit, Habeck den Forderungskatalog der ABDA in Gänze vorzustellen. Auf vier wesentliche Punkte habe er sich beschränkt:
1. Erhöhung des Fixums in der Arzneimittelpreisverordnung
2. Handlungsfreiheit für die Apotheken für die schnelle Patientenversorgung / Engpass-Ausgleich
3. Reduzierung von Retaxationsverfahren auf das sachlich gebotene Maß
4. Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau
Beim Thema Bürokratieabbau sei Habeck besonders hellhörig geworden, so Christiansen. Denn dazu habe er in seinem Ministerium bereits eine Arbeitsgruppe gegründet. Insgesamt habe er Verständnis für die Lage der Apotheken gezeigt, ohne jedoch konkrete Versprechen zu machen. Den Kammerchef entmutigt das nicht. „Mein vorrangiges Ziel war es, dass es nicht bei diesem einen Gespräch bleibt“, betonte er. Insofern war der Austausch offenbar von Erfolg gekrönt: „Er hat mir seine persönliche E-Mail-Adresse gegeben und gebeten, dass ich ihm die genannten vier Punkte nochmals in einer E-Mail erläutere.“
In zwei bis drei Wochen wolle sich der Minister erneut bei Christiansen melden – so lange brauche er, um sich zu den angesprochenen Themen in seinem Haus zu informieren. Das Fazit des Präsidenten fällt vorsichtig optimistisch aus: Er habe einen Fuß in die Tür bekommen, sagte Christiansen. Nun gelte es, sich weiter hindurchzuschieben.
3 Kommentare
Nach 20 Jahren nichtstun
von Rainer W. am 26.04.2023 um 16:26 Uhr
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Vier Punkte
von Siggigold am 24.04.2023 um 15:53 Uhr
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