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Nachlese zum DAT 2022
Ein Nichtverfügbarkeitsmonitor, ein „geheimes“ Modell zum Honorar und mehr
Was aus den vielen Anträgen vom Deutschen Apothekertag 2022 in München geworden ist, hat die ABDA wie in jedem Jahr in einem Bericht zur sommerlichen Mitgliederversammlung zusammengetragen. Eine Übersicht dazu finden Sie in der aktuellen Ausgabe der DAZ. Dabei gibt es auch Überraschungen, zum Beispiel ein bisher unbekanntes Modell der ABDA zur Indexierung des Honorars.
Die ABDA hatte zu ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni einen Bericht darüber erstellt, wie sie die Anträge vom Deutschen Apothekertag 2022 bearbeitet hat. Die Themen mehrerer Anträge sind im kürzlich verabschiedeten ALBVVG zu finden, auch wenn das zumeist nur Teilerfolge sind. Wie in früheren Jahren geht es im Bericht der ABDA bei vielen Anträgen darum, an wen das Anliegen weitergeleitet wurde oder wie die internen Beratungen vorangekommen sind. Eine Übersicht dazu bietet ein Beitrag in der aktuellen gedruckten Ausgabe der DAZ. Viele Entwicklungen waren zu erwarten, aber es gibt auch Überraschungen. Hier eine Auswahl der besonders interessanten Reaktionen der ABDA auf die Anträge:
Neuer Nichtlieferbarkeitsmonitor vom DAPI
Angesichts des komplexen Themas hatte die Hauptversammlung einen Antrag zur automatisierten Meldung von Lieferengpässen durch die Apotheken in einen Ausschuss verwiesen. Dabei stellte sich heraus, dass das gewünschte Verfahren bereits vom Deutschen Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) entwickelt wurde und der Rollout inzwischen stattfindet. Auf der Grundlage des „DAPI-M Nichtlieferbarkeitsmonitors“ ließen sich bekannte Lieferengpässe über automatisiert gemeldete Verfügbarkeitsanfragen auf der Ebene des Großhandels automatisch abbilden, berichtet die ABDA. Mittlerweile würden weitere Apothekensoftwarehäuser und Apotheken angebunden.
Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen?
Auch ein Antrag zu digitalen Gesundheits-, Pflege- und Versorgungsanwendungen war in einem Ausschuss gelandet. Der Antrag sieht vor, dass die Apotheken beauftragt werden, die Nutzer unabhängig über diese digitalen Anwendungen zu beraten. Dazu berichtet die ABDA, mit den Antragstellern sei eine abgestufte Vorgehensweise entwickelt worden, die der Geschäftsführende ABDA-Vorstand einstimmig beschlossen habe. Zunächst sollten auf lokaler Ebene regionale Verträge geschlossen werden. So sollten sich Apotheken freiwillig damit befassen können. Sobald genug Erfahrungen vorliegen, sollte die Beratung als weitere pharmazeutische Dienstleistung implementiert werden.
Vor diesem Hintergrund erstaunt allerdings die ganz andere Reaktion der ABDA auf den Antrag, „Onboarding-Tätigkeiten“ als vergütete Dienstleistungen zu etablieren. Denn dazu erklärt die ABDA, sie konzentriere sich darauf, die vorhandenen Dienstleistungen zu fördern. Ob die Implementierung weiterer Leistungen zielführend sei, unterliege der fortdauernden Prüfung.
Rechtsanspruch auf Medikationsmanagement
Die bedeutsamste bestehende pharmazeutische Dienstleistung ist die Medikationsanalyse. Den Antrag, den Patienten einen Rechtsanspruch auf das darauf aufbauende Medikationsmanagement zu gewähren, stuft die ABDA so hoch ein, dass sie dies in ihren politischen Forderungskatalog aufgenommen hat.
In diesem Zusammenhang verweist sie auf ein Fachgespräch über das Modellprojekt ARMIN, das bei der Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 14. Juni, also am Protesttag der Apotheken, stattgefunden hat. Auf Anfrage der DAZ bestätigte die ABDA, dass der Gesundheitsausschuss zu einem solchen Gespräch eingeladen und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening daran teilgenommen habe. Weiter erklärte die ABDA gegenüber der DAZ, die ABDA freue sich über das zunehmende Interesse der Politik an ARMIN. Sie tausche sich darüber mit dem BMG und mit Bundestagsabgeordneten aus. Außerdem liefen innerhalb der ABDA Gespräche dazu, „wie man das ARMIN-Konzept möglicherweise in die Regelversorgung überführen könnte“.
Modell zur Indexierung des Honorars
Zur Honorierung fordert die ABDA bekanntlich, den Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel auf 12 Euro zu erhöhen und ihn zu indexieren. Dazu erklärt die ABDA, der Zuschlag solle künftig angepasst werden, „ohne dass es gesonderter Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers bedarf“. Dann folgt der bemerkenswerte Hinweis: „Dafür wurde ein Dynamisierungsmodell entwickelt, welches neben der Inflation auch das Bruttoinlandsprodukt und die Grundlohnsumme mitberücksichtigt.“
Da die Anpassung der Apothekenhonorierung bisher auch am Konsens über eine Methode gescheitert ist, erscheint dies beachtlich. Die ABDA hat also ein Konzept für die künftige Honoraranpassung entwickelt, stellt dieses aber nicht vor. Aufgrund der Formulierung ist zu vermuten, dass dies ein Index ist, mit dem das bestehende Honorar fortgeschrieben werden könnte, aber kein komplexes System der Kosten- oder Leistungsrechnung. Auf Anfrage der DAZ erklärte die ABDA, ein „im Haus bereits entwickeltes Dynamisierungsmodell auf Basis von Inflation usw.“ werde ebenso wie die Berechnungsgrundlage für die geforderte Erhöhung des Fixums auf 12 Euro „zu geeigneter Zeit und Gelegenheit (z. B. Gesetzgebungsverfahren) in den fachlichen Austausch mit Ministerien und Abgeordneten einbracht“. Zum Zwischenstand der Gespräche könne leider keine Auskunft gegeben werden.
Keine Aktivität beim Mitarbeiterpakt
Ein Antrag beim Apothekertag hatte auf ein besonderes Argument zur Durchsetzung einer Honorarerhöhung gesetzt. Der vorgeschlagene Mitarbeiterpakt sieht vor, dass Apotheken zusätzliches Geld unmittelbar an die Beschäftigten durchreichen. Dazu erklärt die ABDA allerdings nur, dass eine bessere finanzielle Ausstattung der Apotheken auch Mittel beinhalten würde, um die Arbeitsplätze besser zu dotieren. Das ist selbstverständlich, die besondere Idee des Paktes wird damit aber nicht angesprochen. Es bleibt offen, was die ABDA dazu noch unternehmen will.
Weitere Reaktionen der ABDA auf die Anträge aus München finden Sie in der aktuellen Ausgabe der DAZ.
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