Die Antwort lautet:
1972 wurde das „große, rote, gotische A auf weißem Grund mit in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange“ als Marke des Deutschen Apothekerverbandes eingetragen und gilt damit als juristisch besonders geschützt.
Die Firma Wenderoth stellte auf der Apothekermesse 1928 das erste einheitliche Apothekenzeichen vor. Durchgesetzt hat sich das Emblem zwar nicht, interessant ist die Geschichte aber trotzdem.
Jahrhundertelang waren Apotheken individuell mit verschiedenen Wahrzeichen geschmückt: Kunstvoll mit Tieren, Fabelwesen oder Schutzheiligen bemalte Schilder sollten auch Kunden und Kundinnen ansprechen, die nicht lesen konnten. Ender der 1920er-Jahre wurde erstmals versucht, ein einheitliches Apothekenschild zu erschaffen, um jedem klarzumachen: Hier ist ein Apothekenstandort!
Einige Apotheken verwendeten zu diesem Zweck bereits seit Längerem das „Schweizer Kreuz“, ein weißes Kreuz auf rotem Grund. Da aber Drogerien dieses Zeichen ebenfalls verwendeten und auch die Schweiz die kommerzielle Nutzung eindämmen wollte, musste ein neues Logo für Apotheken gefunden werden.
Auf der Apothekermesse 1928 in Heidelberg stellte die Firma Wenderoth ein einheitliches Apothekenzeichen vor, in dem sich das „Schweizer Kreuz“ wiederfindet (s. Abb.). Das Emblem im Stil der „neuen Sachlichkeit“ fand auf der Messe viel Anklang, wer es künstlerisch entworfen hat, ist nicht bekannt. Trotz Werbemaßnahmen konnte sich das erste einheitliche Apothekenschild nicht durchsetzen. Im Deutschen Apotheken-Museum in Heidelberg kann ein Original-Emailleschild betrachtet werden.
Nach weiteren mehr oder weniger erfolglosen Versuchen, mit Drei-Löffel-Emblem, Schweizer Kreuz oder Hageda-Zeichen ein einheitliches Symbol zu finden, wurde 1951 das heute gültige rote Apotheken-A mit der Kombination aus Arzneikelch und Schlange eingeführt. Der Entwurf stammt von Fritz Rupprecht Mathieu und basiert auf vorigen Ideen zum Apothekenzeichen.
Frage:
Wissen Sie, wann das charakteristische rote gotische Apotheken-A vom Deutschen Apothekerverband (DAV) als Marke eingetragen wurde?
1972 wurde das „große, rote, gotische A auf weißem Grund mit in weißer Ausführung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange“ als Marke des Deutschen Apothekerverbandes eingetragen und gilt damit als juristisch besonders geschützt.
Stuttgart - 21.12.2023, 07:00 Uhr
Das erste Apotheken-Einheitszeichen von ca. 1928 auf einem Emailleschild. (Foto: Deutsche Apotheken Museum-Stiftung)