Anhörung zur Krankenhausreform

Länder sehen stationäre Versorgung bedroht

Süsel - 25.09.2024, 15:00 Uhr

Die Krankenhausreform hat für Karl Lauterbach oberste Priorität. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Das Vorhaben geht auch die Apotheke etwas an. (Foto: IMAGO / BildFunkMV)

Die Krankenhausreform hat für Karl Lauterbach oberste Priorität. Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint: Das Vorhaben geht auch die Apotheke etwas an. (Foto: IMAGO / BildFunkMV)


Kerstin von der Decken (CDU), Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, kritisiert die geplante Krankenhausreform und fordert eine Überbrückungsfinanzierung. Daraufhin dürfte die Aufmerksamkeit der Politik für die Apothekenreform schwinden, und auch der finanzielle Spielraum für die Apotheken würde bei einem möglicherweise nötigen Sofortprogramm für die Krankenhäuser sinken.

Dass sich die Apothekenreform weiter hinzieht, mag auch am Fokus der Gesundheitspolitik liegen, der auf die Krankenhausreform gerichtet ist. Diesen Mittwochnachmittag findet dazu die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.

Länder fordern Überbrückungsfinanzierung für Krankenhäuser

Schon am Montag hatte Kerstin von der Decken, Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, dazu erklärt, die Bundesregierung gefährde die Gesundheitsversorgung im stationären Bereich. „Die fachlich begründeten Forderungen aller Länder werden von der Bundesregierung nahezu vollständig ignoriert oder mit vagen Prüfzusagen versehen“, so die CDU-Politikerin. Kliniken würden jetzt unkontrolliert in die Insolvenz gehen und bräuchten konkrete Hilfe. Eine der Hauptforderungen der Länder sei eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Reform, „um unkontrollierte Insolvenzen zu verhindern und einen geordneten Reformprozess zu ermöglichen“, heißt es in einer Mitteilung des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums. Außerdem fordern die Länder eine „echte, das heißt fallzahlenunabhängige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser“. Denn entgegen den mündlichen Äußerungen des Bundesgesundheitsministers stehe im Gesetz noch immer eine mittelbare Abhängigkeit zwischen Vergütung und Fallzahlen. Damit drohe gerade kleinen Kliniken auf dem Land das Aus. Diese seien aber weiterhin für die Grund- und Notfallversorgung wichtig. Weiter bemängelt von der Decken, dass im Gesetz noch keine Auswirkungsanalyse steht, obwohl diese mehrfach zugesagt worden sei.

Krankenhausgesellschaft mahnt fehlende Kompromissbereitschaft an

Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, erklärte bereits vor der Anhörung, es sei schon „klar, dass auch am Ende dieser Anhörung die Erkenntnis stehen muss, dass auf Vorschläge Kompromisse folgen müssen“. Nur Kompromisse könnten die dringend benötigte Reform noch retten. Die Konfrontation mit den Ländern und die fehlende Kompromissbereitschaft des Bundesgesundheitsministers hätten die Reform schon so verzögert, dass nun ein Sofortprogramm zur kurzfristigen Sicherung der stationären Versorgung nötig sei.

Diese Kritik erinnert an Äußerungen von Landespolitikern und Berufsvertretern zum Umgang mit der geplanten Apothekenreform. Zudem zeigen auch die Stellungnahmen vieler anderer Institutionen im Umfeld der Anhörung zur Krankenhausreform die große Bedeutung des Themas und die vielfältige Kritik an den Plänen. Die Politik ist also mit der Krankenhausreform beschäftigt und dürfte entsprechend wenig Aufmerksamkeit für die Apotheken haben.

Folgen für die Apotheken – das Geld wird noch knapper

Doch anlässlich der Stellungnahme der schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerin macht der Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, Georg Zwenke, auf die möglichen Folgen der Probleme bei den Krankenhäusern für die Apotheken aufmerksam. Das drohende Aus für einzelne Krankenhäuser würde die ebenfalls geplante Reform der Notfallversorgung beeinflussen. Denn die an Krankenhausstandorten geplanten integrierten Notfallzentren könnten nur entstehen, wenn es die Krankenhäuser noch gibt. Die Reform der Notfallversorgung wiederum berührt auch die Apotheken – sowohl durch die geplanten Versorgungsverträge der Apotheken mit den Notfallzentren als auch durch das unter bestimmten Bedingungen vorgesehene ärztliche Dispensierrecht. Eine weitere Folge der Probleme im Krankenhaussektor ist offensichtlich der große Finanzbedarf. Denn das Geld, das für die Krankenhäuser benötigt wird, steht im ambulanten Bereich – also auch bei den Apotheken – nicht mehr zur Verfügung.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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