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Wenn die ABDA-Presseabteilung einmal aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht, dann kommen so herausragende Stellungnahmen, dass das ganze gemeine Apothekenvolk vor soviel Weisheit und Kompetenz nur staunen kann.
Auf der Homepage der ABDA erfährt der geneigte Leser (gemeint ist wohl der interessierte Laie, der sich aber wohl kaum auf die Seite der ABDA verirren wird), dass aufgrund von Mängeln bei Zulassungsstudien eines indischen Unternehmens ab dem 11. August die Zulassung bestimmter Generika ruhen wird.
Gerade wir Apothekerinnen und Apotheker sind als Arzneimittelfachleute hier gefragt, unsere Kompetenz wird gebraucht, denn wir sind diejenigen, die den verwirrten Patientinnen und Patienten das ganze Chaos erklären müssen und Lösungen anbieten sollen. So weit so gut.
„Die Mitarbeiter der Apotheken sorgen dafür, dass einerseits Arzneimittelrisiken an die Behörden und die AMK gemeldet werden und andererseits die Patienten über risikominimierende Maßnahmen individuell informiert werden. Wenn das vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar ist, werden Patienten mit einem alternativen Präparat versorgt."
Hier kann ich einmal, was leider selten genug ist, Herrn Präsidenten Dr. Kiefer uneingeschränkt zustimmen. Aber bevor meine Freude hierüber zu groß wurde, kam der Schlag in die Magengrube:
„Dies ist mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden, den die Apotheken im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche Honorierung übernehmen".
Lieber Herr Dr. Kiefer, in welchem Jahrhundert leben Sie und die ABDA noch? Sind Sie und die ABDA wahnsinnig geworden, bei den sich jetzt abzeichnenden neuen Tendenzen im Apothekenmarkt überhaupt noch das Wort „gesellschaftlicher Auftrag ohne zusätzliche Honorierung" in den Mund zu nehmen? Dass wir uns jetzt hier nicht falsch verstehen: Selbstverständlich haben wir einen gesellschaftlichen Auftrag, den wir Kolleginnen und Kollegen sehr ernst nehmen und tagtäglich in unseren Apotheken umsetzen.
Nur, lieber Herr Kollege Kiefer, wo im SGB V, wo im Apothekenrecht, wo in den Rabattverträgen ist geschrieben, dass wir Apothekerinnen und Apotheker das „ohne zusätzliche Honorierung" machen müssen?
Ich kenne die üblichen Gegenargumente: Wenn wir nicht artig sind, kommen die Ketten (im Moment gibt es keinen, der Ketten machen will, obwohl es einige könnten). Wenn wir nicht artig sind, dürfen wir keine Rezepturen mehr machen, weil diese ja unsere Existenzberechtigung definieren, wie bitte?? usw. usw.
Liebe ABDA, jetzt wachen wir einmal auf und fangen endlich an, das zu machen, was unsere Aufgabe ist. Wir Kolleginnen und Kollegen warten auf konkrete, wirtschaftlich vernünftige und auch schwierige Entscheidungen, die – leider – auch nicht jeder Kollegin oder jedem Kollegen gefallen werden.
Wir brauchen Pflichtfortbildungen
Dies betrifft auch die Kollegen „Basis-Apotheker", was immer darunter zu verstehen ist. Ich stimme Ihnen zu, dass alle neuen Programme wirtschaftlichen Sinn machen müssen – das heißt aber nicht, dass wir mit unserer Approbation und Betriebserlaubnis für immer die Weisheit gepachtet haben – wir brauchen Pflichtfortbildungen, sonst kommen immer nur dieselben engagierten Kollegen.
Wir brauchen akkreditierte und definierte Kompetenzen für neu zu honorierende Leistungen, die dann von all denjenigen Kollegen angeboten werden können und dürfen, die dazu bereit und fähig sind. Und nein, nicht nur PharmD oder Klinische Pharmazeuten oder junge Kollegen – jeder. Jeder muss mitmachen können, wenn er will. Aber er oder sie müssen wirklich wollen. Weiter so wie bisher wird nicht funktionieren, das Sozialrecht ist leider kein Wunschkonzert für freie Heilberufler.
Bevor jetzt einmal wieder dieselben ABDA-Kollegen mit denselben Kammer-Kollegen dieselben Vorschläge durchdiskutieren, nichts umsetzen, und der Deutsche Apothekertag (DAT) wieder einmal so langweilig wird wie leider üblich, wäre es doch gar nicht mal so schlecht, sich die Ideen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen anzusehen. Die haben nämlich eigene Vorstellungen und Programme entwickelt, die wir auf dem DAT lesen und beachten sollten – und nicht in die Ausschüsse (= Mülleimer) verweisen dürfen.
Vielleicht ist es dann doch besser, wenn die ABDA wieder einmal in ihren Dornröschenschlaf fällt. Wie sagt man so schön: Wer schläft, sündigt nicht!
8 Kommentare
Hust, Hust,
von Peter Lahr am 15.08.2016 um 14:34 Uhr
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Fortbildung als Infoholschuld
von Dr. Christoph Klotz am 14.08.2016 um 12:20 Uhr
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AW: "Behauptete" Fortbildung
von Wolfgang Müller am 17.08.2016 um 12:17 Uhr
Interessen "Des Nachwuchses"
von Wolfgang Müller am 11.08.2016 um 11:59 Uhr
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AW: Zwang ist nie beliebt
von Lars Werntz am 11.08.2016 um 12:56 Uhr
AW: Qualifikation für´s Medikationsmanagement
von Wolfgang Müller am 11.08.2016 um 13:33 Uhr
Wenn schon, denn schon
von Wolfgang Müller am 10.08.2016 um 20:48 Uhr
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AW: Mehr Fortbildung = bessere Grundlage für Honorierungsforderungen
von Lars Werntz am 11.08.2016 um 9:33 Uhr
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