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Deutliche Zunahme der Verordnungen
Kommt doch noch der Durchbruch für Paxlovid?
Minister Lauterbach hat einiges dafür getan, dass Paxlovid früh gegen COVID-19 eingesetzt wird. Er hat nicht nur große Vorräte des antiviralen Arzneimittels angelegt, sondern Ärzten auch ermöglicht, es selbst abzugeben. Doch Paxlovid wurde zum Ladenhüter. Nun scheint sich das Blatt zu wenden: AVNR-Chef Thomas Preis berichtet, dass das Mittel im Dezember 2023 schätzungsweise dreimal mehr verordnet wurde als noch im November.
Die Erwartungen an das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid (Nirmatrelvir + Ritonavir), das Ende Januar 2022 zur COVID-19-Behandlung bei Erwachsenen zugelassen wurde, waren groß. Es sollte bei Menschen eingesetzt werden, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen, aber ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.
Etwa eine Million Packungen hatte die Bundesregierung Ende 2021 angeschafft. Doch dann wollte kaum jemand das Präparat haben – so sehr Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auch dafür warb. Immerhin konnte das Verfalldatum mehrmals verlängert werden: erst auf zwölf, dann auf 18 und mittlerweile auf 24 Monate. Diese Verlängerung gilt auch für bereits im Verkehr befindliche Packungen mit einem Verfalldatum von November 2022 bis Dezember 2023.
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Doch was die Verordnungshäufigkeit von Paxlovid betrifft, hat sich in den vergangenen Monaten offensichtlich etwas bewegt. Der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), Thomas Preis, erklärte der „Rheinischen Post“ von diesem Mittwoch, dass die Verordnungszahlen im Dezember steil nach oben gegangen seien. „Nach unserer ersten Einschätzung haben sich die Zahlen gegenüber November in NRW etwa verdreifacht“, bestätigt er auch gegenüber der DAZ. Dabei beruft sich Preis auf regelmäßige Gesprächsrunden mit dem NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und unter anderem Vertreter*innen der Ärzteschaft. Der ANVR-Chef ergänzt zudem: „Laut DAPI Auswertungen verdoppeln sich seit August die Abverkaufszahlen von Monat zu Monat. Die Auswertungen des DAPI gehen aktuell bis zum November.“
Paxlovid für die Reise-Apotheke
Verstehen kann man es: Auch wenn die Pandemie offiziell längst beendet ist, sind Coronainfektionen allgegenwärtig. In der aktuellen Erkältungssaison erscheinen sie sogar besonders präsent – selbst wenn längst nicht mehr jede gemeldet und oft ohne Arztbesuch kuriert wird. Das Gute ist: Immer weniger Menschen landen wegen COVID-19 im Krankenhaus – auch keine älteren. Und gerade für diese ist Paxlovid oft das Mittel der Wahl. Viele ältere Patienten fragten auch aktiv danach, sagt Preis. Das könne ein Grund für die zahlreichen Verordnungen sein. Zudem verweist der Verbandschef darauf, dass Paxlovid seit April vergangenen Jahres einfacher zu verordnen ist – die komplizierte Verordnung zulasten des Bundes ist seitdem weggefallen. Laut Preis haben auch immer mehr ältere Menschen Paxlovid in ihrer Reise-Apotheke, für den Fall, dass sie sich im Urlaub infizieren. Vorab müsse aber durch den Arzt oder die Apotheke geklärt werden, ob es keine gefährlichen Interaktionen mit anderen Medikamenten gebe. Manchmal müsse in solchen Fällen eine andere Dosierung gewählt oder das Medikament während der Einnahme von Paxlovid ausgesetzt werden. Auch bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist Vorsicht geboten.
Paxlovid kostet die Kassen derzeit dank der staatlichen Subventionierung 59,50 Euro – denn nach wie vor sind die einst direkt von Pfizer gekauften Packungen nicht aufgebraucht und stehen zur Verfügung. Zu zahlen sind also nur die Vergütungen für die Apotheken und den Großhandel (30 Euro + 20 Euro + Umsatzsteuer). GKV-Versicherte müssen nicht zuzahlen.
Preis mahnt: Nach wie vor sollte man Corona nicht auf die leichte Schulter nehmen. Allein in der letzten Woche seien 361 Menschen mit COVID-19 in Deutschland gestorben – vier Prozent mehr als in der Woche zuvor.
Anmerkung der Redaktion:
Die Angabe zum Preis von Paxlovid wurde am 4. Januar 2024 um 9:30 Uhr präzisiert.
Am 5. Januar 2024 wurde der Absatz zum ausgelaufenen Dispensierrecht entfernt. Dieses war über eine Bekanntmachung verlängert worden.
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