Laut Begründung ist gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AMG das Bezugsrecht der Apotheken auf geringe Mengen des einzelnen Arzneimittels beschränkt, das von einer bestimmten Person besonders bestellt worden sein muss. „Die geringe Menge wird also am Bedarf des Einzelpatienten gemessen und nicht am Umfang der Gesamtbestellung einer Apotheke, wenn zufällig mehrere Einzelbestellungen zusammenfallen“, fassen Kammern und Verbände zusammen. Sie halten diese Mengenbegrenzung in Zeiten von Lieferengpässen für kontraproduktiv und fordern daher, diese Vorgabe zu streichen.
Gleichzeitig wünschen sie sich in diesem Zusammenhang eine gewisse wirtschaftliche Sicherheit für die importierenden Betriebe. Denn: „Apotheken werden nur dann substanziell Arzneimittel importieren, wenn sichergestellt ist, dass die importierte Ware auch abgegeben werden kann“, glauben die Antragsteller. Dazu sei erforderlich, dass auch nach offizieller Beendigung des Lieferengpasses die im Vorfeld importierten Arzneimittel zulasten der Krankenkassen abgegeben werden können. „Ansonsten müssten die Apotheken befürchten, keine Abgabe mehr vornehmen zu können, was die Bereitschaft zum Import verringert und damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gefährdet.“
Der Deutsche Apothekertag findet in diesem Jahr vom 27. bis 29. September in Düsseldorf statt. Die Anträge, die der DAZ vorliegen, sind bereits von der Antragskommission bearbeitet worden und müssen nun noch den ABDA-Gesamtvorstand passieren. Das soll in der Sitzung am 17. August geschehen.
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