Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

03.09.2023, 07:30 Uhr

Es gäbe etwas, das wirklich gegen Lieferengpässe helfen könnte, aber davon will Lauterbach nichts wissen... (Foto: Alex Schelbert)

Es gäbe etwas, das wirklich gegen Lieferengpässe helfen könnte, aber davon will Lauterbach nichts wissen... (Foto: Alex Schelbert)


Lauterbach weiß, dass sein Lieferengpassgesetz in der bevorstehenden Herbst-/Winter-Saison (noch) nicht wirkt, aber er will liefern: Bitte keine Lieferengpässe bei Antibiotika- und Fiebersäfte! Der Großhandel soll sich jetzt ausreichend bevorraten, fleht der Minister. Geht nicht, sagt der Großhandel, es gibt nichts. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin warnt vor Hamsterkäufen, die alles noch schlimmer machen. Und der Deutsche Apothekerverband hält eine bessere Bevorratung des Großhandels sogar für kontraproduktiv, weil der Markt schon heute leergekauft würde. Helfen könnten dagegen mehr Handlungsspielräume für Apotheken und mehr Geld fürs Lieferengpass-Management, was Lauterbach nicht hören will. Er freut sich über seine Digitalgesetze und das E-Rezept, das die Arztpraxis auch außerhalb der sicheren Strukturen übermitteln können soll. Und Krankenkassen sollen AMTS-Apotheker spielen dürfen.   

28. August 2023

Wie hoffnungsvoll sind die fünf honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen vor einem guten Jahr gestartet! Unsere Berufspolitiker schwärmten in den höchsten Tönen, Tenor: „Ein Meilenstein für die verbessere Patientenversorgung.“ Viele Apothekerinnen und Apotheker gingen frohen Mutes an die Umsetzung dieser Dienstleistungen. Und vor allem viele unserer (Top-)Apotheken sahen und sehen darin eine Chance, das Image der Apotheke als pharmazeutisch kompetente Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten zu stärken. Und Apotheken, die ausreichend  Personal und Zeit haben sowie mit viel Engagement dieses Feld bearbeiten, sind nach wie vor erfreut darüber, dass sie mit diesen Leistungen auch bei ihren Patientinnen und Patienten punkten können. Laut einer aktuellen Apokix-Umfrage des Instituts für Handelsforschung Köln wird derzeit am häufigsten „die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik“ angeboten. Auf Platz zwei folgt, wenig verwunderlich, „die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patient:innen“.  Und den dritten Platz belegt „die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“. Die Umfrage lässt aber auch erkennen, dass die grundsätzliche Bewertung der Dienstleistungen mittlerweile nüchterner ausfällt: Etwa ein Drittel der Befragten beurteilt ihre Einführung als sehr oder eher positiv, ein Drittel sehen sich in dieser Frage eher zwiegespalten und ein Drittel bewertet die Dienstleistungen eher oder sehr negativ. Mein liebes Tagebuch, auch das wundert nicht. So manche Apotheke erfährt, dass diese Leistungen Ressourcen benötigen: Die Leistungen erbringen kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leistungen sind zeitintensiv und ja, sie sind rein betriebswirtschaftlich gesehen wohl ein Zuschussgeschäft. Außerdem hält sich bei der Hälfte der Apotheken, die an der Umfrage teilgenommen haben, die Nachfrage nach solchen Dienstleistungen in Grenzen. Und letztlich stellen viele auch fest, dass solche Dienstleistungen erst sinnvoll sind, wenn Ärzte und Apotheker hier enger zusammenarbeiten, aber leider ist bei den Ärzten auch eine zurückhaltende oder gar ablehnende Haltung festzustellen. Mein liebes Tagebuch, schade, dass sich viele Apotheken bei den Dienstleistungen zurückhalten. Andererseits man kann es verstehen: Um solche Leistungen anbieten zu können, braucht man vor allem ausreichend Personal und Zeit. Und das kostet. Und die Kosten laufen derzeit davon…

