Geschäft mit Krebsarzneimitteln

VZA nimmt Stellung zu Vorwürfen in Medienberichten

Berlin - 21.07.2023, 14:30 Uhr

Die Anforderungen an die Reinraumlabore sind gestiegen. (Foto: IMAGO / Future Image)

Die Anforderungen an die Reinraumlabore sind gestiegen. (Foto: IMAGO / Future Image)


Apotheker:innen klagen über geringe Honorare und machen in Wirklichkeit mit Krebsarzneimitteln den dicken Reibach: Die Nachricht schlug am Donnerstag ein wie eine Bombe. Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) widerspricht nun den Berichten – macht aber auch klar, dass er einige Bedenken bezüglich der Geschäftemacherei teilt.

Verschiedene Medien berichteten am Donnerstag über „Milliarden-Verschwendungen bei Krebsmedikamenten“. Im Fokus standen Apotheker:innen, die angeblich auf Kosten der Beitragszahler „teilweise gigantische Gewinne“ machen würden. Laut Süddeutscher Zeitung hätte in den Jahren 2021 und 2022 fast 1 Milliarde Euro eingespart werden können. In Zeiten von notorisch klammen Krankenkassen ist das eine Hausnummer.

Aber: Dieses Einsparvolumen existiert nicht. Das erklärte zumindest der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) am Freitag in einer Stellungnahme. Er verweist darauf, dass in der ambulanten onkologischen Versorgung jährlich Infusionstherapien mit einem Marktvolumen von insgesamt etwa 2,2 Milliarden Euro hergestellt werden und davon 1,73 Milliarden auf innovative patentgeschützte Arzneimittel entfallen. 460 Millionen Euro machen demnach Biosimilars und Generika aus – und nur hier könnten Apotheken Rabatte bei den pharmazeutischen Unternehmen oder Großhändlern aushandeln. Hingegen wurden den Angaben zufolge „durch den konsequenten Switch von Originalen auf Biosimilars“ im vergangenen Jahr 1,7 Milliarden Euro über – nicht nur onkologische – Biosimilars zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung eingespart.

Auch komme es der Versichertengemeinschaft zugute, wenn herstellende Apotheken günstige Einkaufspreise aushandeln können. Denn die Hilfstaxe sehe in ihrer aktuellen Fassung vom 15. April 2023 Rabatte der Apotheken auf einzelne Substanzen von bis zu 83,7 Prozent auf Generika und 67,5 Prozent auf Biosimilars vor.

GKV-Spitzenverband kann sich über Preise informieren

Der GKV-Spitzenverband könne sich vor Verhandlungen mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) über die im Markt für die Apotheken erzielbaren Preise informieren. § 129 Abs. 5c Satz 8 bis 10 SGB V gebe ihm das Recht, Preisauskünfte bei Apothekern und pharmazeutischen Unternehmen anzufordern. Demgegenüber stehe dem DAV kein vergleichbares Recht zu.

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Profit, Pleiten und Patientenwohl

Es sei allerdings erforderlich, dass ein Teil der Einkaufsvorteile bei der Apotheke verbleibt, betont der VZA. Er verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Herstellungspauschale „trotz der kürzlich erfolgten Anhebung auf 100 Euro für zytostatikahaltige parenterale Zubereitungen, Lösungen mit monoklonalen Antikörpern und Calcium- und Natriumfolinatlösungen nachweislich nicht auskömmlich ist“. Laut eines vom VZA eingeholten und mittlerweile aktualisierten Gutachtens der REFA hätte der Arbeitspreis im Juni 2022 146,87 Euro betragen müssen.

Zudem unterstreicht der VZA die gestiegenen Anforderungen an Reinraumlabore. Die noch verbliebenen selbstherstellenden Apotheken hätten in den vergangenen Jahren mit Investitionen im siebenstelligen Bereich ihre Labore auf den neuesten Stand bringen müssen.

Kritik an MVZ-Strukturen

Ausführlich geht der Verband auf die gewandelten Produktionsbedingungen der selbstherstellenden Apotheken durch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ein. Man teile die in der Berichterstattung geäußerten Bedenken „bezüglich nicht im Interesse der Patientenversorgung erfolgender Versorgungsumsteuerungen über MVZ-Strukturen“ und habe seit dem Jahr 2014 unter anderem die Ärztekammern, das Bundesgesundheitsministerium und auch den AOK-Bundesverband immer wieder auf diese „unerfreuliche Entwicklung“ hingewiesen. Der VZA habe in diesem Sinne die Pläne des Gesetzgebers, die MVZ-Trägerschaft an einen regionalen und fachlichen Bezug zu knüpfen, stets unterstützt, „um weisungsgebundene Abhängigkeiten der Verordner vom Versorger, Versorgungsumsteuerungen und ein Erodieren der flächendeckenden Versorgung zu verhindern“. In der Berichterstattung sei „komplett ausgeblendet“ worden, dass „selbstherstellende Apotheken diesen Entwicklungen, die zu einem Verlust der Versorgung führen, oft machtlos gegenüberstehen“.

Regionalitätsprinzip

In diesem Zusammenhang pocht der VZA auch auf das „Regionalitätsprinzip“ und fordert, das bestehende Netzwerk aus herstellenden Apotheken zu erhalten. Die Arzneimittelsicherheit erfordere, „dass die toxischen, hochsensiblen und teilweise nur kurz haltbaren parenteralen Zubereitungen auf kurzen Wegen zum anwendenden Arzt und zum Patienten gelangen“. Effiziente pharmazeutisch-onkologische Patientenbetreuung und interprofessionelle Zusammenarbeit sei nur „ortsnah“ möglich. Der VZA hat diesbezüglich ziemlich konkrete Vorstellungen: „Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsmöglichkeit nach § 11 Abs. 2 ApoG sollte nur dann zulässig sein, wenn die öffentliche Apotheke (bzw. der Lohnhersteller oder der Herstellungsbetrieb) die Zubereitung innerhalb von 90 Minuten ab Beauftragung der Herstellung durch den Arzt an den Arzt liefern kann.“ Dadurch würden „die Möglichkeiten von nicht im Patienteninteresse begründeten Versorgungssteuerungen massiv“ eingeschränkt.


Matthias Köhler, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Bärendienst

von Grom am 24.07.2023 um 10:04 Uhr

Da wurde leider das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Das was bei den Medien, der Bevölkerung und dem BMG hängen bleibt ist: "Apotheken verdienen sich dumm und dämlich".
Herr Herold, wer in Kommunikation so eine Niete ist und das nicht vorhergesehen hat, der sollte keine leitende Funktion begleiten.

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