Einigung bis Jahresende angestrebt

Entlassrezepte: DAV und GKV treffen sich vor der Schiedsstelle

Berlin - 15.11.2024, 13:50 Uhr

Verordnungen bei Entlassungen aus dem Krankenhaus sorgen immer wieder für Probleme: Über die Regeln zum Umgang mit Entlassrezepten in der Apotheke muss jetzt die Schiedsstelle entscheiden. (Bild: WavebreakMediaMicro /AdobeStock)

Verordnungen bei Entlassungen aus dem Krankenhaus sorgen immer wieder für Probleme: Über die Regeln zum Umgang mit Entlassrezepten in der Apotheke muss jetzt die Schiedsstelle entscheiden. (Bild: WavebreakMediaMicro /AdobeStock)


Wenn Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband verhandeln, enden die Gespräche allzu oft vor der Schiedsstelle – so auch der Streit um die Regeln für Entlassrezepte. Am kommenden Montag ist der erste Termin angesetzt, bis Ende des Jahres soll eine Entscheidung her.

In das leidige Thema Entlassrezepte kommt jetzt Bewegung: Am Montag, den 18. November, treffen sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband erstmals vor der Schiedsstelle. Diese soll eine Einigung zum Umgang mit solchen Verordnungen in der Apotheke herbeiführen, nachdem sich die Parteien nicht auf eine Anpassung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag verständigen konnten. Eine Vorlage des Kassenverbands lehnte der DAV im Frühjahr 2023 ab – zu groß seien die Retax-Risiken für die Apotheken, hieß es.

Darum geht es

Zum Hintergrund: Mit der 10. Änderungsvereinbarung zur Anlage 8 zum Rahmenvertrag wollte der GKV-Spitzenverband unter anderem festschreiben, dass künftig zwischen Entlassrezepten aus Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zu unterscheiden sei. Damit sollten die Vorgaben für Apotheken an jene angeglichen werden, die die Kassen bereits mit Krankenhäusern und Kassenärzten getroffen hatten. Demnach müssen Reha-Einrichtungen weiterhin die Betriebsstättennummer, beginnend mit den Ziffern 75, verwenden. Krankenhäuser müssen hingegen seit 1. Januar 2024 verpflichtend ein Standortkennzeichen, beginnend mit den Ziffern 77, aufdrucken. Überdies haben Klinikärztinnen und -ärzte zwingend die Lebenslange Arztnummer (LANR) anzugeben, während Ärztinnen und Ärzte in Reha-Einrichtungen weiterhin die Pseudo-Arztnummer 4444444 plus zweistelligen Fachgruppencode nutzen dürfen.

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Für Apotheken ist jedoch oftmals nicht erkennbar, ob der oder die Verordnende einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung zuzuordnen ist. Mit Blick auf das zu erwartende Chaos beim Beliefern von Entlassrezepten zogen die Apothekerverbände die Notbremse: Sie verweigerten im April 2023 bei einer DAV-Mitgliederversammlung die Zustimmung – geschlossen, wie es heißt. Denn das resultierende Retax-Risiko sei den Apotheken schlichtweg nicht mehr zuzumuten.

Da auch in den darauffolgenden Gesprächen keine Einigung zwischen DAV und GKV erzielt werden konnte, muss nun die Schiedsstelle ran. Neben dem 18. November ist als zweiter Termin der 16. Dezember vorgesehen, sollte nicht bereits am kommenden Montag eine Entscheidung fallen. „Fest geplant ist, dieses Verfahren noch im laufenden Jahr 2024 zum Abschluss zu bringen“, schreibt eine ABDA-Sprecherin auf Nachfrage der DAZ. Aus zwei Gründen drängt die Zeit: Zum einen endet mit dem Monat Dezember auch eine Zusage des Verbands der Ersatzkassen (vdek), dass der Vergütungsanspruch der Apotheke trotz Vorliegen eines nicht ordnungsgemäßen ärztlichen Entlassrezepts in bestimmten Fällen erhalten bleibt. Zum anderen nimmt der amtierende Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Hess, seinen Hut. Ihm folgt der ehemalige Richter am Bundessozialgericht Professor Bernd Schütze.

Nur wenige Heilungsmöglichkeiten für Apotheken

Die bürokratischen Hürden beim Entlassmanagement sind nicht nur für die Apotheken ein Ärgernis: Am Ende leiden die Patientinnen und Patienten. Wer frisch aus dem Krankenhaus entlassen ist, braucht seine Arzneimittel schnell. Ist das Entlassrezept fehlerhaft ausgestellt, haben Apotheken jedoch nur wenige Heilungsmöglichkeiten. Eine Kontaktaufnahme mit der Klinik beziehungsweise dem verordnenden Arzt gestaltet sich oft schwierig, die Aussicht auf kurzfristige Korrekturen ist gering.


Christina Grünberg (gbg), Apothekerin, Betriebswirtin (IWW), DAZ-Redakteurin
cgruenberg@daz.online


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