 

29. August 2023

Lauterbachs Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) ist in Kraft und – nichts hat sich verbessert. Nun, mein liebes Tagebuch, das wäre denn auch zu viel verlangt. Denn die Ursachen für die Lieferengpässe liegen tief, sehr tief. Das kann so ein Gesetz nicht von heute auf morgen beseitigen. Und auch nicht übermorgen. Dennoch, Lauterbach will liefern, zumindest kleine Verbesserungen in der Lieferfähigkeit einiger Arzneimittel in der kommenden Herbst-Wintersaison vorzeigen. Und so hat er den pharmazeutischen Großhandel gebeten, doch alles dafür zu tun, um sich z. B. mit Fieber- und Antibiotikasäften für Kinder ausreichend zu bevorraten. Sogar eine um ein paar Cent höhere Großhandelsvergütung hat er in Aussicht gestellt, wenn denn die Vorratshaltung für Kinderarzneimittel intensiviert werden könnte. Schön wär’s, mein liebes Tagebuch, aber wo nichts zu holen ist, gibt es auch nichts. Im Klartext: Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) lässt den Bundesgesundheitsminister wissen, dass man wirklich alles tun würde, um die Bevorratungswünsche zu erfüllen, aber nach Überprüfung der Lage habe sich gezeigt, dass „die Versorgungssituation für diese Arzneimittel bereits jetzt nicht nur angespannt, sondern aus unserer Sicht äußerst prekär ist“, schreiben Marcus Freitag, der Phagro-Vorsitzende, und Lothar Jenne, sein Stellvertreter. Das bedeutet: Mehr als ein Viertel der Dringlichkeitsarzneimittel habe in den vergangenen Monaten gar nicht beschafft werden können, weil die pharmazeutische Industrie keine Ware zur Verfügung gestellt habe. Viele dieser Arzneimittel seien außer Vertrieb gesetzt oder würden nicht mehr in Verkehr gebracht. Bei mehr als der Hälfte der Dringlichkeitsarzneimittel lieferten die pharmazeutischen Unternehmen nur 20 Prozent der vom Großhandel angeforderten Ware aus. Und mehr als ein Viertel der Dringlichkeitsarzneimittel würden von den Herstellern nur kontingentiert ausgeliefert. Also, der Großhandel kann auch beim besten Willen seine Vorratspflichten nicht erfüllen – die gewünschten Arzneimittel gibt es nicht auf dem Markt. Selbst Importe sind keine Lösung. Und nun, Herr Lauterbach, was tun? Da hilft auch kein ALBVVG, das System ist kaputtgespart. Helfen könnte, „die Ursachen der Liefer- und Versorgungsengpässe zu bekämpfen“, so Freitag und Jenne. Sie fordern den Gesundheitsminister auf, die pharmazeutische Industrie durch eine Förderung der Herstellung und Entwicklung von Arzneimitteln zu unterstützen und „die für ein bedarfsgerechtes Inverkehrbringen von Arzneimitteln notwendigen Aufwendungen aller an der Arzneimittelversorgung Beteiligten, d.h. von Industrie, Großhandel und Apotheken, adäquat gegenzufinanzieren“. Klingt vernünftig, mein liebes Tagebuch. Das mag zwar Herr Lauterbach nicht hören, aber wenn ihm ein funktionierender Arzneimittelmarkt wirklich am Herzen liegt, muss er an die Finanzierung ran.

