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Keine Einigung mit GKV-Spitzenverband
Pflegehilfsmittelvertrag geht vor die Schiedsstelle
Der Deutsche Apothekerverband hat die Einleitung des Schiedsverfahrens zum Pflegehilfsmittelvertrag veranlasst. Eine Einigung auf dem Verhandlungsweg sei nicht erreichbar, heißt es vom Deutschen Apothekerverband. Unterdessen gilt der bestehende Vertrag bis zum 30. September weiter.
Ein weiteres Mal landet ein Vertragsprojekt des GKV-Spitzenverbandes und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) vor der Schiedsstelle. Diesmal betrifft es den Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Nach mehreren Sitzungen stehe nun fest, dass eine Einigung auf dem Verhandlungsweg nicht erreichbar sei. Der DAV habe daraufhin gegenüber dem GKV-Spitzenverband die Nichteinigkeit im Verhandlungsprozess erklärt und die Einleitung des Schiedsverfahrens veranlasst.
Über diese Mitteilung des DAV informierte in der vorigen Woche der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben. Demnach hätten die Pflegekassen „keine ernsthafte Bereitschaft gezeigt, den Vertrag unter Nutzung digitaler Prozesse mit effizienten Abläufen zu gestalten“. Stattdessen würden sie einen allgemein gehaltenen Vertrag mit weitgehend analogen und zeitintensiven Prozessen bevorzugen. Zudem würden die 95 Pflegekassen teilweise sehr unterschiedliche formale Vorgaben machen.
Apothekerseite beklagt Missverhältnis zwischen Preisen und Verwaltungsaufwand
Für die Apotheken bestehe keine Verpflichtung Einzelverträge mit dem GKV-Spitzenverband abzuschließen, heißt es im Rundschreiben weiter. Die Preisregelungen in den neuen Verträgen des GKV-Spitzenverbandes würden nur geringfügig von den bestehenden Vertragspreisen abweichen. In vier Produktkategorien würden gleiche oder minimal niedrigere Preise, in vier weiteren Produktkategorien um zwei bis sieben Prozent höhere Preise vereinbart. Nur bei Einmalhandschuhen würden die Preise um etwa 30 Prozent steigen. Die Preissteigerungen würden aber die hohen administrativen Aufwände für die Vertragsumsetzung in den Apotheken nicht angemessen kompensieren, heißt es dazu im Rundschreiben.
Laufender Vertrag gilt bis Ende September
Weiter wird betont, dass der bestehende Pflegehilfsmittelversorgungsvertrag bis zum 30. September 2024 gilt und damit die vertragliche Grundlage für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln bietet.
Zur Vorgeschichte ist daran zu erinnern, dass der GKV-Spitzenverband offenbar zum 30. Juni 2024 kündigen wollte. Die Kündigung wurde aber nur bei den Einzelverträgen wirksam. Vom DAV hieß es dazu schon vor Wochen, die angestrebte Kündigung konnte aufseiten des GKV-Spitzenverbandes nicht rechtzeitig realisiert werden und werde daher erst zum 30. September 2024 wirksam.
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