Gesundheitsausschuss billigt Gesetzespläne

Legalisierung von Cannabis rückt näher

Stuttgart - 21.02.2024, 13:15 Uhr

Die Cannabis-Legalisierung soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kommt es noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht. (Foto: wollertz / AdobeStock)

Die Cannabis-Legalisierung soll am Freitag im Parlament beschlossen werden. Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kommt es noch in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht. (Foto: wollertz / AdobeStock)


Die geplante teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen: Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch die Gesetzespläne der Ampel-Koalition mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hieß. An diesem Freitag soll das Vorhaben im Parlament beschlossen werden. 

Der Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen Cannabis sollen für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau von Cannabis möglich werden. Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch entsprechende Gesetzespläne der Ampel-Koalition mit mehreren Änderungen, wie es aus Kreisen des Gremiums hieß. Für die praktische Umsetzung sind zahlreiche Regeln und Vorgaben vorgesehen. An diesem Freitag soll das Vorhaben im Parlament beschlossen werden. 

Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

An den Plänen gibt es breite Kritik unter anderem von Medizinverbänden und Innenpolitikern in Bund und Ländern. Wenn der Bundestag das Gesetz beschließt, kommt es noch abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es dort aber nicht.


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