 

Lieferengpässe in der kommenden Erkältungssaison sieht auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin. Laut einer aktuellen Umfrage der KV in Berliner Arztpraxen berichten 82 Prozent der teilnehmenden Praxen, dass schon heute viele ihrer Patientinnen und Patienten nicht mehr alle benötigten Arzneimittel erhalten. Mangelware sind vor allem Antibiotika, dicht gefolgt von Blutdruck-, Fieber- und Schmerzmitteln. Häufig genannt wurden auch Asthmamedikamente und Augentropfen. Und 55 Prozent der befragten Praxen teilten mit, dass Patientinnen und Patienten bereits um Rezepte über Arzneimittel bitten, die sie erst in den kommenden Monaten benötigen. Mein liebes Tagebuch, die KV Berlin erwartet bereits einen „massiven Medikamentenmangel“, der sich da anbahnt. Und als Folge davon Hamsterkäufe, die allerdings die Lage keineswegs verbessern, im Gegenteil. Fazit: „Die von Bundesminister Lauterbach für den Herbst und Winter geschätzte mögliche angespannte Versorgungssituation ist also schon längst da“ und „das Thema Medikamentenmangel muss ganz oben auf die Prioritätenliste des BMG“, so die KV.

 

Gesundheitsberufler aus Pharmazie, Medizin und Pflege schließen sich zu einer Allianz zusammen, um sich für eine Verbesserung der ambulanten Versorgung von Patientinnen und Patienten einzusetzen. Gibt es nicht? Doch, gibt es: Im Bezirk Nordrhein haben der Apothekerverband und der Hausärzteverband Nordrhein sowie pflegerische Fachkräfte das „Aktionsbündnis Patientenversorgung“ auf die Beine gestellt. Ihr Anliegen: Die Politik muss die Probleme der Gesundheitsversorgung endlich ernst nehmen, entschieden handeln und konsequent gegensteuern. Und das sind die Forderungen: Die Fachkräfte in der Medizin, der Pharmazie und Pflege arbeiten bereits an der obersten Belastungsgrenze, für immer mehr Patientinnen und Patienten steht immer weniger Zeit zur Verfügung; die Folge: ein erhöhter Versorgungs- und Personalbedarf. Es braucht mehr Nachwuchs bei den medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Fachkräften. Und die gewinnt man, so das Aktionsbündnis, durch eine stärkere politische Anerkennung und eine bessere Honorierung. Außerdem muss die überbordende Bürokratie bekämpft werden. Und die Digitalisierung muss entlasten und darf nicht belasten: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein und muss in die Arbeitsabläufe der Gesundheitsberufe passen. Mein liebes Tagebuch, alles richtig, alles wichtig – vielleicht kann so ein Zusammenschluss der Gesundheitsberufe mehr erreichen als wenn jede Profession für sich kämpft. Motto: Wir ziehen alle an einem Strang.

 

30. August 2023

Grünes Licht für die Lauterbachschen Digitalisierungsgesetze, das Bundeskabinett hat sie beschlossen. Und damit starte man nun eine Aufholjagd und baue eine der modernsten medizinischen Digital-Infrastrukturen, meint zumindest der Minister. Wobei er damit indirekt einräumt, dass Deutschland in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen anderen Ländern deutlich hinterherhinkt und Nachholbedarf hat. Also, mein liebes Tagebuch, seine beiden Digitalisierungsgesetze sollen es richten, zum einen das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digitalgesetz – DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Beim DigiG steht die elektronische Patientenakte (ePA) im Mittelpunkt, die es eigentlich schon irgendwie gibt, aber noch nicht wirklich. Mit dem neuen Gesetz soll sie vorangebracht werden, indem sie für alle gesetzlich Versicherten, die dem nicht widersprechen, bereitgestellt wird. So einfach geht das, mein liebes Tagebuch. Ob sie aber alle nutzen werden oder nutzen können, wird sich dann noch zeigen müssen. Mit der ePA soll eine „digitaler Medikationsprozess“ eingeführt werden – was das genau ist, wird nicht erklärt, viel Nebulöses, da kann und darf man sich noch viel drunter vorstellen. Was zur ePA auf alle Fälle dazugehört, ist der Medikationsplan, in dem sich zum einen automatisch die vom Arzt verordnete Medikation wiederfinden soll. Aber auch Daten zu OTCs, freiverkäuflichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sollen ergänzt werden können. Mein liebes Tagebuch, da fragt man sich doch: Und wer trägt diese Daten in die ePA ein? Kann daraus eine honorierte Dienstleistung der Apotheke werden? 
Klar Schiff macht das DigiG allerdings beim E-Rezept: Es soll mit diesem Gesetz nun wirklich, also ganz ganz wirklich, der verbindliche Standard in der Arzneimittelverordnung zum 1. Januar 2024 werden. Wenn Ärztinnen und Ärzte nicht mitspielen, gibt’s eine einprozentige Honorarkürzung. Was das DigiG schließlich auch bringt: E-Rezepte bzw. ihre Token (QR-Code) dürfen nur über die Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt werden, alles andere ist untersagt – aber nicht gänzlich. Es gibt nämlich Ausnahmen: Es soll auch möglich sein, dass die Arztpraxis den Versicherten die E-Rezept-Token übermittelt zur Einlösung in der Apotheke außerhalb der TI. Und das ist, mein liebes Tagebuch, ganz böse, denn über dieses Schlupfloch für E-Rezept-Tokens kann z. B. der abfotografierte QR-Code über viele Kanäle durchs Netz geschickt werden. Genau das sollte doch verhindert werden! Die ABDA hatte diese Ausnahme bereits in ihrer Stellungnahme zum DigiG moniert, leider ohne Erfolg. Diese Ausnahme und noch ein paar weitere stehen nun im Kabinettsentwurf. Außerdem hält das Ministerium an der mehr als unschönen Möglichkeit fest, dass das E-Rezept künftig auch via Kassen-App abrufbar sein soll.

Was das DigiG auch noch bringt: die assistierte Telemedizin, die künftig auch Apotheken anbieten können sollen. Die ABDA hat zwar grundsätzlich begrüßt, dass die Apotheken in niedrigschwellige Versorgungsangebote eingebunden werden sollen (ist allemal besser als Gesundheitskioske), aber die konkrete Ausgestaltung dieses Angebots hält die ABDA für unausgereift. Mein liebes Tagebuch, in der Tat, was genau unter der assistierten Telemedizin zu verstehen ist, lässt sich noch nicht ausmachen.

 

Mit dem Digitalisierungsgesetz will Lauterbach noch eine besonders spitze Vorschrift einführen, die deutlich gegen die Apotheken gerichtet ist: Die Krankenkassen sollen künftig automatisierte Prüfungen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für ihre Versicherten vornehmen dürfen. Im Klartext: Krankenkassen sollen Apotheker spielen dürfen. Lauterbachs Dämpfer gegen Apotheken: Die Kassen sollen sich die Verordnungsdaten der Versicherten anschauen und prüfen, ob es in bestimmten Fällen Arzneimittelwechselwirkungen gibt, ob Präparate länger als erforderlich eingenommen werden und ob möglicherweise lebensdrohliche Komplikationen aus der Medikation drohen. Das Bundesgesundheitsministerium betont dazu in der Begründung: Nur bei den Krankenkassen liefen derzeit automatisch alle Daten zusammen, um die oben geschilderten Gefährdungen zu erkennen. Mein liebes Tagebuch, das kann noch heiter werden: Die Krankenkassen werden nämlich mithilfe von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz diese Riesenmenge an Daten auswerten und daraus Schlussfolgerungen für die Versicherten und ihre Medikation ziehen – da fragt man sich doch: Wo bleibt da die fachliche Behandlungsexpertise, auch hinsichtlich der Interpretation der vermeintlichen Ergebnisse? Wo bleibt der vertrauensvolle Umgang mit den Daten der Patientinnen und Patienten? Das stößt auch bei der ABDA auf keinerlei Zustimmung. ABDA-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger macht in einem aktuellen Newsroom-Eintrag der ABDA deutlich, dass man die automatisierte datengestützte Auswertung von patientenindividuellen Gesundheitsdaten durch die Kassen „als einen schwerwiegenden Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und den Leistungserbringenden“ sieht. Mein liebes Tagebuch, bleibt zu hoffen, dass Parlamentarier und Datenschützer dies ähnlich sehen und das DigiG im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch deutlich nachbessern.

 

Es gibt sie noch, die kleinen positiven Nachrichten. Hier ist eine: Der Deutsche Apothekerverband  (DAV) und die 71 Betriebskrankenkassen (BBK) schließen bundesweit einen einheitlichen Hilfsmittelvertrag, er gilt ab 1. September 2023. Mein liebes Tagebuch, endlich möchte man ausrufen! Der Flickenteppich wird damit zumindest auf diesem Gebiet ein wenig kleiner: ein Schritt hin zu weniger Bürokratie und zum Einsparen von Ressourcen. Der neue Vertrag regelt auch die Vergütung der Apotheken: Für die Abgabe von Hilfsmitteln wie Inhalations- und Atemtherapiegeräten, Applikationshilfen für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien wie Bandagen, Diabetikerbedarf oder Kompressionsstrümpfen zahlen die BKK künftig einheitliche Preise. Mein liebes Tagebuch, einheitliche Verträge sind doch mal ein echter Fortschritt, der dem DAV hier gelungen ist, „ein deutlicher Erfolg der Selbstverwaltung“, wie es DAV-Chef Hans-Peter Hubmann kommentiert. Die angespannte Situation in den Apotheken werde durch den neuen Hilfsmittelvertrag wenigstens ein bisschen erleichtert.

 

31. August 2023

Alle freuen sich! Die Gematik, der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) – alle sind hocherfreut, dass das E-Rezept nicht nur grundsätzlich, sondern wirklich, live und in Farbe mit der elektronischen Versichertenkarte in den Apotheken vor Ort eingelöst werden kann. Mein liebes Tagebuch, da machen wir doch mal ein dickes Kreuz in den Kalender. Was eigentlich schon vor zwei Jahren hätte funktionieren sollen – jetzt ist es  also möglich. Aber eben nur, wenn die Ärztinnen und Ärzte auch mitspielen und ihre Verordnungen als E-Rezept ausstellen. Und von dieser Seite hört man so gar nichts über eine E-Rezept-Freude. Laut Gematik steigen aber nach und nach immer mehr Praxen auf das E-Rezept um, dennoch insgesamt viel zu zögerlich. „Wir brauchen mehr Tempo“, so Gematik-Geschäftsführer Markus Leyck Dieken. Mein liebes Tagebuch, auf den 1. Januar 2024 kann man gespannt sein: Arztpraxen, die dann immer noch nicht aufs Ausstellen von E-Rezepten umgestiegen sind, wird das Honorar gekürzt – um putzige 1 Prozent.

 

1. September 2023

Das ALBVVG des Bundesgesundheitsministers Lauterbach hat bisher nichts gebracht und wird auch so rasch nichts bringen: Die Lieferengpässe bei Arzneimitteln bleiben ein Dauerbrenner-Thema. Auch die Anregung von Lauterbach in Richtung Großhandel, bitteschön doch mehr von den kritischen Arzneimitteln zu beschaffen, zu lagern und sich insgesamt besser zu bevorraten, kann nichts bringen – weil es einfach keine Arzneimittel gibt. Hans-Peter Hubmann, Chef des Deutschen Apothekerverbands, mischt sich in diese aktuelle Diskussion ein: Lauterbachs Idee, der Großhandel möge sich schon jetzt für den Winter mit schwer zu beschaffenden Arzneimitteln bevorraten, sei realitätsfern und könne sogar kontraproduktiv wirken. Er warnt davor, dass dann nämlich bereits heute bestimmte Arzneimittel fehlen würden, weil sich einige Großhändler für die Erkältungssaison im Winter bevorraten würden. Hubmann hält solche Vorschläge wie Lauterbach sie vorbrachte, für Schnellschüsse, die ebenso wie das Lieferengpassgesetz zu keiner spürbaren Entspannung der Liefersituation führen. Hubmann fordert dagegen erweiterte Handlungsspielräume für Apotheken, um nicht lieferbare Arzneimittel austauschen zu können, und „eine wirklich adäquate Honorierung des Mehraufwands der Apotheken für ihr Lieferengpass-Managemement“. Und nicht zuletzt müssten auch die im Vergleich zu den Produktionsstätten in  Fernost höheren Kosten für Sozialleistungen, Arzneimittelsicherheit und Umweltschutz angemessen bezahlt werden, um die Produktion wichtiger Wirkstoffe und Arzneimittel in Europa zu halten oder gar hierher zurückzuholen. Mein liebes Tagebuch, alles richtige und wichtige Forderungen, gleichwohl: Lauterbach wird auch den DAV-Chef nicht erhören. Da hilft nur ein neuer Bundesgesundheitsminister, der die Apotheken mehr wertschätzt.


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Petition

von Marc Raddatz am 04.09.2023 um 18:34 Uhr

Sehr geehrte/r Frau/Herr Optimistischer Optimist,

offensichtlich haben viele Apothekerinnen und Apotheker den Inhalt und vor allem den (Haupt-)Adressaten der "Petition" nicht zur Kenntnis genommen.

Eine Petition alleine wird politisch rein gar nichts erreichen, egal wie viele Stimmen gesammelt werden (S. die "Bühler-Petition").

Die primäre Intention der Petition ist es die Apothekerinnen und Apotheker zu vernetzen, um der ABDA ein klares Zeichen zu geben, dass man endlich Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderungen erwartet (1.Streik 2. Kündigung der Kieferverträge).

Eine E-Mail an info@vor-ort-apotheken.de mit dem Betreff: "Streik Jetzt" würde genügen, um sich diesbezüglich zu vernetzen und der ABDA ein klares Handlungsgebot zu erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Marc Raddatz

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Entbürokratisierung? Lichtblicke?

von Silke Hans am 03.09.2023 um 9:41 Uhr

Naja, Erleichterung? Vielleicht doch mal diesen Artikel dazu lesen? Und die neuesten RS bezüglich des Problems? Es sind plötzlich auch keinerlei Preise mehr hinterlegt…
Nur noch zum Kotzen

https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/himi-die-umgruppierungen-sind-eine-katastrophe/?fbclid=IwAR2srIqGquIqs6RCIigfm0dDolYyLw3qJw4Mqjxk6s-hGvJ42quhLoXX3ms_aem_AfZMKwpkIHhAKpStio5Cutqpjjzq71ZGVrhGKNhOVGfwthzbBnUygb3eAq97OIqqLKsGjIbGYglB4rlfqJFo_dow

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Gute Nachrichten !

von Ulrich Ströh am 03.09.2023 um 9:14 Uhr

Ja Herr Ditzel , es gibt sie noch ,
die kleinen
- Guten Nachrichten -
für Apotheken :

Unter Openpetition.de gibt es jetzt eine Initiative,die sich für den Erhalt der Apotheken vor Ort einsetzt .
…und schon kräftig unterzeichnet wurde.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Gute Nachrichten

von Anita Peter am 03.09.2023 um 15:21 Uhr

Richtig. An dieser Stelle einen großen Dank an Herrn Raddatz und Frau Hänel für ihr Engagement.

Die politische Sommerpause ist übrigens schon wieder lange vorbei. Was kommt nun von der ABDA?

AW: Gute Nachrichten

von Optimistischer Optimist am 04.09.2023 um 14:06 Uhr

Klasse! Das wird ganz sicher funktionieren!
So, wie damals:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/13/rund-390-000-unterschriften-fuer-das-rx-versandverbot

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.